Das geschieht jetzt mit der Corona-Warnapp

Die Corona-Warnapp des Bundesgesundheitsministeriums ist deutschlandweit mehr als 48 Millionen Mal installiert worden. Foto: dpa-Bildfunk
Millionen Nutzer haben sie auf dem Handy, doch bald ist die Warnapp vorerst Geschichte. Auch bei den letzten verbliebenen Corona-Maßnahmen gibt es Änderungen. Was Sie wissen müssen.
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Die millionenfach genutzte Corona-Warnapp des Bundes soll angesichts der entspannteren Pandemielage Anfang Juni in einen „Schlafmodus“ gehen. Bis zum 30. April soll die Warnfunktion für andere Nutzerinnen und Nutzer der App nach einem positiven Test noch verwendet werden können, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte.
Im Monat Mai sollen die Systeme dann dafür vorbereitet werden, bestimmte Funktionen zum 1. Juni in einen „Schlafmodus“ zu versetzen. Auf regelmäßige Aktualisierungen der App soll verzichtet werden. Man kann sie aber auf dem Handy behalten, um damit zum Beispiel weiter elektronische Impfzertifikate zu nutzen.
Corona-Warnapp soll Anfang Juni in „Schlafmodus“ gehen
Sollte sich die Situation wieder ändern, könne die App zeitnah aus dem Schlafmodus „geweckt“ und angepasst werden, sagte ein Sprecher. Die Anwendung wurde laut Ministerium mehr als 48 Millionen Mal auf Endgeräten installiert, knapp neun Millionen Menschen teilten positive Testergebnisse, um andere Nutzer zu warnen. Die laufenden Verträge mit den Dienstleistern SAP und T-Systems enden zum 31. Mai.
Corona-Impfungen sollen auf breiterer Front gratis möglich bleiben
Die Corona-Impfungen in Deutschland sollen zu Ostern in die reguläre Gesundheitsversorgung übergehen. Dabei sollen auch vom 8. April an Impfungen auf breiterer Front kostenlos möglich sein, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Rahmen für den Anspruch auf Impfungen soll künftig eine fachliche Richtlinie sein, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert. Auch darüber hinaus sollen aber Impfungen auf Kassenkosten möglich sein, wenn es „durch eine Ärztin oder einen Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird“.
Die bisherigen Regeln zu Impf-Ansprüchen für alle laufen am 7. April aus. Zu dem Stichtag enden auch weitere verbliebene Corona-Bestimmungen. So laufen die letzten bundesweiten Vorgaben im Infektionsschutzgesetz aus, die derzeit noch eine Maskenpflicht für Besuche in Gesundheitseinrichtungen regeln.
Wie es in dem Entwurf heißt, soll sichergestellt werden, dass auch über die in der Richtlinie vorgesehenen Impfungen hinaus ein hohes Immunitätsniveau in der Bevölkerung besteht. Ein „fortlaufendes umfangreicheres Impfangebot nach ärztlicher Indikationsstellung und individueller Nutzen-Risiko-Abwägung“ könne bei der vorherrschenden Omikron-Variante dazu beitragen, im kommenden Herbst und Winter Überlastungssituationen des Gesundheitswesens zu vermeiden. „Dies gilt insbesondere, da die Immunität nach einer Schutzimpfung oder Infektion abnimmt.“
Allein nach den Festsetzungen in der Schutzimpfungsrichtlinie wären Impfansprüche davon abhängig, ob man Vorerkrankungen hat, bestimmten Alters- und Berufsgruppen angehört - oder ob Kassen es ermöglichen, heißt es zur Begründung für die geplante weitergehende Regelung.
Die einst stark nachgefragten Corona-Impfungen laufen seit Monaten nur noch schleppend. Bundesweit mehr als 10.000 Impfungen an einem Tag gab es nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) zuletzt Anfang Februar. Insgesamt haben demnach inzwischen 63,6 Millionen Menschen oder 76,4 Prozent der Bevölkerung eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen. Eine oder mehrere Auffrisch-Impfungen haben darüber hinaus 52,1 Millionen Menschen oder 62,6 Prozent aller Einwohner.
