Zähl Pixel
Ehemalige RAF-Terroristin

Erste Zeugen im Klette-Prozess erwartet

Am dritten Tag im Prozess gegen die ehemalige Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette wird das Gericht die ersten Zeugen vernehmen. (Archivfoto)

Am dritten Tag im Prozess gegen die ehemalige Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette wird das Gericht die ersten Zeugen vernehmen. (Archivfoto) Foto: Ronny Hartmann/AFP-Pool/dpa

Erstmals soll sich eines der Opfer vor Gericht äußern. Der Fahrer eines Geldtransporters könnte die Ex-RAF-Terroristin schwer belasten.

Von dpa Dienstag, 15.04.2025, 03:35 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Celle. Am dritten Tag im Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette wird das Gericht die ersten Zeugen vernehmen. Darunter ist auch der Fahrer eines Geldtransporters, der im Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen überfallen wurde. Damals fielen Schüsse, die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Mord. 

Außerdem kündigte die Verteidigung an, zu mehreren abgelehnten Anträgen Stellung zu nehmen. Sie hatte die Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine längere Unterbrechung gefordert. Sie hatte auch beantragt, den Haftbefehl gegen die 66-Jährige aufzuheben - jedoch ohne Erfolg.

Die Staatsanwaltschaft wirft Klette versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor. Sie soll mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro für ihr Leben im Untergrund erbeutet haben.

Weitere Artikel

ICE bleibt im Landkreis Harburg liegen

Rund 300 Fahrgäste müssen am Mittag auf der Strecke zwischen Hamburg und Lüneburg einen ICE verlassen. Sie können in einen Ersatzzug umsteigen. Was ist passiert?

Hamburgs Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht. Nun gibt es ein Urteil.