Hamburg und MV starten Initiative für „Nur Ja heißt Ja“
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern starten eine Bundesratsinitiative für ein „Nur Ja heißt Ja“-Modell. (Archivbild) Foto: Christoph Reichwein/dpa
Seit 2016 gilt „Nein heißt Nein“. Nun drängen zwei Nordländer erneut auf eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung. Sie bringen einen entsprechenden Antrag im Bundesrat ein.
Hamburg/Schwerin. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern setzen sich mit einer Initiative im Bundesrat für das „Nur Ja heißt Ja“-Modell im Sexualstrafrecht ein. Bei diesem Modell soll das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit gelten. Die beiden norddeutschen Länder wollen mit einer Entschließung im Bundesrat erreichen, dass die Bundesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf zur Einführung eines konsensbasierten Sexualstrafrechts im Sinne von „Nur Ja heißt Ja“ vorlegt, wie die Hamburger Justizbehörde der dpa mitteilte. Eine Befassung des Bundesrats ist demnach für den 10. Juli 2026 geplant.
Seit 2016 gilt in Deutschland das sogenannte „Nein heißt Nein“-Modell. Seitdem können sexuelle Handlungen grundsätzlich bestraft werden, wenn sie gegen den erkennbaren Willen eines Menschen vorgenommen werden.
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte, „das „Nein heißt Nein“-Modell war damals ein wirklich großer Schritt nach vorn. Die sexuelle Selbstbestimmung stärken wir aber nur mit der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung wirksam und realitätsgerecht.“ Ihre Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt (die Linke), ergänzte: „Schweigen ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Unsicherheit ist kein Ja. Es gibt Missverständnisse, die wir klar benennen müssen.“
Auf der jüngsten Justizministerkonferenz vergangene Woche hatte ein entsprechender Antrag von Hamburg und Nordrhein-Westfalen keine Mehrheit erhalten. Laut Gallina ist aber politisch Bewegung ins Thema gekommen. „Auch die Erwartungshaltung vieler Menschen in Deutschland ist, dass wir zu einem „Nur Ja heißt Ja“ kommen.“