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Finanzamt

Steuererklärung 2024: Bis wann muss sie eingereicht sein?

Damit der Steuerbescheid auch korrekt wird, sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in ihrer Steuererklärung alle relevanten Einnahmen und Ausgaben angeben.

Damit der Steuerbescheid auch korrekt wird, sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in ihrer Steuererklärung alle relevanten Einnahmen und Ausgaben angeben. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Noch bis Mitte des Jahres haben einige Steuerpflichtige Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

Von dpa Montag, 24.03.2025, 10:05 Uhr

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Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung für das Jahr 2024 abzugeben, hat dafür bis zum 31. Juli 2025 Zeit. Für alle, die sich von einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 30. April 2026. Darauf weist Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler hin. Versäumen Steuerpflichtige die Frist, müssen sie mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

Der Verspätungszuschlag beträgt laut dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) grundsätzlich 0,25 Prozent der nachzuzahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat, jedoch mindestens 25 Euro pro Monat. Beträgt die Steuernachzahlung beispielsweise 1.000 Euro und wird die Steuererklärung 10 Monate zu spät eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag von 250 Euro fällig.

Strenge Abgabefristen gelten nicht für alle Steuerzahler

Die Abgabefristen gelten aber nur, wenn eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt wurden. „Hierbei geht es beispielsweise um Einkünfte durch eine Nebentätigkeit oder um Mieteinnahmen“, so Karbe-Geßler.

Wer Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld von über 410 Euro erhalten hat, steht ebenfalls in der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Haben beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen und ist einer der beiden in Steuerklasse V oder VI, oder das Paar hatte sich für das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) entschieden, ist ebenfalls eine Steuererklärung fällig.

Karbe-Geßler zufolge ist eine Steuererklärung außerdem auch dann abzugeben, wenn eine Ehe durch Tod oder Scheidung endet oder wenn Beschäftigte im Jahr 2024 eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

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