Bauprojekt

Morten Höegh (l.) von Höegh LNG mit Robert Habeck(Grüne; M.) und Bernd Althusmann (CDU) in Wilhelmshaven. Foto: Sina Schuldt/dpa

Morten Höegh (l.) von Höegh LNG mit Robert Habeck(Grüne; M.) und Bernd Althusmann (CDU) in Wilhelmshaven. Foto: Sina Schuldt/dpa

Im Zusammenhang mit dem ersten Rammschlag für das geplante LNG-Terminal in Wilhelmshaven am 5. Mai wird ein möglicher Verstoß gegen Behördenvorgaben geprüft. Das sagte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

15.06.2022, 01:00 Uhr

Die Behörde gehe Hinweisen nach, ob gegen Nebenbestimmungen des Bescheids zur Zulassung des vorzeitigen Beginns der Arbeiten verstoßen worden sei.

Der „Weser-Kurier“ hatte am Sonnabend berichtet, dass wegen des ersten Rammschlages ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das landeseigene Unternehmen NPorts geprüft werde. Dabei solle dem Vernehmen nach ein Bußgeld von 30.000 bis 40.000 Euro im Raum stehen. Der NLWKN wollte sich am Dienstag „zum laufenden Prüfungsverfahren und Spekulationen nicht äußern“.

Generalprobe zulässig?

Bei dem Termin am 5. Mai war unter anderen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) anwesend, der mit zahlreichen Gästen, Unternehmen und Medienvertretern den Auftakt für die Arbeiten von einem Schiff aus verfolgte. Laut „Weser-Kurier“ hatte NPorts, der Betreiber der landeseigenen Häfen, den ersten Rammschlag in der Nacht vorher geprobt. Das NLWKN prüfe nun, ob das zulässig war.

Die Fachbehörde untersteht dem Umweltministerium. Ressortchef Olaf Lies (SPD) hatte in der Zeitung am Sonnabend erklärt: „Der Vorwurf, hier sei ohne Zustimmung eine Baustelle eingerichtet werden, stimmt nicht.“ Es gebe keinen Verstoß. NPorts-Sprecherin Dörte Schmitz betonte auch am Dienstag: „Es gibt keinen offiziellen Vorgang.“ (dpa)

Derzeit wird für den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven gearbeitet. Foto: dpa

Derzeit wird für den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven gearbeitet. Foto: dpa

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