Buxtehuder Baggersee-Mord: Jetzt sind alle Urteile gesprochen
Das Archivfoto zeigt einen der Angeklagten zum Prozessauftakt in Stade: Diesem wurde vorgeworfen, das spätere Opfer in das Waldstück gelockt zu haben, wo anschließend der Mord passierte. Foto: Sulzyc/Archiv
Es war eine brutale und heimtückische Tat vor 24 Jahren: Nun ist auch ein Trio verurteilt worden, das 2002 schnell unter Verdacht geraten war und dennoch erst in einem Bekennerschreiben entlarvt wurde.
Stade/Buxtehude. 24 Jahre nach dem Tötungsdelikt am Baggersee in Buxtehude-Ovelgönne sind nun auch drei weitere Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden (Az.: 205 Kls 3/23). Wie das Landgericht Stade am Mittwoch mitteilt, verhängte die 2. Große Strafkammer gegen zwei Angeklagte jeweils eine lebenslange Haftstrafe. Der dritte Mann wurde zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt, er war am Tattag, im August 2002, noch minderjährig.
Nach den Feststellungen der Kammer fand an dem Baggersee eine Grillfeier statt. Am Rande dieser Feier lockten die Angeklagten, heute 42, 44 und 47 Jahre alt, das Opfer auf einen abgelegenen Waldweg. Dort schoss der bereits wegen Mordes in einem Parallelverfahren zur lebenslangen Haft verurteilte Haupttäter (44) dreimal mit einer Schrotflinte auf das damals 27 Jahre alte Opfer. Bereits der erste Schuss war tödlich.
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Cold Case sorgte für bundesweite Aufmerksamkeit
Der Fall hatte als sogenannter Cold Case bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Den Prozess ins Rollen gebracht hatte 20 Jahre nach der Tat ein Geständnis des Verurteilten im Jahr 2023 bei der Polizei. Zuvor hatten die Beweise für eine Anklage nicht ausgereicht, obwohl die vier Verdächtigen früh feststanden. Später zog der Angeklagte sein Geständnis zurück.
Das Mordopfer galt als starker Boxer, der in einer Clique im Raum Bergedorf bei Streitigkeiten schlichtete. Die Polizei ging bei den Ermittlungen 2002 davon aus, dass der später Ermordete in Drogengeschäfte verwickelt war. Deshalb war damals in Medien schnell von einem „Mafia-Mord“ die Rede.
Ständige Beleidigungen und Furcht vor dem im Milieu bekannten Schläger seien die Gründe gewesen, warum er den Mann erschossen habe, sagte der Todesschütze im September 2024 aus.
Hin und her mit Bekennerschreiben und Geständnis
Trotz des Geständnisses zog sich das Verfahren vor dem Landgericht Stade hin. Grund: Der Haupttäter gilt als psychisch krank. Im Mittelpunkt stand vor dem Landgericht deshalb die Frage, ob seine belastenden Aussagen auf einem tatsächlichen Erlebnis basieren - oder auf wahnhaften Vorstellungen.
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So hatte der Mann in seinem Geständnis die drei anderen Angeklagten entlastet: Sie hätten den später Ermordeten nicht in den Wald gelockt, sagte er 2024. Vielmehr hätten sie zum Zeitpunkt der Tötung das Fest bereits verlassen.
Nur: In einem Bekennerschreiben aus dem Jahr 2023 an die Polizei in Hamburg hatte der Haupttäter die drei Angeklagten beschuldigt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein - und damit das Gerichtsverfahren erst ausgelöst.
Stader Verfahren damit beendet
„Mit dem Urteil ist das Verfahren gegen die drei weiteren Angeklagten abgeschlossen. Die am 8. März 2024 begonnene Hauptverhandlung ist damit beendet“, teilt Landgerichtssprecherin Petra Linzer mit.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilten können gesetzliche Rechtsmittel einlegen. (bt/tip)
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