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Warnung

Wohnungen, Reisen, Jobs: Diese fünf Betrugsmaschen locken auch Jüngere in die Falle

Das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“ warnt unter anderem vor betrügerischen Webseiten und Lockangeboten.

Das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“ warnt unter anderem vor betrügerischen Webseiten und Lockangeboten. Foto: Schuldt/dpa/dpa-tmn

Das bekannte Logo vermittelt einen vertrauten Eindruck. Doch wenn Reisende nicht aufpassen, überweisen sie ihr Geld an Betrüger. Im Internet längst kein Einzelfall. Hier die aktuellen Warnungen.

Von Redaktion Freitag, 27.10.2023, 07:32 Uhr

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  • (1) Gefälschte Webseite lockt Ryanair-Kunden

Vorsicht vor Betrug: Wer sich mit Fragen oder Problemen an den Kundenservice von Ryanair wenden möchte, sollte dabei auf die genaue Internetadresse achten. Denn wenn Kunden nicht aufpassen, landen sie unter Umständen auf einer gefälschten Webseite der Fluggesellschaft, warnt das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“.

Betrüger haben die gefälschte Internetseite erstellt. Sie sei sehr einfach gehalten - zu sehen sei das bekannte Logo der Fluggesellschaft sowie eine Telefonnummer.

Die Experten gehen davon aus, dass die gefälschte Webseite beworben wird und so bei Suchmaschinen vor der echten Ryanair-Seite angezeigt wird. Verbraucher sollten sich die Internetadresse deshalb genau ansehen: Die Domain der gefälschten Seite lautet „dolphin-app-9qqkm.ondigitalocean.app“.

Ryanair-Kunden sollten wachsam sein: Auf einer gefälschten Internetseite wollen Betrüger persönliche Daten abgreifen.

Ryanair-Kunden sollten wachsam sein: Auf einer gefälschten Internetseite wollen Betrüger persönliche Daten abgreifen. Foto: Thomas Banneyer/dpa/dpa-tmn

Geschickte Fragen nach privaten Daten

Unter der angegebenen Telefonnummer melden sich dann Kriminelle. Sie geben sich als Mitarbeiter der Fluggesellschaft aus und verwickeln den Anrufer in ein Gespräch. Dabei fragen sie etwa nach der Buchungsnummer, E-Mail-Adresse sowie nach Kontodaten.

Zudem versuchen die Betrüger, den Anrufer mit vermeintlich guten Gründen zu einer Überweisung zu überreden und bitten ihn darum, eine Fernwartungssoftware herunterzuladen. Die Experten warnen davor, dass die Betrüger damit eine Schadsoftware installieren können. Laut „Watchlist Internet“ hätten die Betrüger vereinzelt versucht, über eine Plattform für Kryptozahlungen Geld abzubuchen.

Polizei und Bank informieren

Wer schon auf die Masche hereingefallen ist, sollte seine Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Fernwartungssoftware sollte man von seinem Gerät entfernen und prüfen, ob sich darauf möglicherweise Schadsoftware befindet.

Mit dem eigentlichen Anliegen sollte man sich an den offiziellen Ryanair-Kundenservice wenden.

  • (2) Jobangebote per Messenger verheißen nichts Gutes

Leicht verdientes Geld - das versprechen zurzeit Jobangebote, die massenhaft und wahllos an Nutzerinnen und Nutzer von Messengern verschickt werden. Doch wer sich darauf einlässt, zahlt am Ende mit echtem Geld und den persönlichen Daten, warnt „Watchlist Internet“.

Als Türöffner missbrauchen die Betrüger die Namen bekannter Personaldienstleister oder Unternehmen. Wer auf eine Nachricht hin Kontakt aufnimmt, soll sich bei einem Portal anmelden, um die Entwicklung des eigenen Verdienstes live verfolgen zu können.

Entlohnt in Kryptowährung?

