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Entscheidung

Wer in Harsefeld seinen Schottergarten zurückbaut, bekommt jetzt Geld

Die Richtlinie soll als Modell zunächst für zwei Jahre gelten. 20.000 Euro sollen zur Verfügung gestellt werden. Maximal 500 Euro gibt es für einen erfolgreichen Antragsteller. Foto: Annette Riedl/dpa (Symbolbild)

Die Richtlinie soll als Modell zunächst für zwei Jahre gelten. 20.000 Euro sollen zur Verfügung gestellt werden. Maximal 500 Euro gibt es für einen erfolgreichen Antragsteller. Foto: Annette Riedl/dpa (Symbolbild)

Hausbesitzer in Harsefeld, die ihren Schottergarten in eine grüne Oase verwandeln, bekommen ab sofort Geld. Die neue Förderrichtlinie hat der Harsefelder Gemeinderat jetzt beschlossen. Es gab aber auch Gegenwind.

Von Miriam Fehlbus Montag, 25.09.2023, 14:00 Uhr

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Darf eine Kommune Menschen, die einen Schottergarten vor der Tür haben, indirekt dafür belohnen? Diese Frage stand vor dem Beschluss zu einer Förderung für die Entsiegelung und Bepflanzung von Flächen.

„Es kann doch nicht sein, dass Leute, die rechtswidrig gehandelt haben, mit staatlichen Mitteln gefördert werden“, sagte Jens Pulsen (Bürgerliche) und hatte die entsprechenden Paragrafen dazu parat. Konkret geht es um Flächen, die unter anderem durch wuchshemmende Folien unter Steinen so versiegelt sind, dass sie bei Starkregen weniger Wasser aufnehmen und durch fehlende Bepflanzung auch Insekten und Vögeln als Lebensraum fehlen. 

Kommunen können Rückbau von Schottergärten anordnen

Laut Niedersächsischer Bauordnung sind diese Flächen seit 2012 untersagt. Das Oberverwaltungsgericht urteilte im Januar 2023, dass sie nicht als Grünflächen anzusehen seien und damit der niedersächsischen Bauordnung widersprechen. Kommunen können dadurch den Rückbau anordnen.

Wenn eine zuständige Behörde einen solchen Verstoß feststellt, kann es Strafen geben. Doch der zuständigen Baubehörde beim Landkreis fehlt dazu das Personal. Statt Strafen Anreize zu schaffen, das sei der richtige Weg, machte die Mehrheit im Harsefelder Gemeinderat deutlich, besonders als Klimakommune. Der Entwurf nach dem von Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag bekam alle Stimmen, außer den beiden der Bürgerlichen.

Antragssteller bekommt maximal 500 Euro

Die Richtlinie soll als Modell zunächst für zwei Jahre gelten. 20.000 Euro sollen zur Verfügung gestellt werden. Maximal 500 Euro gibt es für einen erfolgreichen Antragsteller. Das würde 20 Anträgen pro Jahr entsprechen. Die Zuschusshöhe bewegt sich damit im Vergleich zu Förderprogrammen anderer Städte und Kommunen im durchschnittlichen Bereich.

Der Antragssteller verpflichtet sich, die Fläche zu entsiegeln und zu bepflanzen. Martin Schimmöller (Freie Wählergemeinschaft FWG) fügte hinzu, dass es eine Leitlinie, welche Pflanzen geeignet sind, geben soll. „Wir hoffen, dass der eine oder andere sich dafür entscheidet.“

Bereits zwei Anträge sollen vorliegen

Dass es durchaus Interesse gibt, zeigte die Nachfrage schon vor dem Beschluss. Bereits zwei Anträge sollen vorliegen. Dabei soll aber, auch besonders nach der Kritik, überprüft werden, ob die Antragsteller nicht zuvor bewusst gegen die Bauordnung verstoßen haben.

Der Anreiz soll sich vielmehr an Besitzer eines solchen „Schottergartens“ richten, die diesen mit dem Kauf oder der Übernahme des Hauses erworben haben.

Das sind die Nachteile eines Schottergartens

Der BUND warnt vor den ökologischen Nachteilen eines Schottergartens. Etwa im Sommer knallt die Sonne auf die Steine und heizt sie auf. Die sehr hohen Temperaturen grillen die spärliche Bepflanzung, die nicht an diese Wüstenbedingungen angepasst ist, und sorgen so dafür, dass die Pflanzen vertrocknen, egal, wie viel man sie gießt.

Schon nach kurzer Zeit müssen sie ausgetauscht werden. Die Luft wird nicht durch Pflanzen abgekühlt, sondern auch in der Nacht durch die Steine erwärmt. Durch die fehlenden Blätter der Pflanzen können feine Staubpartikel nicht mehr aus der Luft gefiltert werden, Staub und Stickstoffdioxid reichern sich an. Auch der Lärm der Autos wird durch den Schotter verstärkt. (vdb)

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