Jägerschaft: Ab wann Hunde wieder an die Leine müssen
Leinenpflicht für Hunde: Während der sogenannten Brut- und Setzzeit dürfen sie im Wald und in der freien Landschaft nicht frei herumlaufen. Foto: Christophe Gateau/dpa
Leinenpflicht und Zeitumstellung: Die Jägerschaft bittet Hundebesitzer und Autofahrer, auf heimische Wildtiere Rücksicht zu nehmen. Auch Spaziergänger müssen aufpassen.
Landkreis. Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zu neuem Leben: Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler heimischer Wildtiere ist gekommen. Ob Rebhuhnküken, Rehkitz, Junghase oder Fasanenküken - die Natur gleicht im Frühjahr einer Kinderstube. Daher gilt von 1. April bis 15. Juli in Niedersachsen die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.
Anleinpflicht für Hunde in der freien Natur
Die Jägerschaft im Landkreis Stade bittet in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang in der freien Natur, bei der Nutzung von befestigten Wegen und um den Verzicht von sogenannten Schleppleinen. „Führen Sie bitte den Hund an der kurzen Leine“, heißt es in der Pressemitteilung.
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„Frei laufende Hunde stellen in dieser Zeit eine besondere Gefahr nicht nur für die Jungtiere, sondern auch für die Elterntiere dar“, so Jens Hariefeld, Vorsitzender der Jägerschaft Stade. Hochträchtige Rehe seien nicht mehr schnell genug, um vor stöbernden Hunden fliehen zu können. „Rücksichtnahme ist also dringend erforderlich.“
Was Spaziergänger beachten müssen
Auch Spaziergänger müssen angesichts der tierischen Nachwuchspflege einiges beachten. Jungtiere werden tagsüber häufig allein gelassen. Rehkitze oder Junghasen zum Beispiel sind dank der angeborenen „Ducken-und-tarnen-Strategie“ für natürliche Fressfeinde fast unauffindbar. Die Muttertiere halten sich in der Nähe auf und erscheinen nur zum Säugen. Spaziergänger sollten solche scheinbar verlassenen Jungtiere auf keinen Fall anfassen oder gar mitnehmen. Das Jungwild nimmt bei Kontakt sofort den Menschengeruch an. Das Muttertier wird durch den Fremdgeruch abgeschreckt – und die Jungtiere werden so tatsächlich zu Waisen. „Falsch verstandene Tierliebe bewirkt in diesen Fällen leider allzu häufig das Gegenteil“, warnt Jens Hariefeld.
Wildunfallgefahr steigt nach der Zeitumstellung
Ebenso gilt in der Woche ab dem 29. März für alle Autofahrer besondere Vorsicht. Die Wildunfallgefahr steigt nach der Zeitumstellung rapide an. Die Morgendämmerung verschiebt sich in die Hauptverkehrszeit, so dass die Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr besonders risikoreich für Mensch und Tier sind und ein erhöhtes Wildunfallrisiko besteht. Auch am Abend ist Vorsicht geboten. Besonders in der Dämmerungsphase - rund eine Stunde vor dem Dunkelwerden - steigt die Wildunfallgefahr. (sal)
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