Stade: Betrunkener Autofahrer verletzt Polizisten

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,9 Promille: Ein betrunkener 30-Jähriger hat in Stade einen Polizisten attackiert. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Er setzte sich betrunken hinters Steuer, fuhr wiederholt in den Gegenverkehr und über B73 und A26 davon: Als ein Polizist den Ford-Fahrer zum Aussteigen bewegen will, tritt der Mann zu.
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Stade. Ein Stader Polizist (38) war am Sonntagmorgen auf dem Weg zu einem Einsatz anlässlich eines Fußball-Zweitligaspiels in Braunschweig, als ihm gegen 6.30 Uhr auf der Harsefelder Straße in Stade ein Ford Focus auffiel. Der Ford-Fahrer sei Schlangenlinien gefahren und mehrfach in den Gegenverkehr geraten, heißt es in einer Polizei-Mitteilung vom Montag.
„Es bestand sofort der Verdacht, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen könnte“, berichtet der Stader Polizeisprecher Matthias Bekermann.
Ford-Fahrer reagiert nicht auf Stoppsignale der Polizei
Der Beamte habe versucht, den Ford-Fahrer mittels Anhaltesignal, Blaulicht und Signalhorn des zivilen Streifenwagens zu stoppen. Der Mann habe seine Fahrt jedoch unbeirrt fortgesetzt – über die B73 und A26 bis zur Abfahrt Stade-Ost. Dann sei er auf die Landesstraße 111 in Richtung Drochtersen abgebogen.
Über Funk rief der Polizist Unterstützung herbei. An einer roten Ampel stoppte der Focus schließlich. „Der Polizist trat an das Auto heran, öffnete die Fahrertür und gab sich als Polizeibeamter zu erkennen“, so Bekermann.
Der offensichtlich alkoholisierte Mann am Steuer habe auch auf wiederholte Ansprache nicht reagiert, sodass er schließlich mit „einfacher körperlicher Gewalt“ aus seinem Fahrzeug geholt wurde, um seine Weiterfahrt zu unterbinden.
Stader tritt nach Polizisten
Das missfiel dem 30-Jährigen offenbar: Der Stader sperrte sich den Angaben nach gegen die Maßnahme; die Beamten legten ihm schließlich beim Eintreffen einer zweiten Streife Handfesseln an. Währenddessen habe der Mann nach dem 38-jährigen Polizisten getreten, ihn am Bein getroffen und ihm so leichte Verletzungen zugefügt, heißt es weiter. Seinen Dienst habe der Beamte jedoch fortsetzen können.
Immer wieder werden Polizisten und Rettungskräfte im Einsatz zur Zielscheibe von Gewalt. Erst am vergangenen Freitag wurde ein Fall bekannt, dass eine verletzte 20-Jährige während einer Behandlung in einem Rettungswagen in Bützfleth eine Sanitäterin angespuckt, beleidigt und geschlagen haben soll. Auch vor der Polizei machten sie und ihr Partner mit ihren Attacken mutmaßlich nicht Halt. Der 35-Jährige hatte zuvor Alkohol konsumiert.
Auch der Ford-Fahrer war betrunken: Ein bei dem jungen Mann durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,9 Promille. Im Elbe Klinikum Stade wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Gegen den Stader wird nun wegen des Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer kam es laut Bekermann aufgrund der verkehrsarmen Zeit offenbar nicht.
Welche Strafe dem Stader droht
Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Führerschein. Laut ADAC gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Autofahrer bis 21 Jahre in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot - 0,0 Promille.
Bei allen anderen kommt es auf den gemessenen Alkoholgehalt an. Erlaubt sind bis zu 0,5 Promille - wenn man nicht auffällig wird, zum Beispiel durch das Fahren von Schlangenlinien.
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer erwischt wird und bei einer Kontrolle keine Verhaltensauffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem, ob man zum ersten Mal oder wiederholt erwischt wurde, erhöht sich das Bußgeld:
- 1. Mal 528,50 Euro, ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg
- 2. Mal 1053,50 Euro, drei Monate Fahrverbot, 2 Punkte
- 3. Mal 1578,50 Euro, drei Monate Fahrverbot, 2 Punkte.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer auffällig wird: Wer z.B. einen Unfall verursacht, kann sich bereits ab 0,3 Promille strafbar machen.
Fahren mit 3,2 Promille ist strafbar
Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig, so der ADAC. Dies sei unabhängig davon, ob der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht. „Wer mit mindestens 1,1 Promille kontrolliert wird, macht sich strafbar“, warnen die Automobilisten.
Die Folgen für den Fahrer sind laut Internetportal bußgeld.org mindestens sechs Monate Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und eine vom Einkommen abhängige Geldstrafe - auch eine Freiheitsstrafe sei möglich. (pm/vdb/set)