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Wenn das Festival ins Wasser fällt: So machen Sie Ansprüche geltend

Matsch statt Musik: Wird ein Festival wegen des Wetters abgesagt, sollten Ticketbesitzer ihre Ansprüche beim Veranstalter geltend machen.

Matsch statt Musik: Wird ein Festival wegen des Wetters abgesagt, sollten Ticketbesitzer ihre Ansprüche beim Veranstalter geltend machen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Die Festivalsaison läuft. Angesichts vergangener Unwetter fragt sich vielleicht mancher Ticketinhaber: Was bleibt mir, falls das Event ins Wasser fällt? Hier ist die Antwort.

Von dpa Donnerstag, 13.06.2024, 10:55 Uhr

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Wegen des Wetters ganz abgesagt oder abgebrochen: Kann ein Festival oder Konzert nicht wie geplant stattfinden, sollten Ticketbesitzer ihre Ansprüche geltend machen. Ansprechpartner ist in der Regel der Veranstalter. Also die Agentur, die auf der Eintrittskarte vermerkt ist, so die Verbraucherzentrale NRW.

Meist besteht laut den Verbraucherschützern ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Manchmal behält das Ticket seine Gültigkeit für einen Ersatztermin. Wer es genau wissen will, schaut in die Geschäftsbedingungen (AGB).

Nach vorzeitigem Ende: Besucher erhalten Rückerstattung für Rock am Ring

In manchem Fall wird man sich nicht gleich mit dem Veranstalter einig. Nach dem Abbruch von Rock am Ring, einem der größten vergleichbaren Festivals im Land, hat es im Sommer 2016 einige Verunsicherung gegeben.

Der Veranstalter sah zunächst keinen Raum für eine teilweise Erstattung des Ticketpreises, weil die Ordnungsbehörde ihm die Spielgenehmigung entzogen hatte. Die Verbraucherzentrale sah ihn dagegen durchaus in der Pflicht. Letztlich erstattete der Veranstalter betroffenen Festivalbesuchern unter gewissen Voraussetzungen einen Teil des Ticketpreises.

Tickets sind häufig personalisiert

Es kann auch sein, dass man selbst nicht zum Event kommen kann - etwa, weil man krank geworden ist oder sich eine dringende Verpflichtung ergeben hat. Wer dann sein Ticket nicht verfallen lassen, sondern weitergeben oder verkaufen möchte, scheitert oft daran, dass viele Festivalkarten inzwischen personalisiert sind.

Es kann aber sein, dass ein Ticket auf eine andere Person umgeschrieben werden kann. Auch hier hilft ein Blick in die AGB. Dort sollte auch stehen, was so ein Umschreiben kostet und ob es Fristen gibt, zum Beispiel bis 14 Tage vor dem Konzert. Ansprechpartner für eine Übertragung auf eine andere Person ist ebenfalls der Veranstalter.

Erster Ansprechpartner ist immer der Veranstalter, nicht die Band

Probleme gab es auch beim Wacken Open Air in Schleswig-Holstein, an dem im Jahr 2023 nicht alle mit gültigem Ticket teilnehmen konnten. Wegen durchweichter Ackerböden wurde schon vor dem Start ein Anreisestopp ausgesprochen. Wer nicht aufs Gelände kam, hat Anspruch auf Erstattung des vollen Ticketpreises.

Wer Probleme bei der Erstattung haben sollte, kann sich über das Beschwerdeformular an die Verbraucherzentrale wenden.

Grundsätzlich gilt: Vertragspartner ist bei Konzerten und Festivals in der Regel der Veranstalter (die Agentur, die auf der Karte steht), nicht die Band oder die Vorverkaufsstelle / der Online-Händler. Damit ist diese Agentur für Sie oft der wichtigste Ansprechpartner. (tom/dpa/pm)

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