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Heizungstausch: Förderung nun für alle – Irrtum hält sich hartnäckig

Ab Dienstag können alle vorgesehenen Gruppen Förderung für ihren Heizungsaustausch beantragen.

Ab Dienstag können alle vorgesehenen Gruppen Förderung für ihren Heizungsaustausch beantragen. Foto: Bernd Wei�brod/dpa

Das Heizungsgesetz bleibt umstritten und hinter den Erwartungen. Mit der dritten Förderrunde sind jetzt auch Besitzer von Altbauten antragsberechtigt. Was Sie wissen müssen.

Von Redaktion Dienstag, 27.08.2024, 20:53 Uhr

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Landkreis. Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können ab Dienstag staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.

Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung erbitten. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich.

Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich - abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40 000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen.

Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent.

Das neue Heizungsgesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Erwartungen an Gesetz bisher nicht erfüllt

Bisher sind laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 93.000 Zusagen erteilt worden. Die Zahl umfasst dabei auch die Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften. Das BMWK rechnet nach eigenen Angaben mit einem Anstieg der Förderzahlen durch die Hinzunahme der verbliebenen Gruppen. Die Anzahl der Förderungen pro Monat ist seit Beginn im Februar zwar gestiegen, liegt aber weit unter den Erwartungen.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) warb zuletzt erneut für Wärmepumpen.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) warb zuletzt erneut für Wärmepumpen. Foto: Focke Strangmann/dpa

Der Absatz von Wärmepumpen etwa war zuletzt eingebrochen, wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli mitteilte. Verkauft wurden im ersten Halbjahr 90.000 Geräte - ein Minus von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das vergangene Jahr war noch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen gewesen. Das BMWK führte auf Anfrage Vorzieheffekte und höhere Zinsen als mögliche Gründe für den Absatzrückgang in diesem Jahr an.

Der BDH erwartet durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen eine Zunahme der Zusagen. „Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verläuft als die erste“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Der Verband rechnet bis zum Jahresende trotzdem mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen.

Die Bundesregierung hatte als Ziel formuliert, dass ab 2024 jedes Jahr 500.000 Wärmepumpen installiert werden.

  • Wärmepumpe: Braucht man wirklich eine Fußbodenheizung?

Sie haben einen Altbau und überlegen, eine Wärmepumpe einzubauen? Möglich und sinnvoll kann das durchaus sein: Laut der Verbraucherzentrale können Wärmepumpen in den meisten Bestandsgebäuden technisch und wirtschaftlich effizient betrieben werden.

Allerdings umso effizienter, je besser der Wärmeschutz Ihres Gebäudes bereits ausfällt, etwa durch Dämmung und moderne Fenster. Außerdem spielt die Größe der Heizkörper eine Rolle. Eine Fußbodenheizung braucht es aber – anders als oft angenommen – nicht in jedem Fall.

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge arbeiten Wärmepumpen zwar am besten mit Flächenheizungen. Fußbodenheizungen oder Wandheizungen sind also ideal. Dann reichen geringe Heizwasser-Temperaturen, um das Haus zu erwärmen. Aber auch Heizkörper schließen den Betrieb einer Wärmepumpe demnach nicht aus. Oft seien Heizkörper in Altbauten sogar ohnehin überdimensioniert. Das kann ein Vorteil sein, denn dann müssen manchmal nur einzelne Heizkörper ausgetauscht werden.

Praxistest mit vorhandener Heizung

Zur ersten Orientierung, ob und unter welchen Umständen eine Wärmepumpe in Ihrem Altbau infrage kommt, empfehlen die Verbraucherschützer übrigens einen kleinen Praxistest. Allerdings müssen Sie dafür noch ein wenig warten. Denn der Test funktioniert nur an kalten Wintertagen.

Begrenzen Sie an einem solchen die Vorlauftemperatur Ihrer vorhandenen Heizung auf 55 Grad und stellen Sie alle Heizkörperthermostate auf 3 (20 Grad). Wird es dann in allen Räumen warm, ist die Nutzung einer Wärmepumpe mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne weitere Maßnahmen möglich, so die Experten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Bleiben einzelne Räume kalt, reicht vermutlich der Ersatz der Heizkörper durch größere Exemplare aus, um eine Wärmepumpe nutzen zu können. Bleibt es in allen Räumen zu kühl, sieht die Sache anders aus. Dann ist ein wirtschaftlicher Wärmepumpenbetrieb den Verbraucherschützern zufolge ohne zusätzliche Dämmung an der Gebäudehülle unwahrscheinlich. (dpa/tmn)

I
Ingo V.
27.08.202423:02 Uhr

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W
Wolfgang Neumann
27.08.202416:12 Uhr

Ein alter Nachtspeicher-Ofen könnte Wärme speichern und sogar Zappelstrom ertragen.

J
Jochen Mextorf
27.08.202415:32 Uhr

Infrarot-Heizungen sind problemlos elektrisch zu betreiben und bedürfen keiner Wartung.

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