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Hamburger Prozess

Strafe für Tannenbaum-Geschenk – Kita lehnt Versöhnung ab

Der angeklagte Gärtner wollte mit seinem Weihnachtsbaum den Kita-Kindern nur eine Freude machen, wie er sagt.

Der angeklagte Gärtner wollte mit seinem Weihnachtsbaum den Kita-Kindern nur eine Freude machen, wie er sagt. Foto: David Hammersen/dpa

Aus Rücksicht auf nichtchristliche Kinder verzichtet eine Hamburger Kita auf einen Weihnachtsbaum. Ein Gärtner stellt in einer Nacht- und Nebelaktion kurzerhand selbst einen Baum auf - und wird verurteilt.

Von dpa Donnerstag, 13.03.2025, 05:55 Uhr

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Hamburg. „Stille Nacht, heilige Nacht“ erklingt im Gerichtssaal des Hamburger Strafjustizgebäudes, aber von weihnachtlicher Harmonie sind die Beteiligten am Prozess um das heimliche Aufstellen eines Weihnachtsbaums vor einer Kita weit entfernt. Die Strafkammer am Landgericht befasst sich mit der Frage, ob die Aktion eines Gärtners um den Nikolaustag 2023 Hausfriedensbruch war. 

Der Vorwurf: Der Angeklagte hatte in der Nacht zum 7. Dezember den geschmückten Baum aufgestellt und war dabei durch eine Pforte auf das umzäunte Kita-Gelände gegangen. Die Kita-Leitung hatte Strafanzeige gestellt. Das Amtsgericht hatte den 54-Jährigen im vergangenen November zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein.

„Positive Aktion ohne Hintergedanken“

Die Prozessbeteiligten erörterten, ob das Aufstellen des Baums eine gut gemeinte Überraschung oder eine Aktion gegen den ausdrücklichen Willen der Einrichtung war. „Es war einfach nur eine positive Aktion ohne Hintergedanken“, versicherte der Angeklagte. 

Seine Firma aus dem Kreis Pinneberg habe so etwas schon öfter gemacht, einmal auch Obdachlosen einen Weihnachtsbaum gebracht. Das Gericht zeigte Videos der Aktionen, die die Firma des Angeklagten auf ihre Internetseite gestellt hat. Die Aufnahmen von der Aktion vor der Kita im Stadtteil Lokstedt waren mit dem Weihnachtslied unterlegt. 

Kita ist besonders geschützter Raum

Vor einer Entscheidung über die Berufung des Angeklagten will die Strafkammer noch eine Zeugin an einem Fortsetzungstermin am 26. März hören. Die Mitarbeiterin der Baumschule, die für die Social-Media-Aktivitäten der Firma zuständig ist, soll zu der Motivation für die Weihnachtsbaumaktion befragt werden. Richter Oliver Nass erklärte, dass objektiv viel dafür spreche, dass ein Hausfriedensbruch vorgelegen habe. Eine Kita sei ein besonders geschützter Raum. Einmischungen von außen hätten dort nichts verloren - „das ist meine Auffassung“.

Angeketteter Baum hat Angst gemacht

Die damalige Kita-Leiterin, die die Strafanzeige stellte, konnte das Gericht nicht laden, weil ihre Anschrift unbekannt war. Stattdessen kam ihr Nachfolger zum Prozess, der aber nur wenig zu der Sache sagen konnte. Als der 39-Jährige auf den Vorstand des Trägers verwies, gaben sich zwei Zuschauerinnen als Mitglieder des Vorstandes zu erkennen. Eine von ihnen vernahm das Gericht spontan als Zeugin.

„Das ist kein nettes Geschenk, es hat viel Angst gemacht“, sagte die 46-Jährige. Der Baum sei auf dem Gelände der Einrichtung angekettet worden, der Hausmeister habe ihn mit einem Bolzenschneider lösen müssen. Die Vorständin räumte ein, dass die Eltern der Kita-Kinder einen Baum haben wollten. Die Leitung der Einrichtung und die Kinder hätten sich aber dagegen entschieden. Gleichwohl habe es eine andere weihnachtliche Dekoration gegeben. „Eine Kita ist eine Bildungseinrichtung, nicht ein erweitertes Wohnzimmer“, stellte die Zeugin klar.

Kita wollte kein andersgläubiges Kind ausschließen

Der Kita-Vorstand hatte den Eltern damals erklärt, dass sich das Team der Einrichtung gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschließen. 

