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Infektionsschutz

Kinder mit Windpocken dürfen nicht zur Schule

Neben Hautausschlag ist auch Fieber ein Symptom von Windpocken (Symbolbild). Foto: Pixabay/Victoria_Regen

Neben Hautausschlag ist auch Fieber ein Symptom von Windpocken (Symbolbild). Foto: Pixabay/Victoria_Regen

Kita- und Schulkinder, die sich mit Windpocken angesteckt haben, sollen zu Hause bleiben. Erkrankte Kinder und enge Kontaktpersonen, wie ungeimpfte Familienangehörige, dürfen die Schule oder die Kita nicht betreten. Das teilte der Landkreis mit.

Montag, 19.06.2023, 06:00 Uhr

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Windpocken sind unangenehm, hoch ansteckend und bergen für einige Menschen gesundheitliche Risiken. Im Landkreis Stade breiten sie sich derzeit aus. Das Gesundheitsamt des Landkreises Stade registriert seit Anfang des Jahres vermehrt Fälle: Bereits 43 wurden in 2023 erfasst, im vergangenen Jahr waren es insgesamt 30. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind davon betroffen. Um Infektionsketten zu durchbrechen, dürfen Erkrankte und enge Kontaktpersonen, wie ungeimpfte Familienangehörige, deshalb nicht die Schule oder die Kita besuchen. Schutz vor Windpocken bietet die Impfung.

Fieber und Hautausschlag

Windpocken werden durch Varizella-Zoster-Viren verursacht und kommen weltweit vor. Die Ansteckung geschieht über winzige Speicheltröpfchen, meistens in der Kindheit, und zeigt sich durch Fieber und juckenden Hautausschlag. Windpocken sind sehr ansteckend – fast jeder Kontakt zwischen ungeschützten Personen und eines Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Daher gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, so Dr. Ilka Hedicke, Leitung vom Gesundheitsamt: „Windpocken sind meldepflichtig. Kinder und Erwachsene, bei denen eine Windpocken-Erkrankung festgestellt wurde oder aber der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen oder dort tätig sein. Dies gilt selbstverständlich auch für Klassenreisen oder beispielsweise Abschlussprüfungen.“

Schutz durch Impfung

Diese Regelung betrifft außerdem auch Personen ohne ausreichenden Schutz, in deren Haushalt ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist. Sollten in einer Klasse oder etwa in einer Kita-Gruppe vermehrt Windpockenfälle auftreten, kann das Gesundheitsamt für Kontaktpersonen ohne ausreichenden Impfstatus einen Ausschluss von 16 Tagen anordnen, um so das Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Solch ein Ausschluss als Kontaktperson kann ebenso wie eine Erkrankung durch eine Impfung verhindert werden.

Das kann durch Impfung verhindert werden. Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt allen Kindern eine sogenannte Varizellenimpfung mit zwei Impfdosen. Die erste Impfung erfolgt vorzugsweise im Alter von 11 bis 14 Monaten, die zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten. „Auch ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene können und sollten sich gegen Windpocken impfen lassen, wenn sie daran noch nicht erkrankt waren. Die Hausärztinnen und Hausärzte sind hierfür die richtigen Ansprechpersonen“, rät Hedicke. Außerdem sollten Eltern den Impfschutz ihrer Kinder überprüfen und gegebenenfalls auffrischen lassen.

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