S5 und S3: Hier müssen Pendler diese Woche auf Busse umsteigen

An den kommenden Abenden müssen Bahnreisende auf dem Weg nach und aus Hamburg auf Busse umsteigen. Foto: Rabea Gruber/dpa
Bauarbeiten sorgen für Einschränkungen auf den S-Bahnlinien S3 und S5 zwischen Harburg und dem Hamburger Hauptbahnhof. Außerdem gilt von diesem Montag an ein verschärftes Verbot.
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Neugraben/Hamburg. Aufgrund von Gleisbauarbeiten fahren am Montag und Dienstag (25. und 26. November), ab 21 Uhr bis Betriebsschluss, auf den Linien S3 und S5 Busse statt S-Bahnen zwischen Wilhelmsburg und Hammerbrook.
Wie die S-Bahn Hamburg auf ihrer Webseite mitteilt, fährt die S3 in diesem Zeitraum nur zwischen Hammerbrook und Pinneberg, die S5 nur zwischen Stade und Wilhelmsburg sowie zwischen Hamburg Hauptbahnhof und Elbgaustraße. Zwischen Harburg und dem Hauptbahnhof seien die schnelleren Verbindungen der RB31 und 41 sowie der RE3 und 4 eine Alternative.
Einschränkungen auch Mittwoch- und Donnerstagnacht
Am Mittwoch und Donnerstag (27. und 28. November) gibt es ebenfalls Einschränkungen auf den Linien S3 und S5. Es fahren ab 22 Uhr bis Betriebsende Busse statt S-Bahnen zwischen Harburg und Wilhelmsburg.
Die S3 fährt nur zwischen Wilhelmsburg und Pinneberg, die S5 fährt nur zwischen Stade und Harburg sowie zwischen Berliner Tor und Elbgaustraße. Die Fahrzeit kann sich laut der S-Bahn Hamburg um bis zu 20 Minuten verlängern.
Waffenverbot an Bahnhöfen und in S-Bahnen ist wirksam
Ein Waffenverbot der Bundespolizei an Hamburger Bahnhöfen und in allen S-Bahn-Linien ist wirksam geworden. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Bundespolizeidirektion Hannover veröffentlicht hat. Die Allgemeinverfügung betrifft den Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor.
Das Verbot endet jeweils an der Hamburger Landesgrenze. Das heißt etwa für die S-Bahnlinie S5, dass die erlassene Allgemeinverfügung für Fahrten zwischen Neugraben und Elbgaustraße gilt; im Landkreis Stade nicht aber auf den Streckenabschnitten Buxtehude nach/von Stade.
- Betroffen sind die S-Bahnlinien:
- S1 (Rissen-Poppenbüttel)
- S2 (Altona-Bergedorf)
- S3 (Neugraben-Elbgaustraße)
- S5 (Neugraben-Elbgaustraße)
Die Allgemeinverfügung umfasst ein Mitführverbot von:
- gefährlichen Werkzeugen
- Schusswaffen/Schreckschusswaffen
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
- Messern aller Art
Verstöße gegen diese Verbote können geahndet werden mit
- Platzverweis / Bahnhofsverbot
- S-Bahn-Ausstieg
Zum Jahreswechsel ist es zudem untersagt, Feuerwerkskörper an den genannten Orten mitzuführen und abzubrennen. Das gilt ab dem frühen 31. Dezember, 0 Uhr. All diese Verbote enden am 1. Januar um 12 Uhr. Die Bundespolizei begründet die Verfügung mit bestehender Kriminalität und einem erhöhten Alkoholkonsum auf Weihnachtsmärkten und an Silvester. (tom/tip)