Und tatsächlich: Nach Erledigung der ersten vermeintlichen Aufträge, etwa dem Schreiben von Bewertungen, werden Beträge in Kryptowährung gutgeschrieben - zumindest sieht es für die arglosen Nutzerinnen und Nutzer so aus.

Doch auf einmal fällt der Kontostand ins Negative und man wird aufgefordert, diesen mit Einzahlungen „auszugleichen“, um den Verdienst nicht zu verlieren. Gleiches geschieht, wenn man eine Auszahlung verlangt. Dieses absurde Spiel geht den Angaben zufolge so lange weiter, bis man den Betrug erkennt und nichts mehr überweist.

Kontakt vollständig abbrechen

Dann gilt es, den Kontakt sofort abzubrechen, nicht mehr zu antworten und auch nicht auf mögliche Drohungen zu reagieren, so die Verbraucherschützer. Stattdessen sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten.

Persönliche Informationen wie Namen, Adresse, Telefonnummer oder Bankdaten können die Kriminellen zudem für weitere Betrügereien missbrauchen (Identitätsdiebstahl). Auf gar keinen Fall sollte man Aufforderungen nachkommen, eine Kopie des Personalausweises zu schicken oder etwa ein Video-Ident-Verfahren bei einer Bank zu durchlaufen.

  • (3) Zu schön, zu günstig: Fake-Wohnungsinserate

Ganz neu ist die Masche zwar nicht, doch sie scheint sich immer noch zu rentieren: der Betrug mit gefälschten Wohnungsanzeigen. Dabei ködern Kriminelle ihre potenziellen Opfer mit inserierten Wohnungen im Netz, die es entweder gar nicht gibt oder die zumindest nicht verfügbar sind. Das Ziel: persönliche Daten und Vorauszahlungen für Miete und Kaution zu ergattern, warnt die Verbraucherzentrale.

Und so läuft es in der Regel ab: Nach einer ersten Kontaktaufnahme melden sich die Kriminellen bei ihren potenziellen Opfern zurück, geben vor, derzeit im Ausland zu weilen. Trotzdem stellen sie Interessenten eine Wohnungsbesichtigung in Eigenregie in Aussicht. Um an den Schlüssel zu gelangen, müssten diese lediglich eine Vorauszahlung leisten - meist die Kaution und die erste Miete. Wer sich darauf einlässt, sieht oder hört von den Kriminellen nie wieder etwas, das Geld ist weg.

Die Verbraucherschützer empfehlen Betroffenen, in diesen Fällen sowohl eine Anzeige bei der Polizei zu stellen, als auch das jeweilige Immobilienportal zu informieren, um weiteren Betrugsfällen vorzubeugen. Außerdem können Betrugsopfer ihre Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen - einen Anspruch darauf haben sie laut Verbraucherschützern aber nicht.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher folgende Warnsignale kennen, die auf gefälschte Wohnungsangebote hindeuten:

  • Die Miete ist im Vergleich zu ähnlichen Objekten auffällig günstig und die Bilder sehen aus wie aus dem Prospekt.
  • Der potenzielle Vermieter nimmt Kontakt aus dem Ausland auf und schreibt in schlechtem Deutsch.
  • Noch vor der Besichtigung sollen Kaution oder Miete überwiesen werden - ebenfalls meist ins Ausland.
  • Text und Bilder des Inserats widersprechen sich.
  • Der Inserent täuscht eine Zusammenarbeit mit bekannten Buchungsportalen oder Verkaufsplattformen zur Abwicklung von Besichtigung und Vorauszahlung an.
  • (4) Wohnmobil-Verschenk-Aktion existiert nicht

Wenn man im Internet liest, dass jemand etwas Wertvolles verschenken will, sollte man vorsichtig sein. Meist steckt dahinter eine andere Absicht.

