Das ändert sich im März – und wo die Polizei jetzt ganz genau hinschaut

Wen die Polizei mit nicht angepassten Versicherungskennzeichen erwischt, der begeht eine Straftat. Foto: Jan Woitas/dpa
Viele Rentner müssen sich auf Einbußen einstellen und die Polizei mahnt bereits: Ein Überblick, was diesen Monat ansteht oder von heute an gilt.
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Landkreis. Der Frühling beginnt und bringt im März einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Insbesondere im Flugverkehr und auf der Schiene tut sich etwas. Ein Überblick:
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.
Neuer Bundestag kommt zusammen
Spätestens am 25. März muss der neue Bundestag zusammentreten. Denn nach der Wahl am 23. Februar muss der neue Bundestag nach Artikel 39 des Grundgesetzes spätesten am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In der Sitzung wählen die Abgeordneten eine Präsidentin oder einen Präsidenten und den Stellvertreter.
Beginn der Fastenzeit
Die Fastenzeit beginnt wieder, und zwar am christlichen Aschermittwoch, dem 5. März. Gründe zu verzichten gibt es viele – neben religiösen Motiven nennen viele die Gesundheit. Sie lassen dann etwa Alkohol, Fleisch oder Süßigkeiten weg. Die Fastenzeit endet an Ostern, in diesem Jahr am 20. April.
Umstellung auf die Sommerzeit
Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 30. wird die Uhr in der Nacht von 2 Uhr auf 3 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt.

Die Uhr wird Ende März umgestellt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Zusätzlicher Direktzug quer durch Deutschland
Die Deutsche Bahn richtet im März einen zusätzlichen Direktzug zwischen Rostock über etwa Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart bzw. München ein. So startet am 8. März ein ICE in München – rund zehn Stunden später soll er in Rostock einfahren.
Der Berliner Tiefbahnhof bleibt im März für Bauarbeiten halbseitig gesperrt, an einem verlängerten Wochenende (21.-24. März) werden alle acht Gleise gesperrt, so die Bahn.

Gute Nachrichten für alle Bahn-Fahrer. Foto: Christian Charisius/dpa
Easyjet fliegt häufiger zwischen Deutschland und Italien
Der Billigflieger Easyjet ist ab März häufiger zwischen Italien und Deutschland unterwegs. Es gibt sechs neue Strecken. Hamburg und Frankfurt erhalten ab dem 30. März Direktflüge von und nach Mailand und Rom. Dazu kommen die Verbindungen Düsseldorf-Mailand und München-Rom.
Fäll- und Schnittverbot
Gärtner zieht es in diesen Tagen wieder nach draußen, aber aufgepasst: Ab dem 1. März gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Schnittverbot. Hecken, Sträucher und Gebüsche dürfen dann bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden – zum Schutz der Wildtiere.

Für Gärtner gelten ab März neue Regeln. Foto: ---/selbst ist der Mann/dpa-tmn
Neues Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter
Mit dem Monatswechsel steht zuletzt auch die Wechselpflicht der Versicherungskennzeichen an Mofas, E-Bikes und E-Scooter an. Das aktuelle Versicherungsjahr wird auch über die jeweiligen Farben wiedergegeben. „Diese wechseln laufend“, teilt die Polizei mit. Am 1. März wechselt die Farbe von Blau auf Grün für 2025.

Die neue Versicherungsplakette: Aus Blau wird Grün. Foto: Martin Schwanitz
„Sollten entsprechende Fahrzeuge ab dem 1. März 2025 noch mit blauen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum angetroffen und kontrolliert werden, so droht ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Untersagung der Weiterfahrt“, warnt ein Polizeisprecher. „Es handelt sich hierbei um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, sodass die Polizei gemäß dem Legalitätsprinzip aus der Strafprozessordnung dazu verpflichtet ist, tätig zu werden.“ Ein „Auge zudrücken“ sei „in keinster Weise möglich“. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ein falsches Schild bedeutet für die Fahrerin oder den Fahrer aber auch: Kommt es zu einem Unfall, müssen sie den gesamten Schaden tragen. Darauf weist der ADAC hin. Die Kennzeichen gibt es online beim Versicherer ab etwa 45 Euro. (dpa/red)