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Tarifkonflikt

Arbeitsgericht will noch am Montag über GDL-Streik entscheiden

"Nicht einsteigen" steht an einem Zug im Hamburger Hauptbahnhof. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kündigt den nächsten Streik an.

"Nicht einsteigen" steht an einem Zug im Hamburger Hauptbahnhof. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kündigt den nächsten Streik an. Foto: Bodo Marks/dpa

Mit dem nächsten Streik will die GDL ab Dienstagmorgen den Personenverkehr lahmlegen, der Güterverkehr soll schon ab Montagabend ruhen. Die Deutsche Bahn will das jurastisch verhindern - jetzt ist das Arbeitsgericht Frankfurt am Zug.

Von dpa Montag, 11.03.2024, 11:15 Uhr

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Berlin. Das Arbeitsgericht Frankfurt will noch am Montag über den bevorstehenden Lokführer-Streik beraten. Die Deutsche Bahn hat eine einstweilige Verfügung gegen den geplanten Ausstand beantragt. Dem Gericht zufolge soll über den Antrag ab 16.30 Uhr verhandelt werden.

„Die Deutsche Bahn (DB) kritisiert das Vorgehen der GDL aufs Schärfste und hat nun Rechtsmittel eingelegt, um den Streik noch zu stoppen“, teilte der Konzern am Montag mit. „Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung hat die DB heute Vormittag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht.“ Das Unternehmen kritisiert die „viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden“. Diese sei für die Fahrgäste eine „blanke Zumutung“.

Bahn scheiterte schon einmal vor Gericht

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Im Personenverkehr soll es am Dienstagmorgen ab 2.00 Uhr für 24 Stunden losgehen, im Güterverkehr bereits ab Montagabend um 18.00 Uhr. Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen sogenannten Wellenstreiks will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.

Gegen eine vorläufige Entscheidung des Arbeitsgerichtes ist noch Berufung in der zweiten Instanz beim Hessischen Landesarbeitsgericht ebenfalls in Frankfurt möglich. Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg.

Streiks treffen Bahnkunden und Fluggäste

Für Bahnkunden, Unternehmen und Fluggäste kommt es gleich zu Wochenbeginn ganz dick: Am Montagabend 18.00 Uhr soll ein 24-stündiger Warnstreik der Gewerkschaft GDL im Güterverkehr starten. Am frühen Dienstagmorgen um 2.00 Uhr folgt nach GDL-Plänen der Personenverkehr. Auch dieser Ausstand soll 24 Stunden dauern.

Und kaum ist der Warnstreik beim Bodenpersonal zu Ende gegangen, ruft die Kabinengewerkschaft Ufo die rund 19 000 Flugbegleiter der Lufthansa und der Lufthansa Cityline für diesen Dienstag und Mittwoch zum Streik auf. Bestreikt werden jeweils von 4.00 bis 23.00 Uhr am Dienstag alle Abflüge von Frankfurt und am Mittwoch alle Abflüge von München, wie Ufo mitteilte.

Das Ultimatum an die Führung der Deutschen Bahn war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Warnstreik an. Gewerkschaftschef Claus Weselsky hatte zuvor bereits gedroht, der Bahn und den Fahrgästen künftig deutlich weniger Vorlauf zu lassen, um sich auf den Arbeitskampf einzustellen.

Scharfe Kritik kommt von der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn kritisierte die kurzfristige Ankündigung von Warnstreiks scharf. Die GDL mache ihre Drohung wahr, Streiks nicht mehr 48 Stunden vorher anzukündigen, teilte das Unternehmen am Sonntagabend in Berlin mit. „Das ist für Millionen von Bahnreisenden und die Wirtschaft eine blanke Zumutung.“ Der Streik werde sich erneut massiv auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb auswirken.

Die DB versuche trotz des kurzen Vorlaufs, für den Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr wieder ein Grundangebot anzubieten, hieß es weiter. Im Fernverkehr sollen demnach längere Züge mit mehr Sitzplätzen eingesetzt werden.

Was bedeutet der neue Streik für die Fahrgäste?

Aufgrund des eingeschränkten Angebots rät die DB, bei Reisen im Fernverkehr frühzeitig einen Sitzplatz zu reservieren. Im Regional- und S-Bahnverkehr sei es ebenfalls das Ziel, ein Grundangebot zu fahren. In welchem Umfang dies möglich ist, unterscheide sich regional stark. Es werde auch im Regionalverkehr auf jeden Fall massive Einschränkungen geben.

Weiter hieß es, alle Fahrgäste, die bis einschließlich 10. März ein Ticket für eine Reise am 12. März gekauft haben und diese aufgrund des GDL-Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist demnach aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr im Rahmen einer Sonderkulanz auch die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen und ab sofort zu fahren. Generell bat die DB die Reisenden, sich vor Fahrtantritt über ihre Verbindung zu informieren.

