Veterinäre decken schockierende Vergehen von Tierhaltern auf

Eine Amtstierärztin bei der Arbeit auf einer Pferdeweide: Tierschutzkontrollen gehören zum täglichen Geschäft des Zweckverbandes Veterinäramt Jade-Weser. Foto: privat
Katzen und Hunde, die in vermüllten Wohnungen hausen, halb verhungerte Kühe im Stall: Der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser hat 2022 mehrere Haltungsverbote aussprechen müssen. Hier die teils schockierenden Verstöße aus der Wesermarsch.
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Der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser, der für die Landkreise Wesermarsch, Friesland und Wittmund sowie Wilhelmshaven zuständig ist, hat viele Aufgaben. Zu den weniger schönen, aber dennoch wichtigen Pflichten der Behörde gehören sicherlich die Tierschutzkontrollen.
Aus dem Bericht für das Jahr 2022 geht hervor, mit welchen Fällen von Verwahrlosung es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde in der Wesermarsch zu tun hatten. Aus Datenschutzgründen nennen die Veterinäre in ihrem Bericht nur den Landkreis, in dem sie tätig wurden, der genaue Ort und der Zeitpunkt bleiben bewusst unerwähnt.
So haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde in der Wesermarsch eine Wohnung betreten müssen, in der überall Müll lag. Zudem roch es nach Urin und Fäkalien. Mittendrin: mehrere Hunde und Katzen, die Hautveränderungen aufwiesen, verfilzt waren und zudem lahmten. „Es wurde ein Tierhaltungsverbot verhängt“, heißt es hierzu im Bericht für 2022.
Halter vernachlässigen sogar Welpen
Auch andere Halter aus der Wesermarsch sowie aus den Kreisen Friesland und in Wittmund haben sich im vergangenen Jahr nicht ausreichend um ihre Haustiere gekümmert. Die Tiere seien zumeist unterversorgt und verwahrlost gewesen, so das Veterinäramt. „Erforderliche tierärztliche Behandlungen unterblieben. Teilweise waren auch Welpen von den Tierschutzmängeln betroffen.“
Ein Rinderhalter aus dem Landkreis Wesermarsch darf nun keine Kühe mehr halten. Bei ihm seien schon seit Jahren immer wieder Mängel festgestellt worden, schreiben die Veterinäre. „Der Tierhalter war offenbar überfordert“, schlussfolgern sie. In mehreren Fällen sind die Rinder unterversorgt gewesen. Sie hatten nicht genug Stroh in ihren Boxen, notwendige tierärztliche Untersuchungen unterblieben.
Und die Liste der Verstöße ist noch länger: Eine Rinderhalterin, die von ihrem bereits mit einem Haltungsverbot belegten Vorgänger offenbar nur als „Strohfrau“ eingesetzt worden war, soll sich zu wenig um ihre Kühe gekümmert haben. Bei Kontrollen wurden „immer wieder unterernährte Tiere vorgefunden“, heißt es im Bericht. Die Wiederkäuer lahmten, ihre Klauen wurden nicht gestutzt. Auch Schafe, die auf dem Hof lebten, machten einen vernachlässigten Eindruck. Die Halterin löste die Haltung schließlich selbst auf.
In 15 Fällen im gesamten Zweckverbandsgebiet waren die tierschutzrechtlichen Verstöße so gravierend, dass die Veterinäre diese an die Staatsanwaltschaft abgeben mussten. Dies ist sowohl in der Wesermarsch als auch in den Kreisen Friesland und Wittmund nötig gewesen, weil schwer kranke Rinder nicht tierärztlich untersucht worden waren.
Freiheitsstrafe für Wiederholungstäter
In einem Fall wurde ein bereits wegen Vergehen gegen das Tierschutzrecht vorbestrafter Halter zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, weil er mehrere kranke oder verletzte Kühe über längere Zeit hatte leiden lassen. Bei anderen Verstößen wurden Geldstrafen im vierstelligen Bereich verhängt.
Doch wohin kommen eigentlich verwahrloste Katzen, Hunde und Kühe, die nicht länger bei ihren Halterinnen oder Haltern bleiben dürfen? Es sei immer wieder eine Herausforderung, diese Tiere unterzubringen, so die Behörde. Man sei deshalb froh, „dass mit dem Tierheim in der Stadt Nordenham, dem Tierheim in Wilhelmshaven und mit den örtlichen und umliegenden Tierheimen und Tierschutzvereinen eine gute Zusammenarbeit besteht“.