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Blaulicht

Notruf-Missbrauch wegen MontanaBlack – Polizei ermittelt

Streamer und Youtuber MontanaBlack, der mit bürgerlichem Namen Marcel Eris heißt. Foto: Philipp Schulze/dpa

Streamer und Youtuber MontanaBlack, der mit bürgerlichem Namen Marcel Eris heißt. Foto: Philipp Schulze/dpa

Der Rettungsdienst und die Polizei Hamburg rücken wiederholt zur selben Adresse aus. Doch immer wieder handelt es sich um einen Fehlalarm. Die Polizei ermittelt jetzt wegen Missbrauch von Notrufnummern. Was der Buxtehuder Streamer MontanaBlack damit zu tun hat.

Von Mario Battmer Donnerstag, 19.01.2023, 07:00 Uhr

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In der Straße Dörpfeldstieg im Westen Hamburgs wurde in mehreren Fällen über die Notruf-App NORA wiederkehrend die gleiche Adresse angegeben, an der es zu einem Notfall gekommen sein soll, bestätigte Thilo Marxsen, Sprecher der Polizei in Hamburg, auf TAGEBLATT-Nachfrage.

Darüber hinaus bekäme eine Bewohnerin des Hauses mehrfach Pakete zugeschickt, die an Marcel Eris adressiert sind - so heißt der Internetstar MontanaBlack mit bürgerlichem Namen. „Ob in diesem Zusammenhang tatsächlich eine Verbindung zu dem unter „MontanaBlack“ bekannten Mann vorliegt, ist nun auch Gegenstand der Ermittlungen“, sagt Polizeisprecher Marxsen. Zunächst berichtete die „Bild“-Zeitung über den Fall.

Das sagt MontanaBlack

Dem „Bild“-Bericht zufolge soll ein vermeintlicher Stalker es auf den Streamer abgesehen haben und scheint zu glauben, dass der Buxtehuder in dem Haus in Hamburg lebt. Darunter leiden die Bewohner - durch Rettungseinsätze mitten in der Nacht sowie Pakete und Bestellungen auf den Namen Marcel Eris, die bei ihnen ankommen.

„Wie kommt dieser Spinner da drauf, dass in meinem Haus dieser MontanaBlack lebt?“, sagte eine Seniorin der „Bild“-Zeitung. MontanaBlack selbst distanziere sich dem Bericht zufolge von „solchen Schandtaten“. „Mir tut die Dame extrem leid“, sagte der Streamer demnach.

Welche Strafe dem Täter droht 

Wie Thilo Marxsen bestätigte, sind bei der Polizei derzeit insgesamt zwölf Ermittlungsverfahren gemäß Paragraph 145 StGB „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ gegen unbekannt eingeleitet worden.

Bei einer Verurteilung droht dem Täter eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Falls durch den Einsatz der Rettungskräfte andere Menschen zu Schaden kommen, drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis.

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