Die Bahn hatte die GDL am Freitag zur Wiederaufnahme der Verhandlungen aufgefordert. Die GDL hatte Bereitschaft bekundet, unter der Voraussetzung, dass die Bahn ihr bis Sonntagabend um 18.00 Uhr ein neues Angebot unterbreite. Die Bahn ging darauf nicht ein und erneuerte lediglich ihr Angebot an die GDL zur Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen an diesem Montag. Angebote und Lösungen könnten direkt am Verhandlungstisch unterbreitet und erörtert werden.

Der Chef des Fahrgastverbands Pro Bahn, Detlef Neuß, sagte der „Rheinischen Post“ (Montag) zu dem Warnstreik: „Damit schädigt die GDL die Akzeptanz für Streiks im öffentlichen Dienst.“ Zugleich forderte Neuß den Bund zum Handeln auf. „Die Politik ist als Eigentümer der DB AG aus unserer Sicht zu zurückhaltend.“ Auch müsse jetzt alles für eine Schlichtung getan werden.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte der „Bild“-Zeitung (Montag): „Streiken anstatt zu verhandeln, ist verantwortungslos. Die GDL muss reden und Kompromisse ausloten.“ Auch er sagte, dringend müsse ein förmliches Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Bahn-Streik: Was Pendler beachten müssen

Wer üblicherweise mit der Bahn zur Arbeit pendelt, steht bei einem Streik im Personenverkehr vor einer Herausforderung. Was gilt für Beschäftigte, die auf die Bahn angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen?

Auch wenn die Bahnen streikbedingt nur nach Notfallfahrplan fahren, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pünktlich im Betrieb oder Unternehmen erscheinen. Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer, wie Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt. „Wenn ich nicht zur Arbeit komme, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld.“

Arbeitgeber können Beschäftigte auch abmahnen, wenn diese zu spät oder gar nicht im Unternehmen erscheinen. Das ist zumindest immer dann möglich, wenn ein Streik rechtzeitig vorher angekündigt worden ist. Auch ein Ausstand, der etwa am Vortag bekannt wird, ist in der Regel kein unvorhergesehenes Ereignis.

Alternativen suchen und Absprachen treffen

Für Pendlerinnen und Pendler heißt das: Für die Streiktage nicht auf die Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen. Dabei müssen Beschäftigte in der Regel auch höhere Kosten in Kauf nehmen, etwa weil sie mit dem Auto zur Arbeit fahren. Die Kosten für alternative Verkehrsmittel müssen laut Bredereck aber im Verhältnis zu dem Gehalt stehen müssen, das Arbeitnehmer an dem entsprechenden Arbeitstag verdienen würden.

Der Fachanwalt rät Beschäftigten, die von Zugausfällen betroffen sein können, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen - und konkret nachzufragen, wie sie in dem Fall vorgehen sollen. Denkbar ist etwa, dass mit dem Arbeitgeber eine Freistellung zu vereinbaren oder an den Tagen, für die Streik angekündigt ist, Urlaub zu nehmen. Auch der Abbau von Überstunden oder die Nutzung von Gleitzeit können eine Option sein.

Und wie sieht es mit Homeoffice aus? „Ein Recht auf Homeoffice gibt es nur dann, wenn ich es mit dem Arbeitgeber vereinbart habe, etwa im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag“, sagt Bredereck. Das gilt auch an Tagen, an denen man wegen eines Streiks nicht mit der Bahn zum Betrieb kommt. Gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen, rät Bredereck auch hier, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen. (dpa)

J
Jochen Mextorf
11.03.202407:40 Uhr

Auf ihn soll sich die "Klaus-trophobie" beziehen.

H
Heiko Söhl
11.03.202405:55 Uhr

Was versteht der Weselsky am Prinzip der Verhandlung nicht? Selbstherrlicher, arroganter Typ!

D
Dirk Burmester
11.03.202405:07 Uhr

Dann sollte die Bahn endlich mal die Forderungen akzeptieren!

H
Heiko Söhl antwortete am
11.03.202414:38 Uhr

Die GdL könnte auch das Angebot der beiden Vermittler annehmen.

A
Andreas Lehmann antwortete am
11.03.202414:19 Uhr

Warum sollte sie, es handelt sich hier um reine Erpressung, wer soll denn am Ende das alles bezahlen

S
Stefan Klein
10.03.202423:14 Uhr

Zwei Wahnsinnige auf dem Weg, ein ganzes Land kaputt zu machen. Es ist im besten und ursprünglichsten Wortsinn „asozial“, was diese beiden Herren da abziehen.

T
Thomas Hülsen
10.03.202423:10 Uhr

Also Streikrecht okay aber allmählich wird das zu deftig wenn das alle Gewerkschaften in diesem Land so dolle machen dann läuft hier bald gar nichts mehr

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