Neue Corona-Verordnung: Wann in Niedersachsen die Maskenpflicht zurückkehrt

Im neuen niedersächsischen Corona-Stufenplan ist eine Rückkehr zur Maskenpflicht drinnen und draußen an die Auslastung der Krankenhäuser gekoppelt.
Der Corona-Fahrplan für den Herbst und Winter steht: Zwei neue Pandemie-Stufen regeln, wann einfache Corona-Regeln nicht mehr ausreichen. Aktuell wird aber weiter gelockert: Bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn.
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Die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hat am Dienstag die Planungen der Landesregierung für die Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst und Winter vorgestellt. Demnach sieht die neue Corona-Verordnung neben dem derzeit geltenden Basisschutz zwei weitere Stufen vor, die je nach sich verschärfender Lage greifen.
Corona-Verordnung: Diese Maßnahmen gelten in Niedersachsen
- Basisschutz
Der Corona-Fahrplan der Landesregierung sieht zunächst vor, dass die derzeit gültigen Basisschutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung – wie insbesondere die Maskenpflicht im ÖPNV – im Grundsatz aufrechterhalten bleiben. Im ÖPNV soll allerdings mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung eine medizinische Maske ausreichen. Dies ist die Tendenz in fast allen anderen Bundesländern, im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung schließt Niedersachsen sich an.
In Krankenhäusern oder Pflegeheimen muss auch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Es besteht eine Testpflicht, die allerdings bei geimpften bzw. genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf zweimal pro Woche reduziert werden kann.
Diese Regelungen für den Basisschutz wurden bereits in einen Verordnungs-Entwurf überführt, der in Kürze mit dem Landtag sowie den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden soll.
Zunahme der Corona-Fallzahlen im Herbst erwartet
„Nach dem Abflachen der Sommerwelle befinden wir uns derzeit in einer Situation, die von einem gewissen Grundrauschen bei den Infektionen und einer vergleichsweise unkritischen Situation in den Krankenhäusern geprägt ist“, erklärte die Ministerin. Die Expertinnen und Experten aber sind sich weitgehend einig, dass die Infektionszahlen in den kommenden Wochen und Monaten steigen werden. Gründe dafür sind die Verlagerung von Aktivitäten in die Innenräume und die Saisonalität des Virus.

Daniela Behrens (SPD), Gesundheitsministerin von Niedersachsen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Behrens: „Wie hoch diese Welle ausfallen wird, ist noch nicht absehbar. Niedersachsen wird jedoch mit dem heute vorgestellten Fahrplan auf alle Szenarien vorbereitet sein.“ Insgesamt blicke sie angesichts einer hohen Grundimmunität in der Bevölkerung, dank einer hohen Impfquote, der Verfügbarkeit angepasster Impfstoffe und wirksamer Medikamente sowie der weiterhin vorherrschenden und vergleichsweise milden Omikron-Variante BA.5 optimistisch auf den kommenden Herbst, so Behrens.
„Sehr wahrscheinlich werden in den kommenden Wochen und Monaten viele Niedersächsinnen und Niedersachsen an Covid-19 erkranken und vorübergehend bei der Arbeit fehlen. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen sollten sich dort, wo das möglich ist, mit klaren Vertretungsregeln und möglichst großzügigen Homeoffice-Regelungen darauf einstellen“, sagte die Ministerin.
- „Winterreifen-Szenario“ – Stufe 1: Maskenpflicht in Innenräumen
Bei einer deutlichen Verschärfung der Lage, die sich in einer schwierigen Situation in den niedersächsischen Krankenhäusern ausdrücken würde, sind in Stufe 1 schärfere Maßnahmen geplant.
Die Schwellenwerte sollen dabei bei einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mehr als 15 und einer gleichzeitigen Auslastung der Intensivkapazitäten mit Covid-19-Patienten von mehr als 10 Prozent liegen. Zum Vergleich: Am Dienstag lag die Hospitalisierung bei 5,7, die Auslastung der Intensivbetten bei 2,6 Prozent.
