Auto steht auf A1 in Flammen – Feuerwehr steckt in Rettungsgasse fest

Der Mercedes war nicht mehr zu retten. Foto: Feuerwehr Sittensen
Auf der A1 in Sittensen brannte am Donnerstag ein SUV. Ärgerlich: Die Anfahrt der Feuerwehr verzögerte sich wegen einer mangelhaften Rettungsgasse.
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Sittensen. Ein SUV geriet am Donnerstagabend gegen 20.45 Uhr auf der A1 in Fahrtrichtung Hamburg zwischen den Anschlussstellen Sittensen und Heidenau in Brand. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte stand das Fahrzeug bereits lichterloh in Flammen, so die Feuerwehren der Samtgemeinde Sittensen.
„Umgehend gingen mehrere Trupps unter Atemschutz gegen die Flammen vor“, so Gemeindepressesprecher Alexander Schröder. Nachdem die Flammen weitestgehend gelöscht waren, setzten die Einsatzkräfte Löschschaum ein, um letzte Glutnester zu ersticken. Das Wrack des Mercedes wurde dafür wiederholt mit der Wärmebildkamera kontrolliert.
Für die Lösch- und Bergungsarbeiten leiteten die Einsatzkräfte den Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbei. Die Brandursache ist Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Nach rund zwei Stunden war der Einsatz für die Sittenser Feuerwehrleute beendet.

Der in Vollbrand stehende Mercedes-Benz SUV. Foto: Feuerwehr Sittensen
„Glücklicherweise wurde niemand bei dem Brand verletzt“, sagt Schröder. Weniger erfreulich sei das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gewesen. Die Feuerwehr habe Schwierigkeiten gehabt, durch die Rettungsgasse zur Einsatzstelle zu gelangen, was zu Verzögerungen geführt habe.
Rettungsgasse bilden: So geht‘s
Dass Einsatzfahrzeuge durch Autos aufgehalten werden, kommt immer wieder vor - weil die Gasse gar nicht oder nicht richtig gebildet wurde. Das darf nicht sein. Daher drohen in solchen Fällen hohe Bußgelder, Fahrverbote und Punkte. Doch wie geht‘s richtig?
Auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen gilt laut ADAC: Die Rettungsgasse ist nicht erst bei einem Stillstand zu bilden, sondern schon dann, wenn der Verkehr anfängt zu stocken und nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.
Egal wie viele Spuren: Wer auf der linken Spur fährt, weicht dann immer nach links aus. Nach rechts orientieren sich alle auf den anderen Spuren. Denn die Gasse muss sich laut Gesetz zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden.
Als Eselsbrücke kann man auch auf seine rechte Hand schauen: Der abgespreizte Daumen zeigt allein nach links - dazwischen ist viel Platz und die Finger sind alle rechts.

Dafür ist sie da: Ein Rettungswagen kann durch die gebildete Rettungsgasse zum Einsatzort gelangen. Foto: Britta Pedersen/dpa/dpa-tmn
Vom Grundsatz her muss der Standstreifen bei der Bildung immer frei bleiben. Ausnahmen kann es aber geben: Etwa wenn die Polizei dazu auffordert oder wenn es aus Platzgründen nicht anders möglich ist, die Rettungsgasse zu bilden. Beim Heranfahren an einen Stau darf man auch die Warnblinker anschalten, um die Nachfolgenden zu warnen.
Übrigens: Für die Bildung der Gasse gibt es keine Bedenkzeit. Sie muss sofort gebildet werden, sobald die Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Beides muss laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 2 Ss (OWi) 137/22) auch nicht erst eine gewisse Zeit andauern.
Diese Strafen drohen
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit Bußgeldern ab 200 Euro, stets zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, zahlt ab 240 Euro - ebenfalls immer plus zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Und das gilt natürlich auch für Motorradfahrer.
Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Als Beispiele für Hilfsfahrzeuge nennt der ADAC Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.
Achtung: In anderen Ländern können die Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse abweichen oder es gibt gar keine konkreten. Auch die Strafen können höher sein. So werden in Österreich bei Missachtung bis zu 726 Euro fällig, in der Schweiz sind es umgerechnet rund 100 Euro. Der ADAC hält dazu online eine Übersichtsseite parat.
Auch in Engstellen die Hilfsgasse bilden
Baustellen sind immer Nadelöhre - schon wenn der Verkehr normal rollt. Im Stau gelten laut ADAC grundsätzlich die gleichen Regeln im zumeist zweispurigen Baustellenverkehr: Die Fahrzeuge links halten sich ganz weit links - und die rechts gehen möglichst weit nach rechts.
Je nach Situation vor Ort kann es dennoch kaum für eine Rettungsspur reichen. Dafür gibt es keine Regel. Aber der ADAC rät, dass alle Fahrzeuge dann so weit wie möglich nach rechts rollen, damit die Einsatzfahrzeuge links vorbeikommen. Immer hilfreich: größere Abstände zwischen den Fahrzeugen halten. (PM/lw/dpa)