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Geflügelpest

Kiekeberg-Museum wieder virusfrei

Herzlich willkommen: Das Freilichtmuseum darf wieder öffnen. Geflügel muss im Landkreis Harburg aber noch im Stall bleiben. Foto: dpa

Herzlich willkommen: Das Freilichtmuseum darf wieder öffnen. Geflügel muss im Landkreis Harburg aber noch im Stall bleiben. Foto: dpa

Gute Nachricht für das Freilichtmuseum am Kiekeberg, denn es darf nach dem Geflügelpest-Ausbruch an diesem Sonnabend wieder öffnen. Aber auch Geflügelhalter und ihre Tiere können in Sachen Vogelgrippe etwas aufatmen.

Montag, 13.02.2023, 15:23 Uhr

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Der Ausbruch des hochansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N1 im Freilichtmuseum am Kiekeberg ist erfolgreich eingedämmt. Das teilt der Landkreis Harburg in einer Presseinformation mit. Die dazu notwendigen Desinfektionsmaßnahmen wurden am Sonntag abgeschlossen und vom Kreisveterinäramt abgenommen.

Das Freilichtmuseum kann nach zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen und einer zweiten Desinfektion der Wege auf dem Museumsgelände am kommenden Sonnabend, 18. Februar, wieder für Besucher öffnen.

Das Café „Koffietied“ bietet bereits ab sofort wieder Kaffeespezialitäten durch einen separaten Zugang an. Der Museumsgasthof „Stoof Mudders Kroog“, der Museumsladen und die Bäckerei öffnen wieder zusammen mit dem Freilichtmuseum.

Am Sonnabend um 15 Uhr und am Sonntag, 19. Februar, um 13 und 15 Uhr, führen Direktor Stefan Zimmermann und Museumsgärtner Matthias Schuh Interessierte über das Gelände und erklären die Wichtigkeit der Haltung historischer Nutztierassen als bedeutenden Bestandteil des Gesamtkonzepts des Freilichtmuseums.

Zimmermann sagt: „Bei unserer historischen Bausubstanz waren die notwendigen Desinfektionsmaßnahmen eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Dabei kam vor allem Kalk zum Einsatz, ein Material, das bereits früher zur Desinfektion von Häusern und Ställen verwendet wurde.“

Vogelgrippe-Ausbruch am Kiekeberg – Tiere getötet, Stallpflicht angeordnet

Für die Geflügelhalter und ihre Tiere in der Schutz- und in der Überwachungszone rund um Rosengarten-Ehestorf gibt es auch bessere Aussichten. Denn nun laufen die gesetzlichen Fristen zur Aufhebung der strengen Schutzmaßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung: Wenn es zu keinem weiteren Ausbruch der Vogelgrippe kommt, können die Maßnahmen frühestens am 15. März durch den Landkreis Harburg komplett aufgehoben werden.

Dennoch sei weiterhin Wachsamkeit angesagt, warnt der Landkreis: Das Kreisveterinäramt behält die Lage in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML), dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie dem Nachbarlandkreis Stade und der Freien und Hansestadt Hamburg genau im Auge und ist jederzeit darauf vorbereitet, weitere Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung umzusetzen.

In der Schutz- und Überwachungszone rund um das Kiekeberg-Museum gilt die Stallpflicht. Grafik: LK Harburg

In der Schutz- und Überwachungszone rund um das Kiekeberg-Museum gilt die Stallpflicht. Grafik: LK Harburg

Zum Schutz vor einem weiteren Ausbruch der Vogelgrippe ist derzeit eine Schutz- (3-Kilometer-Radius) und eine Überwachungszone (10-Kilometer-Radius) rund um die Ausbruchstierhaltung im Freilichtmuseum am Kiekeberg in Kraft. Dort gelten strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für Vögel.

Vogelgrippe: Stallpflicht in Schutz- und Überwachungszone rund ums Kiekeberg

In der Schutz- und in der Überwachungszone gilt insbesondere Stallpflicht für Geflügel. Durch die Stallpflicht werden freilebende Tiere davon abgehalten, Hausgeflügel zu infizieren. Tierhalter müssen ihr Hausgeflügel dazu effektiv von Wildvögeln absondern. Vögel müssen (mit Ausnahme von Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Gänse treiben wie in alten Zeiten: Auf dem Gelände des Freilichtmuseums am Kiekeberg werden mit dem Ferienspaß Kinderträume wahr. Foto: FMAK

Gänse treiben wie in alten Zeiten: Auf dem Gelände des Freilichtmuseums am Kiekeberg werden mit dem Ferienspaß Kinderträume wahr. Foto: FMAK

Außerdem ist es wichtig, zu ermitteln, ob dem Veterinäramt alle Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone bekannt sind. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren. Wichtig für eine erfolgreiche Eindämmung der Vogelgrippe ist außerdem, dass Geflügelhalterinnen und Halter - auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen - Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg melden.

Außerdem warnt der Landkreis Harburg in seiner Mitteilung: Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Wer ein verendetes Tier findet, darf es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Wer tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden.

Kontakt: Telefon: 04171/ 693466, E-Mail: tiergesundheit@lkharburg.de. (chw)

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