Hofladen-Betreiber in Harsefeld sucht mit Foto nach dreisten Dieben

Die Polizei Harsefeld hat den Diebstahl im Hollenbecker Eierhus aufgenommen und sucht nach vier Tätern. Symbolfoto: Roessler/dpa
Es war der zweite Einbruch in das „Hollenbecker-Eierhus“ in kurzer Zeit. Das lässt sich der Betreiber nicht mehr gefallen und sucht via Facebook öffentlich nach den Tätern.
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Vier Unbekannte haben in der Nacht von Donnerstag auf Freitag zwischen 23.55 und 0.15 Uhr im Harsefelder Ortsteil Hollenbeck in der Hauptstraße den Milchautomaten des „Hollenbecker Eierhus“ aufgebrochen und eine geringe Menge Bargeld sowie zwei Überwachungskameras aus dem Verkaufsraum gestohlen. Das berichtet die Polizei. Die Täter konnten anschließend flüchten.
Den Schaden schätzt die Polizei auf mehrere Hundert Euro und sucht nun Zeugen. Wer die Täter auf der Flucht gesehen habe oder sonstige sachdienliche Hinweise geben könnte, meldet sich bei der Polizeistation Harsefeld unter 04164/888260.
Unbekannte brechen Verkaufsautomaten in Hollenbeck auf
Das reicht den Betreibern des Hofladens offenbar nicht. Auf der Facebook-Seite des Hollenbecker Eierhus ist am Freitagvormittag (Stand: 21. Juli, 11 Uhr) ein Foto aus einer der Überwachungskameras hochgeladen worden. Darauf soll einer der Täter zu erkennen sein. Dazu schreiben die Betreiber: "Er und seine zwei vermummten Freunde haben heute (zum zweiten Mal schon, einmal im Dezember) unseren Milchautomat aufgebrochen." Dieses Mal sei der Schaden noch "erheblich" größer ausgefallen.
Der Aufruf könne gerne geteilt werden, heißt es. Doch das birgt auch Gefahren, wie ein Fall aus dem Landkreis Cuxhaven zeigte.
Stephan Hertz, Sprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, warnte davor, Bilder von Personen ins Netz zu stellen, ohne zuvor deren Genehmigung eingeholt zu haben. „Ist dies nicht der Fall, stellt eine solche Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar“, betonte Hertz und sprach von Bußgeldern in empfindlicher Höhe.
Die Veröffentlichung von Personenbildern beispielsweise in den sozialen Netzwerken sei der Polizei vorbehalten - und das auch nur, wenn es der Gefahrenabwehr diene. (tip)