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45. Verhandlungstag

Blocks Anwalt: „Ermittlungen waren auf einem Auge blind“

Christina Block soll die Entführung ihrer eigenen Kinder beauftragt haben.

Christina Block soll die Entführung ihrer eigenen Kinder beauftragt haben. Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Im Block-Prozess befragt Verteidiger Ingo Bott stundenlang die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei. Er erhebt einen schweren Vorwurf - die Staatsanwaltschaft reagiert sofort.

Von dpa Dienstag, 21.04.2026, 13:00 Uhr

Hamburg. Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat der Verteidiger der angeklagten Mutter kritisiert, die Ermittlungen in dem Fall seien zu einseitig geführt worden. „Diese Ermittlungen waren auf einem Auge blind“, sagte Anwalt Ingo Bott, der am 45. Verhandlungstag die Hauptermittlungsführerin der Hamburger Polizei im Landgericht stundenlang befragte. Die Staatsanwaltschaft wies Botts Vorwurf zurück.

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals zehnjährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort ihres Ex-Manns in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, beteuert ihre Unschuld.

Ermittlerin: Hätte auch für Frau Block ein offenes Ohr gehabt

Die Ermittlungen seien zu sehr vorgeprägt gewesen von den Darstellungen des Ex-Mannes Stephan Hensel und seiner neuen Ehefrau, monierte Bott. Telefonate mit den beiden seien beispielsweise „im Doppelpack“ geführt worden. Hensel habe die Polizistin möglicherweise „um den Finger gewickelt“.

Die Ermittlerin erklärte in ihrer Zeugenaussage, nicht jedes Telefonat sei eine Vernehmung. „Er war Geschädigter in einem Strafverfahren und ich war immer ansprechbar für ihn“, sagte die 44-Jährige. In den Jahren zuvor hätte sie auch für Frau Block ein offenes Ohr gehabt. „Aber sie wollte nicht mit mir sprechen.“

Zeugin war auch mit früheren Verfahren befasst

Die Kriminalbeamtin war auch mit früheren Verfahren, die die Vorgeschichte dieses Falls betreffen, befasst. Der Vater hatte die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart zur Mutter zurückgebracht. Er erhob Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Frau, die diese bestreitet. Die Polizistin berichtete, Hensel habe ihr danach immer wieder Unterlagen zu dem Sorgerechtsstreit geschickt.

Die Hauptermittlungsführerin der Polizei beantwortete im Gericht Fragen.

Die Hauptermittlungsführerin der Polizei beantwortete im Gericht Fragen. Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Die Staatsanwaltschaft betonte, die Polizei habe alles getan, was notwendig sei. Die Ereignisse im August 2021 und in der Silvesternacht 2023/24 seien nicht miteinander zu vergleichen. Es sei doch klar, dass in einem „derart außergewöhnlichen Fall“, bei dem Kinder gegen ihren Willen mit Gewalt nach Deutschland gebracht worden seien, anders ermittelt werde.

Immer wieder ging es bei der Befragung der Zeugin nur langsam voran, weil über die Zulässigkeit vieler Fragen des Verteidigers Bott gestritten wurde. Die Kriminalbeamtin erläuterte, ihre Aussagegenehmigung beziehe sich aktuell nur auf diesen konkreten Fall - Bott wollte aber sehr viel zu den früheren Verfahren wissen. Mehrmals ermahnte ihn die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. „Wir verhandeln hier das Ereignis in der Silvesternacht“, sagte sie.

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