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Norddeutschland

Doch kein Bahn-Streik? Lokführer verklagt - Das sind die Folgen

Zahlreiche Reisende warten auf einem vollen Bahnsteig am Hauptbahnhof auf ihren Zug.

DB und GDL streiten um neue Tarife. Foto: Christian Charisius/dpa

Der Tarifstreit zwischen der GDL und Deutschen Bahn eskaliert weiter. Letztere hat die Lokführergewerkschaft verklagt. Hat dies Auswirkungen auf die geplanten Streiks?

Von Redaktion Mittwoch, 03.01.2024, 10:00 Uhr

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Landkreis. Im Tarifkonflikt mit der GDL geht die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben gerichtlich gegen die Lokführergewerkschaft vor. Der Konzern habe am Dienstag beim Hessischen Landesarbeitsgericht eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht, teilte ein Bahnsprecher mit.

Damit lasse die Bahn gerichtlich klären, ob die GDL durch ihre Leiharbeitergenossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren habe. Über die Klage hatte die „Bild“ berichtet. Die Gewerkschaft äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht.

Während einer Kundgebung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vor dem Hauptbahnhof tragen die Teilnehmer Westen mit der Aufschrift "GDL".

Die GDL legte bereits Ende 2023 die Arbeit nieder. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Die Folgen für Lokführer und Fahrgäste

Bahn und GDL liefern sich derzeit einen Tarifstreit, in dem es unter anderem um höhere Löhne, vor allem aber um eine kürzere Arbeitszeit für Schichtarbeiter geht. Dies will die GDL ab kommender Woche mit mehrtägigen Streiks erzwingen, sollte es nicht noch eine Annäherung geben.

Unabhängig von den Verhandlungen: Eine Gerichtsentscheidung sei zeitnah nicht zu erwarten und hätte auf die geplanten Arbeitsniederlegungen keine Auswirkungen, so Bild. Ab dem 8. Januar müssen Fahrgäste also weiterhin mit Verspätungen und Zugausfällen rechnen.

Interessenkonflikt?

Die Bahn wirft der GDL vor, gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft aufzutreten. Die GDL hatte eine Genossenschaft gegründet, die mittelfristig als Leiharbeitsfirma für Lokführer in Aktion treten soll. Sie sollen dort zu besseren Bedingungen angestellt und dann an Bahn-Unternehmen verliehen werden. Ob dies funktioniert, ist offen. (dpa)

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