Angesichts der weitgehenden Entkoppelung der Sieben-Tage-Inzidenz von der Belastung der Krankenhäuser sei diese als Indikator zukünftig nicht mehr per se maßgeblich für Verschärfungen der Schutzmaßnahmen. Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibe jedoch weiter von Bedeutung, um die Entwicklung des generellen Infektionsdrucks in der Bevölkerung zu messen. Bei einer sehr hohen Viruslast könne es zu größeren Personalausfällen und damit zu einer übermäßigen Belastung der Kritischen Infrastruktur kommen. Die Erfahrungen mit der Frühjahrs- und Sommerwelle belegen, dass ab einer Sieben-Tage-Inzidenz jenseits der 2000 eine Anpassung der Maßnahmen geprüft werden sollte.
In Stufe 1 soll zusätzlich zu den Basisschutzmaßnahmen eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen gelten. Diese Pflicht gilt auch in der Gastronomie sowie bei Veranstaltungen im Innenbereich. Setzen Betriebe auf tagesaktuelle Tests als Zugangsbeschränkung, unabhängig vom Impfstatus, sind Ausnahmen von der Maskenpflicht möglich.
Eine Maskenpflicht gilt in Stufe 1 auch für die Beschäftigten an Schulen, um das Personal zu schützen und den Präsenzunterricht abzusichern.
Ministerin Behrens: „Nach heutigem Stand wird es dazu vornehmlich dann kommen, wenn neue Varianten des Virus auftauchen, die schwerere Verläufe nach sich ziehen als die bisher vorherrschende Omikron-Variante BA.5. Das Maskentragen wird dann in vielen Situationen die Antwort sein.“
- „Schneeketten-Szenario“ – Stufe 2
Bei einer sich abzeichnenden extremen Belastung der Krankenhäuser ist für die meisten zusätzlichen Maßnahmen der Stufe 2 nach dem IfSG ein Landtagsbeschluss zur „Feststellung einer konkreten Gefahr“ erforderlich. Die Landesregierung würde den Landtag in dieser Situation um die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens bitten.
Die Grenzwerte für Stufe 2 liegen höher als sie bisher im Pandemieverlauf in Niedersachsen erreicht wurden (Hospitalisierungsinzidenz mehr als 20, Intensivbettenauslastung höher als 15 Prozent).
In der Stufe 2 soll die FFP2-Maske in Innenräumen verpflichtend eingeführt werden. Auch bei Veranstaltungen draußen gilt dann eine FFP2-Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 müssten dann wieder eine Maske im Unterricht tragen und sie hätten die Pflicht, sich pro Woche zwei Corona-Schnelltests zu unterziehen.
In öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie der Gastronomie und bei Veranstaltungen sind in diesem Szenario zudem verpflichtende Hygienekonzepte und Abstandsgebote vorgesehen.
„Dies ist das mit Abstand unwahrscheinlichste Szenario, aber wir müssen auch darauf Antworten haben, falls es wider Erwarten eintritt“, so Behrens.
So viele Niedersachsen sind gegen das Coronavirus geimpft
Insgesamt weist Niedersachsen überdurchschnittliche Impfquoten auf: Grundimmunisiert sind 77,8 Prozent der Bevölkerung, die erste Auffrischungsimpfung haben 66,8 Prozent erhalten und 12,3 Prozent sind bereits ein viertes Mal geimpft.
Es gebe ausreichend Impfstoff. Der an die Varianten BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoff soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits in der kommenden Woche auch in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Die Stiko empfiehlt vor einer vierten Impfung grundsätzlich einen Abstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis (Infektion oder Impfung).
„Durch die vielen Infektionen in der Sommerwelle ist diese Frist für viele Niedersächsinnen und Niedersachsen noch gar nicht abgelaufen“, so Behrens. „Ich erwarte daher weder Engpässe beim Impfstoff noch bei den Impfterminen.“
Bei den Niedersächsinnen und Niedersachsen über 60 sei die Quote für die vierte Impfung mit 34,7 Prozent bereits vergleichsweise gut. „Diese gilt es in den kommenden Wochen weiter zu verbessern. Nehmen Sie die zweite Auffrischungsimpfung bitte unbedingt in Anspruch und schützen Sie sich vor einem schweren Krankheitsverlauf.“ (st/tip)