Zähl Pixel
Blaulicht

Opel kracht gegen VW – Fahrer betrunken und ohne Führerschein unterwegs

Ein Autofahrer nimmt ein Testgerät entgegen

Ein Autofahrer nimmt ein Testgerät entgegen (Symbolbild). Foto: Miguel Ángel Ramón / Pixabay

Immer wieder setzen sich Menschen im Kreis Stade alkoholisiert hinters Steuer. So auch am Montag in Buxtehude, wo das Wendemanöver eines 22-Jährigen missglückte.

Von Redaktion Dienstag, 08.10.2024, 12:59 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Buxtehude. Am Montag gegen 15.50 Uhr wurde ein 67-Jähriger im Brillenburgsweg in Buxtehude Augenzeuge, wie ein 22-Jähriger bei einem Wendemanöver mit seinem Opel Astra gegen seinen geparkten VW stieß. Der Mann habe den Opel-Fahrer zum Anhalten aufgefordert.

„Aufgrund einer Sprachbarriere rief der Zeuge und Geschädigte die Polizei hinzu“, berichtet der Sprecher der Stader Polizei, Matthias Bekermann, am Dienstag.

Bremer pustet 0,9 Promille

Während der Unfallaufnahme hätten die Beamten aus Buxtehude festgestellt, dass der 22-Jährige nach Alkohol roch. „Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,9 Promille bei dem Bremer“, so Bekermann weiter.

Dem Mann wurde im Elbe Klinikum Buxtehude eine Blutprobe entnommen.

22-Jähriger Opel-Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis

Der Führerschein des 22-Jährigen habe laut Polizei nicht sichergestellt werden können, da er keinen vorweisen konnte. Gegen den jungen Mann wird wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol ermittelt. Ein nüchterner Mitfahrer setzte die Fahrt des Opels fort.

Die Polizei im Kreis Stade erwischt immer wieder Verkehrsteilnehmer die alkoholisiert ein Fahrzeug fahren. So stoppte ein Beamter am Sonntagmorgen einen Ford-Fahrer in Stade, der wiederholt in den Gegenverkehr geraten war. Ergebnis: 1,9 Promille.

Ebenfalls in der vergangenen Woche war ein betrunkener Stader mit seinem Roller unterwegs. Ein Atemalkoholtest bei dem 49-Jährigen ergab einen Wert von 3,2 Promille. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, riskiert teilweise empfindliche Strafen. Das gilt vor allem für Fahranfänger.

Diese Strafen drohen betrunkenen Autofahrern

In der Probezeit gilt laut ADAC sowie für Autofahrer bis 21 Jahre in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot - 0,0 Promille. Bei allen anderen kommt es auf den gemessenen Alkoholgehalt an. Erlaubt sind bis zu 0,5 Promille - wenn man nicht auffällig wird, zum Beispiel durch das Fahren von Schlangenlinien.

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer erwischt wird und bei einer Kontrolle keine Verhaltensauffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem, ob man zum ersten Mal oder wiederholt erwischt wurde, erhöht sich das Bußgeld:

1. Mal 528,50 Euro, ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg

2. Mal 1053,50 Euro, drei Monate Fahrverbot, 2 Punkte

3. Mal 1578,50 Euro, drei Monate Fahrverbot, 2 Punkte.

Anders sieht es aus, wenn der Fahrer auffällig wird: Wer z.B. einen Unfall verursacht, kann sich bereits ab 0,3 Promille strafbar machen.

Absolut fahruntüchtig ab 1,1 Promille

Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig, so der ADAC. Dies sei unabhängig davon, ob der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht. „Wer mit mindestens 1,1 Promille kontrolliert wird, macht sich strafbar“, warnt der Automobilclub.

Die Folgen für den Fahrer sind laut Internetportal bußgeld.org mindestens sechs Monate Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und eine vom Einkommen abhängige Geldstrafe - auch eine Freiheitsstrafe sei möglich. (pm/vdb/set)

Weitere Artikel

Autofahrer rast mit 137 km/h durch Bargstedt

In der vergangenen Woche verunglückte ein 18-Jähriger in Bargstedt schwer. Jetzt hat der Landkreis Stade eine Verkehrskontrolle durchgeführt, mit einem erschreckenden Ergebnis.