Wahlen

Der Bürgerschaftsabgeordnete Heinrich Löhmann (l-r) als Vertrauensperson des Notvorstandes der Bremer AfD, sowie Fabian Jacobi und Sergej Minich als Vertrauenspersonen der Bremer AfD, bei einer Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl. Foto: Focke Strangmann/dpa

Der Bürgerschaftsabgeordnete Heinrich Löhmann (l-r) als Vertrauensperson des Notvorstandes der Bremer AfD, sowie Fabian Jacobi und Sergej Minich als Vertrauenspersonen der Bremer AfD, bei einer Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen zur Bürgerschaftswahl. Foto: Focke Strangmann/dpa

Die Wahlleitung der Stadt Bremen hat vorläufig keine Liste der AfD zur Bürgerschaftswahl im Mai zugelassen. Das ist der Grund dafür.

17.03.2023, 11:26 Uhr

Aus der Partei seien zwei konkurrierende Wahlvorschläge von verschiedenen Vorständen eingegangen, sagte Carola Janssen, Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses, am Freitag. Eine Partei dürfe laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Es sei nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei. Dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden. In Bremerhaven ließ der dortige Wahlbereichsausschuss die AfD-Liste am Freitag hingegen zur Wahl zu.

Zwei Lager in der Bremer AfD streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Beide Seiten kündigten an, Beschwerde beim Landeswahlausschuss einzulegen. Das Landesparlament, die Bremische Bürgerschaft, wird am 14. Mai gewählt. (dpa)

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