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Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Halle habe die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Höcke soll in einer Rede eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.

13.09.2023, 13:05 Uhr

Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Halle habe die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Höcke soll in einer Rede eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben.

© dpa-infocom, dpa:230913-99-180226/1

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