Zähl Pixel
Sicherheit

Weihnachtsmärkte: Dieses Verbot gilt jetzt an Hamburger Bahnhöfen und in S-Bahnen

Waffen und Feuerwerk ist am Harburger Bahnhof und in der S-Bahn verboten.

Waffen und Feuerwerk ist am Harburger Bahnhof und in der S-Bahn verboten. Foto: Marcus Brandt/dpa

Die Bundespolizeidirektion hat ein zeitweiliges Verbot erlassen - und begründet das auch mit Weihnachtsmärkten. Vor und nach dem Jahreswechsel ist Feuerwerk untersagt.

Von dpa Montag, 25.11.2024, 06:52 Uhr

Hamburg. Ein Waffenverbot der Bundespolizei an Hamburger Bahnhöfen und in allen S-Bahn-Linien ist wirksam geworden. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Bundespolizeidirektion Hannover veröffentlicht hat. Die Allgemeinverfügung betrifft den Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor. 

Zum Jahreswechsel ist es zudem untersagt, Feuerwerkskörper an den genannten Orten mitzuführen und abzubrennen. Das gilt ab dem frühen 31. Dezember, 0.00 Uhr. All diese Verbote enden am 1. Januar um 12.00 Uhr. Die Bundespolizei begründet die Verfügung mit bestehender Kriminalität und einem erhöhten Alkoholkonsum auf Weihnachtsmärkten und an Silvester.

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

T Mit 18 Jahren der jüngste Busfahrer der Wesermarsch

Als Sechsjähriger stand Kennet Hoppstock im Büro des Geschäftsführers der Verkehrsbetriebe und sagte: „Ich möchte gerne Busfahrer werden.“ Nun ist der junge Mann in seinem Traumjob angekommen. Wie ging das?

CDU lehnt Limosteuer ab

Gesundheitsexperten fordern im Kampf gegen Übergewicht und Diabetes seit längerem eine Abgabe auf gezuckerte Limos und Colas. Eine Initiative dafür fiel beim Parteitag der CDU durch.