Das Angebot klingt auf den ersten Blick verlockend: Ein Paar möchte ihr Wohnmobil an eine bedürftige Familie verschenken, damit diese sich im Gegenzug um das Gefährt kümmert. Das Paar habe beschlossen, Europa zu verlassen, daher haben sie keine Verwendung mehr für das Wohnmobil, so der Post. Alles, was dafür getan werden muss, ist eine E-Mail zu schreiben. Ist der Aktion zu trauen?

Bewertung: Nein, das Angebot ist nicht seriös. Der Text des Posts kursiert seit Monaten und wird massenhaft auf Facebook verbreitet. Die Polizei und Verbraucherschützer warnen vor dieser Betrugsmasche.

Die Fakten: Es lassen sich dutzende solcher angeblichen Verschenk-Aktionen auf Facebook finden. Sie werden dabei hauptsächlich in Gruppen gepostet, die einen Bezug zu Reisen oder Wohnmobilen haben. Offenbar soll damit eine bestimmte Zielgruppe angesprochen werden.

Der Beschreibungstext ist dabei immer der gleiche, nur die E-Mail-Adresse ändert sich, bei der sich die Nutzer melden sollen. Das ist bereits ein erster deutlicher Hinweis, dass mit dem Angebot etwas nicht stimmt.

Wenn man nach dem Beschreibungstext aus dem Facebook-Post bei Google sucht, erscheinen bereits mehrere Warnungen.

  • (5) Tiny-House-Verlosung ist unseriös

Wenn wertvolle Ware in sozialen Netzwerken verschenkt oder verlost wird, ist Vorsicht geboten. Oft steckt, wie in diesem Fall, etwas anderes dahinter.

Regelmäßig sieht man Facebook-Posts mit Fotos von Tiny Houses, also kleinen, meist mobilen Unterkünften. In einem Beitrag heißt es, dass fünf Häuser aufgrund von kleinen Dellen und Kratzern nicht verkauft werden könnten und daher verschenkt würden. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, sollen Nutzerinnen und Nutzer den Beitrag mit „Glückwunsch“ kommentieren - was viele bereitwillig tun. Doch erwartet sie am Ende tatsächlich ein Gewinn?

Bewertung: Nein, es handelt sich um kein seriöses Angebot.

Die Fakten: Die Facebook-Seite hinter dem Gewinnspiel hat keine Likes und auch keine Follower. Auffällig ist auch, dass keinerlei Informationen über die vermeintlich zu verlosenden Tiny Houses angegeben sind - etwa zur Größe oder zu Transportmöglichkeiten. Das sind erste Hinweise, dass es sich hier um ein unseriöses Angebot handelt.

Auf der Facebook-Seite sind zudem keine Informationen darüber zu finden, wer die Seiten betreibt. Dabei müssen gewerblich genutzte Seiten laut Gesetz ein Impressum haben, das unter anderem eine Postadresse und Kontaktmöglichkeiten enthält. Auf der Facebook-Seite gibt es kein solches Impressum.

Über eine Bilderrückwärtssuche findet man die verwendeten Bilder. Sie zeigen unterschiedliche Modelle von Tiny Houses und wurden auf diversen Blogs veröffentlicht. Gewinnspiele findet man dort vergeblich. Ein weiterer Beweis dafür, dass diese Verlosung unseriös ist.

Verbraucherschützer und die Polizei warnen immer wieder davor, bei dubiosen Gewinnspiel-Angeboten die eigene E-Mail-Adresse oder sonstige persönliche Daten weiterzugeben - auch, weil diese Daten verkauft werden können. (dpa/tmn)

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Carl-Heinz Thor Straten Wolf
27.10.202308:16 Uhr

Ja die lieben Internetuser, alles glauben was da steht und billig ist es auch noch einfach prima. Ich mach mich auch schlau über günstige Angebote, buche aber im Reisebüro und habe somit sehr viel Verhandlungsmöglichkeiten. Bisher hat es auch immer geklappt.

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