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Am Strand abgewrackt

Kein Strafprozess in Hamburg um Schiffsverschrottung in Indien

Eine Strafkammer am Landgericht Hamburg hat eine Anklage wegen illegaler Schiffsverschrottung in Indien nicht zugelassen. (SYMBOLBILD)

Eine Strafkammer am Landgericht Hamburg hat eine Anklage wegen illegaler Schiffsverschrottung in Indien nicht zugelassen. (SYMBOLBILD) Foto: Ppi/Zuma Press/dpa

Eine deutsche Reederei verkauft einen Containerfrachter, der anschließend an einem Strand in Indien abgewrackt wird. Trotz einer Anklage gegen Verantwortliche wird es wohl keinen Prozess geben.

Von dpa Freitag, 04.04.2025, 16:55 Uhr

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Hamburg. Der Verkauf eines später in Indien verschrotteten Containerschiffs wird für eine deutsche Reederei voraussichtlich keine strafrechtlichen Folgen haben. Das Landgericht Hamburg ließ eine Anklage gegen zwei Prokuristinnen nicht zu, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Beschuldigten vorgeworfen, das Schiff an einen sogenannten Cash Buyer in Hongkong verkauft zu haben, um es von ihm verschrotten zu lassen. Dabei sollen die Prokuristinnen gewusst haben, dass der Frachter letztendlich in Indien unter Bedingungen abgewrackt werden sollte, die nicht den üblichen Umweltstandards entsprachen. Das fast 213 Meter lange Schiff soll rund 14.000 Tonnen gefährlicher Abfälle enthalten haben.

Schiff an indischem Strand abgewrackt

Ein weiterer Beschuldigter soll den Verkauf des Containerschiffs und dessen Verbringung nach Alang im indischen Bundesstaat Gujarat organisiert haben. Laut Anklage verkaufte er das 2001 gebaute Schiff Ende 2016 zum Preis von rund 4,8 Millionen Dollar (4,3 Millionen Euro). Außerdem soll er den Kapitän angewiesen haben, den Frachter in Alang auf den Strand zu fahren, wo es anschließend verschrottet wurde.

Frachter fuhr nicht aus Deutschland nach Indien

Selbst wenn die Darstellung der Staatsanwaltschaft vollständig zutreffen sollte, wäre der Sachverhalt in Deutschland straflos, erklärte das Landgericht. Das Schiff sei aus Italien nach Indien verbracht worden. Es habe nie auch nur die Absicht bestanden, eine Grenze des deutschen Bundesgebietes zu überqueren.

Auch der Vertragsabschluss in Deutschland ändere daran nichts, hieß es. Nach Angaben der Sprecherin prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie gegen die Nichteröffnung des Prozesses Beschwerde einlegt.

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