Letzte Corona-Einreiseregeln laufen zu Ostern aus
Die schon weitgehend gelockerten Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer bei der Einreise nach Deutschland fallen ebenfalls an den Oster-Tagen weg. Zuletzt hatte zu Jahresbeginn wegen einer Infektionswelle in China vorübergehend eine Testpflicht für Reisende von dort gegolten. Dazu wurde in der Verordnung eine neue Kategorie von Gebieten geschaffen, in denen nach Einstufung der Bundesregierung „eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“.
Einst geltende Einreise-Vorgaben mit 3G-Nachweisen als Geimpfte, Genesene oder Getestete sind schon seit längerem weggefallen. Als grundsätzliche „Notbremse“ bestehen blieben zuletzt noch Regeln für Gebiete, in denen neue Corona-Varianten auftreten. Einreisende von dort müssen sich der geltenden Verordnung zufolge in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Außer der vorübergehenden Aufnahme Chinas ist auf einer Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) aber bereits seit Monaten kein Staat mehr aufgeführt, der als „Virusvariantengebiet“ eingestuft wurde.
Covid-Intensivbettenbelegung erreicht höchste Werte seit Jahresbeginn
Die Intensivbettenbelegung mit coronainfizierten Patienten in Niedersachsen hat in den vergangenen Tagen einen so hohen Stand erreicht wie zuletzt Anfang des Jahres. Am Samstag und Sonntag waren 4,5 und 4,3 Prozent der Intensivbetten im Land mit Covid-19-Patienten belegt, zuletzt war dieser Wert am 7. Januar mit 4,7 Prozent noch höher, wie aus Daten des Gesundheitsministeriums hervorgeht. Am Montag sank die Auslastung auf 4 Prozent. Vor einem Jahr war die Intensivbettenbelegung noch deutlich höher - damals waren es den Angaben zufolge 6,8 Prozent.
Inzidenz-Werte werden nur noch unzureichend erfasst und sind spätestens seit dem 1. März kein Indikator mehr für das Pandemiegeschehen. Im Kreis Stade etwa werden derzeit laut RKI-Dashboard gar keine Corona-Zahlen aktuell online gemeldet.
RKI: Neue Corona-Sublinie „Arcturus“ auch in Deutschland nachgewiesen
Die unter dem Namen „Arcturus“ vieldiskutierte Corona-Sublinie XBB.1.16 ist in Deutschland bisher nur selten dokumentiert worden. In der Zeit vom 30. Januar bis zum 12. März wurden sechs Nachweise übermittelt, wie das RKI in seinem wöchentlichen Corona-Bericht mitteilte. Allerdings werden in Deutschland auch nur wenige Proben auf Varianten untersucht.
Für Aufsehen sorgten in den vergangenen Tagen vor allem Berichte aus Indien. „In Indien zeigte sich zuletzt ein wachsender Anteil dieser Sublinie, parallel zu einem Anstieg der dortigen Covid-19-Inzidenzen“, schrieb das RKI. In den vergangenen Wochen sei XBB.1.16 in verschiedenen Ländern nachgewiesen worden.
Die Sublinie zeichnet sich laut RKI durch drei zusätzliche Mutationen im sogenannte Spikeprotein aus. Zu einem möglichen Einfluss dieser Veränderungen auf Krankheitsschwere oder Ansteckungen äußerte sich das RKI nicht. Experten warnen aber vor Panik, noch gebe es kaum belastbare Daten.
Bei „Arcturus“ handelt es sich um eine Sublinie der in Deutschland mittlerweile dominanten Omikron-Rekombinanten XBB.1. Für Deutschland erwartet das RKI in den kommenden Wochen weiterhin steigende Anteile von XBB.1-Sublinien. Für die momentan in Deutschland vorherrschende Sublinie XBB.1.5 deuten vorläufige Daten demnach nicht auf eine erhöhte Krankheitsschwere hin. (dpa)