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In Melle

Schule nimmt Regel zum Kopftuchtragen wieder zurück

Für die Regel, das Tragen von Kopftüchern nur auf Antrag erlauben zu wollen, musste eine Schule in Melle viel Kritik einstecken - und ist inzwischen zurückgerudert. (Archivfoto)

Für die Regel, das Tragen von Kopftüchern nur auf Antrag erlauben zu wollen, musste eine Schule in Melle viel Kritik einstecken - und ist inzwischen zurückgerudert. (Archivfoto) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Eine Schule in Melle will ihren Schülerinnen das Tragen von Kopftüchern nur auf Antrag erlauben. Doch das Land schreitet ein und kippt die Regel. Nun soll der Vorfall aufgearbeitet werden.

Von dpa Donnerstag, 13.11.2025, 07:50 Uhr

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Melle/Hannover. Das Tragen von Kopftüchern sollte in einer Schule in Melle nur auf Antrag erlaubt sein - nach öffentlicher Kritik und dem Eingreifen des Landes ist diese Regel der Schulordnung wieder gestrichen worden. „Das Tragen eines Kopftuches durch Schülerinnen oder Lehrerinnen als Ausdruck ihrer durch Artikel 4 Grundgesetz geschützten Religionsausübung ist an den niedersächsischen Schulen grundsätzlich zulässig“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums in Hannover. Den Fall hatten zuerst die Webseite „IslamiQ“ und die „Neue Osnabrücker Zeitung“ aufgegriffen. 

Die Schulleitung der Grund- und Oberschule im Ortsteil Buer hatte Anfang November einen Brief an die Eltern geschrieben, in dem auf eine Regel der Schulordnung zum Tragen von Kopfbedeckungen hingewiesen wurde. Demnach gelte an der Schule, dass beim Betreten des Gebäudes und allen geschlossenen Räumen keine Kopfbedeckungen getragen werden. 

Ausnahmen nur nach Antrag

Dazu würden auch Mützen, Kappen oder Kopftücher gehören. „Ausnahmen sind selbstverständlich möglich, müssen jedoch bei der Schulleitung beantragt werden“, hieß es weiter in dem Brief. 

Das zuständige Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) habe direkt den Kontakt zum Schulträger - der Stadt Melle - und zur Schule aufgenommen, nachdem der Brief bekannt geworden sei, erklärte die Sprecherin des Ministeriums. Dabei sei auf die Rechtsgrundlage hingewiesen worden. „Die Schule hat daraufhin diese Vorgehensweise wieder aufgehoben“, sagte die Sprecherin. Dazu sei auch ein Elternbrief der Schule an die Erziehungsberechtigten versendet worden.

Beleidigungen gegen Schulleiterin

Der Sachverhalt werde derzeit weiter vom Landesamt für Schule und Bildung gemeinsam mit der Schule geprüft, hieß es. Es solle geklärt werden, wie es zu dem Schreiben gekommen sei.

An das Schulgebäude wurden Beleidigungen gegen die Schulleiterin geschmiert. „Die Polizei ermittelt, der Schulträger bemüht sich um eine zeitnahe Reinigung der Wände“, sagte die Sprecherin: „Grundsätzlich lehnen wir jede Form unsachgemäßer Kommunikation, Beleidigung und strafbewehrter Handlungen ab.“

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