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Freilichtmuseum

Vogelgrippe-Ausbruch am Kiekeberg – Tiere getötet, Sperrzone ausgeweitet

In der Schutz- und Überwachungszone rund um das Kiekeberg-Museum gilt die Stallpflicht. Grafik: LK Harburg

In der Schutz- und Überwachungszone rund um das Kiekeberg-Museum gilt die Stallpflicht. Grafik: LK Harburg

Im Freilichtmuseum in Rosengarten-Ehestorf ist die Geflügelpest ausgebrochen. Eine Stallpflicht ist angeordnet, alle Hühner, Gänse und Enten sind getötet worden. Die Sperrzone erfasst auch den Bezirk Hamburg-Harburg.

Samstag, 04.02.2023, 12:00 Uhr

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Update: 12 Uhr

Der Verdacht des Ausbruchs der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) im Freilichtmuseum am Kiekeberg in Rosengarten-Ehestorf hat sich bestätigt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am Freitagnachmittag mitgeteilt, dass es sich bei den beiden Verdachtsproben um das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N1 handelt.

Betroffen sind die insgesamt 53 Enten, Gänse und Hühner, die das Museum hält. "Wir ergreifen mit dem Veterinäramt alle erforderlichen Maßnahmen, um eine Ausbreitung des Virus‘ zu verhindern. Dazu gehört bedauerlicherweise auch die Tötung unseres Geflügelbestands", heißt es in einem Post des Museums. Die tierschutzgerechte Tötung erfolgte bereits am Freitagnachmittag.

Der Kiekeberg muss bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Vogelgrippe: Stallpflicht in Schutz- und Überwachungszone rund ums Kiekeberg-Museum

Zur Eindämmung des Ausbruchs der Vogelgrippe ordnete der Landkreis Harburg per Allgemeinverfügung ab diesem Sonnabend eine Schutz- (3 Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (10 Kilometer Radius) um den Kiekeberg an, in denen dann strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für Geflügel gelten.

Auch im Bezirk Hamburg-Harburg sei eine Sperrzone eingerichtet worden. Sie betreffe den Großteil des Bezirkes südlich der Elbe, teilte die Verbraucherschutzbehörde am späten Freitagabend in Hamburg mit.

Die Kreisverwaltung in Winsen befindet sich zudem in enger Abstimmung mit Kreis Stade, um alle notwendigen Schritte zu ergreifen, die eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern, hieß es.

Um eine weitere Ausbreitung des Virus auf weitere Geflügelbetriebe in der Region zu unterbinden, waren zunächst strenge Desinfektions- und Hygienemaßnahmen angeordnet worden. Diese werden vom Kreisveterinäramt eng überwacht. 

Gänse treiben wie in alten Zeiten: Auf dem Gelände des Freilichtmuseums am Kiekeberg werden mit dem Ferienspaß Kinderträume wahr. Foto: FMAK

Gänse treiben wie in alten Zeiten: Auf dem Gelände des Freilichtmuseums am Kiekeberg werden mit dem Ferienspaß Kinderträume wahr. Foto: FMAK

Was Geflügelhalter und Spaziergänger wegen der Vogelgrippe wissen müssen

Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg ruft angesichts des Ausbruchs alle Geflügelhalter – auch Kleinstbetriebe und Hobbyhalter – dazu auf, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der Vogelgrippe strikt einzuhalten und sich auf eine mögliche Stallpflicht für Geflügel vorzubereiten.

Zu den wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen zählten: Hausgeflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für Tränken genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sollten Schutzkleidung tragen und ihre Schuhe desinfizieren.

Kontakt zum Veterinäramt des Landkreises Harburg gibt es unter Telefon: 04171/693466 sowie per E-Mail: tiergesundheit@lkharburg.de.

Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Wer ein verendetes Tier findet, darf es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Wer aber insbesondere tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies umgehend dem Veterinäramt melden.

Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter führen. (pm/tip)

Ein Schild warnt vor der Geflügelpest.

Ein Schild warnt vor der Geflügelpest.

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