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Veterinäramt warnt

Geflügelpest: Risiko steigt zum Herbst

Ein Schild warnt vor der Geflügelpest . Sie droht wieder.

Ein Schild warnt vor der Geflügelpest . Sie droht wieder.

In seiner aktuellen Risikoeinschätzung bewertet das Friedrich-Loeffler-Institut das erneute Auftreten der Geflügelpest in Deutschland während der Herbstmonate insgesamt als hoch. Das Veterinäramt rät deshalb Geflügelhaltern zu Vorsicht.

Montag, 18.10.2021, 06:00 Uhr

Nachdem die deutschlandweit bisher schwerste Geflügelpest-Episode zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 abgeklungen ist, wurden in Skandinavien auch während des Sommers und zuletzt auch in Westeuropa regelmäßig Fälle des hochansteckenden aviären Influenza-Virus des Subtyps H5 bei Wild- und Hausgeflügel nachgewiesen.

Stallpflicht wahrscheinlich

Auch in Deutschland schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut deshalb das Risiko des erneuten Auftretens der Geflügelpest während der Herbstmonate insgesamt als hoch ein. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg ruft angesichts dieser Entwicklung alle Geflügelhalter auf, alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und sich auch auf die mögliche neuerliche Anordnung einer Stallpflicht für Geflügel vorzubereiten.

„Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Geflügelpest über Enten und Gänse aus Skandinavien während der kommenden Monate wieder zu uns gelangt“, erläutert Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz, zu der das Veterinäramt gehört. „Geflügelhaltungen, die bisher nicht beim Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds registriert sind, sollten dies nun unbedingt nachholen“, so Völker.

Anzeigepflichtige Tierseuche

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Beim Menschen wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. Zum Schutz des eigenen Geflügels sollten alle Tierhalter die schon jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, für das Tränken darf kein Oberflächenwasser genutzt werden, wenn Wildvögel dazu Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Folgende tote oder kranke Wildtiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden (E-Mail: veterinaerdienst@lkharburg.de, Telefon: 0 41 71/ 69 34 66): Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen, Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher, Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner wie Blässhuhn und Uferschnepfe. Tiere, die im eigenen Garten oder in der freien Natur gefunden werden, sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden.

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