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Kreisstraße 37

Verkehrsberuhigung in Bliedersdorf: Landkreis widerspricht Bürgermeister

Symbolbild.

Symbolbild.

Bei der Verkehrsschau in Bliedersdorf haben die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Kreis Stade Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der K37 abgelehnt. Bürgermeister Tobias Terne ist verärgert, hat aber mit einer Äußerung für Verwunderung gesorgt.

Von Sabine Lohmann Mittwoch, 30.11.2022, 07:00 Uhr

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(Update am Mittwoch, 30. November, 10.10 Uhr: Reaktion des Landkreises hinzugefügt)

Die im Zuge des Mobilitätskonzepts von der Gemeinde vorgeschlagene Aufstellung von „Holzgattern“ zur optischen Fahrbahneinengung an den Ortseingängen in Bliedersdorf, Rutenbeck und Postmoor werden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und vom Landkreis Stade abgelehnt. Das berichtete Bürgermeister Terne (CDU). Begründet wird die Absage damit, dass kein Effekt auf die Absenkung von Geschwindigkeiten und erhöhte Sicherheit nachweisbar sei. Da es sich nicht um ein Verkehrszeichen handelt, sei eine verkehrsbehördliche Anordnung des Straßenverkehrsamtes nicht erforderlich, hieß es auch.

Bürgermeister Terne ist mit der Entscheidung nicht einverstanden „Das werden wir nicht akzeptieren“, sagte der Bürgermeister, der für die CDU auch im Samtgemeinderat Horneburg und im Kreistag sitzt. Verkehrsinseln und Fahrbahnteiler an den Ortseingängen wären grundsätzlich möglich. Die Kosten müsste die Gemeinde aber selbst tragen.

Radweg in Bliedersdorf ist Streitthema zwischen Gemeinde und Landkreis

Die Umwandlung des Hummelbeckweg in eine Anwohnerstraße durch ein Schild, das die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen verbietet, mit dem Zusatz „Anlieger frei“ wurde ebenfalls abgelehnt. Begründung: Eine besondere Gefahrenlage sei nicht erkennbar, und die Beschilderung würde den fließenden Verkehr in der Durchgangsstraße stark einschränken. Mit derselben Begründung wurde eine Tempo-70-Regelung auf der K37 zwischen Bliedersdorf und Postmoor nicht angeordnet.

Für die Siedlungsstraße Töfenkamp wurde dagegen einer Verkehrsberuhigung zugestimmt: Die Sackgasse soll, wie berichtet, eine Spielstraße mit Tempo 7 werden; die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt Töfenkamp an der K37 wäre möglich.

Einstimmig votierte der Rat gegen die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Ort. Das Kreis-Straßenverkehrsamt, das zurzeit die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auf innerörtlichen Kreisstraßen prüft, hatte nachgefragt, wie die Gemeinde das Thema beurteilt.

„Das wäre nicht passend“, sagte der ehrenamtliche Bürgermeister Terne (CDU). Weil der Landkreis bei der Verkehrsschau die Maßnahmen, mit denen die Gemeinde den Verkehr beruhigen möchte, ablehnt, wären Radfahrer auf der Fahrbahn gefährdet. Seit Jahren streiten sich Kreis und Gemeinde darüber, wer für den Radweg auf der Kreisstraße in Bliedersdorf zuständig ist - und deshalb für die Instandhaltung zahlen muss.

Fuß-/Radweg an K 37 gehört der Gemeinde

Mit großer Verwunderung ist im Kreishaus eine Äußerung von Bliedersdorfs Bürgermeister Tobias Terne (CDU) im TAGEBLATT aufgenommen worden. Dieser hatte von einem Streit über die Unterhaltungspflicht des Rad- und Fußwegs an der K 37 zwischen Gemeinde und Kreis berichtet. Unterlagen im Kreisarchiv beweisen: Der Weg in Bliedersdorf „ist als Gehweg gebaut worden und lag somit von Anfang an in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde“, sagte der Kreissprecher Daniel Beneke dem TAGEBLATT.

Dazu liege auch eine Vereinbarung aus den 1960er Jahren vor. Später wurde der Gehweg durch ein einfaches Austauschen der Beschilderung dann als Geh- und Radweg ausgewiesen. Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen sei allerdings - nach der aktuellen Rechtslage - erst einmal eine Vereinbarung für die Übernahme der Unterhaltungs- und der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde Bliedersdorf oder den Straßenbaulastträger abzuschließen. Die Gemeinde müsste als Noch-Unterhaltungspflichtige ihren Anteil finanziell gegenüber dem Kreis (oder umgekehrt) ablösen. Doch eine Vereinbarung gibt es nicht. Durch Umbeschilderung lasse sich eine Unterhaltungspflicht durch den Kreis nicht ableiten. Bis vor kurzem hat der Kreis gleichwohl Arbeiten durchgeführt, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein.

Mit einer optischen Verengung durch „Seitentore“ wie auf dem Foto wollte die Gemeinde Bliedersdorf den Verkehr an den Ortseingängen beruhigen.

Mit einer optischen Verengung durch „Seitentore“ wie auf dem Foto wollte die Gemeinde Bliedersdorf den Verkehr an den Ortseingängen beruhigen.

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