Für Wirbel sorgte die Entscheidung, weil Medien von der Entscheidung erfuhren und berichteten. Danach sei eine sehr bedrohliche Situation entstanden, sagte die Vorständin. „Es folgte sofort ein Shitstorm.“ Der Vorstand erklärte in einer Pressemitteilung, Berichte, die Kita wolle christliche Traditionen abschaffen, seien falsch. In den zehn Jahren seit Bestehen hätten sich Team und Kinder dreimal für einen Weihnachtsbaum entschieden.

Versöhnungsangebot kommt nicht an

Der Angeklagte sagte im Prozess, er habe nicht gewusst, dass die Kita keinen Baum haben wollte. „Die Kita hat kommuniziert, dass es nicht stimmt, dass sie keinen Baum will.“ Das Aufstellen sei eine spontane Aktion gewesen. „Die Überraschung gehört dazu.“ Im Nachhinein sei ihm klar geworden, dass das keine so gute Idee gewesen sei. Ein Versöhnungsangebot des Angeklagten, gegen eine Pflanzenspende die Strafanzeige zurückzunehmen, wollte die Vorständin der Kita-Stiftung nicht annehmen.

J
Jürgen Sommer
13.03.202511:47 Uhr

An dieser Stelle auch ein Hinweis an das Tageblatt: auch, wenn Sie nicht Urheber dieses Artikels sind, und aus dpa-Resourcen gleicher Wortlaut auch in anderen Medien abgedruckt ist, so sei doch angemerkt, wenn der Journalist oder die Journalistin, der / die diesen Text schon so modern gestaltet und von einer „Vorständin“ spricht, so sollte doch einmal der Untertitel „In Nacht- und Nebelaktion heimlich aufgestellt […]“ überdacht und hinterfragt werden.

Dieser Begriff ist mit dem sogenannten „Führererlass vom 07. Dezember 1941 als geheime Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten“ doch bekannterweise als sehr negativ behaftet einzuordnen.

J
Jürgen Sommer
13.03.202511:47 Uhr

Es ist fast schon unerträglich, welch Aufwand hier betrieben wird, um das Aufstellen eines Weihnachtsbaumes zu bestrafen. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches mag hier gegeben sein; ein Augenmaß in Anbetracht, dass nichts entwendet oder zerstört wurde, lässt sich nicht erkennen. Wahrscheinlich ist der Gärtner (der in der Regel immer der Schuldige ist) nur durch das Gartentor gegangen und hat den Baum aufgestellt. Stattdessen muss die Justiz sich mit diesem „wichtigen“ Fall beschäftigen.

Die Ablehnung des Versöhnungsangebotes zeigt zudem die „Bockigkeit“ der Vorständin, die sich offensichtlich gerne weiter bemühen möchte, um diesen gefährlichen Straftäter, der einfach einen Weihnachtsbaum VERSCHENKEN wollte, ordentlich zu bestrafen.

Schade, dass wir soweit gekommen sind, um Kleinigkeiten bis zum Ende auszukämpfen, anstatt sich um elementarere Dinge zu kümmern.

J
Jan Oltmann
13.03.202509:47 Uhr

Hausfriedensbruch ist ein Thema. Das andere Thema: Der Weihnachtsbaum ist ursprünglich auf eine heidnische und keinesfalls christliche Tradition zurückzuführen. Diese Tradition ist mittlerweile auf der ganzen Welt in unterschiedlicher Ausprägung zu finden.
In diesem Fall eine Ablehnung des Weihnachtsbaum auch durch Kindergartenkinder als Argument zu nutzen erscheint mir mehr als fragwürdig und gewiss auch von der Kindergartenleitung gesteuert.

R
Renate Schmidt
13.03.202507:35 Uhr

so werden Traditionen mit Füßen getreten. Wer in unserem Land lebt hat auch unsere Bräuche zu akzeptieren!!!! Renate Schmidt

A
Arne Junge
13.03.202506:51 Uhr

Das die Klage zugelassen wurde, ist das eine. Mit Sicherheit kann ein Hausfriedensbruch vorliegen, jedoch waren zu dem Zeitpunkt weder Kind noch andere Person anwesend.
Andersrum kann man sich fragen, wo der Baum aufgestellt wurde und wie der Angeklagte dorthin gelangte, ohne Gewalteinwirkung.

Ich gehe davon aus, dass sich die überwiegende Anzhal der Kinder über diesen Baum erfreut haben.
In unserem Kindergarten wird auch das Zuckerfest gefeiert, wie sollen sich da denn Kinder des christlichen Glaubens fühlen?

Weihnachten, Fest des Friedens, dachte ich auch immer. Aber als am Heiligabend bei uns in der evangelischen Kirche nur von einem Syrer predigte, der 4 Jahre in Haft in Syrien war und noch einen weiteren Fall, war das die schlimmste Heiligabendpredigt. Völlig am Thema vorbei. Fazit: Austritt aus der Kirche.

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