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Einkommen

Kritik: Jobs im Kreis Stade „aus dem Lohnkeller holen“

Mindestlohn 14 Euro pro Stunde: Die NGG Bremen-Weser-Elbe fordert einen höheren gesetzlichen Mindestlohn.

Mindestlohn 14 Euro pro Stunde: Die NGG Bremen-Weser-Elbe fordert einen höheren gesetzlichen Mindestlohn. Foto: Izabella Mittwollen/dpa

Arbeiten zum Mindestlohn? Das trifft im Landkreis mehr Menschen, als man vermuten würde. Das sind die Zahlen zum Verdienst.

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Von Sabine Lohmann
Dienstag, 24.09.2024, 10:25 Uhr

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Landkreis. Im Landkreis Stade arbeiten aktuell etwa 5500 Menschen für den gesetzlichen Mindestlohn - sie verdienen 12,41 Euro pro Stunde. Das ist das Ergebnis einer Arbeitsmarkt-Untersuchung vom Pestel-Institut. Die Wissenschaftler haben auch berechnet, was ein höherer Mindestlohn bedeuten würde. Konkret geht es um den Anstieg des gesetzlichen Mindest-Stundenlohns auf 14 Euro. „Davon würden enorm viele Menschen profitieren. Im Landkreis Stade ginge der Lohn auf einen Schlag in knapp 13.400 Jobs hoch. Immerhin werden heute noch in 16 Prozent aller Jobs im Landkreis Stade weniger als 14 Euro pro Stunde verdient“, sagt Matthias Günther. Er leitet das Pestel-Institut, das die Mindestlohn-Berechnungen im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemacht hat.

NGG: „Fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt“

Die NGG Bremen-Weser-Elbe will damit ihrer Forderung nach einem höheren Mindestlohn Nachdruck verleihen. „Ziel muss es sein, die Jobs im Kreis Stade aus dem Lohnkeller zu holen. Der Mindestlohn ist dabei nur die unterste Haltelinie. Wirklich fair bezahlt wird nur, wer Tariflohn bekommt“, sagt Geschäftsführer Björn Bauer.

Rückenwind komme vom Kanzler. Olaf Scholz habe sich für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn stark gemacht. „Wenn’s nach dem Kanzler geht, dann soll das unterste Lohnniveau in zwei Schritten steigen - zunächst auf 14 Euro und dann auf 15 Euro pro Stunde.“ Von einem Anstieg des Mindestlohns auf 15 Euro würden nach Berechnungen des Pestel-Instituts im Kreis Stade Beschäftigte in fast 17.800 Jobs profitieren.

Ziel sei es, die Menschen vor Armut zu schützen, macht NGG Bremen-Weser-Elbe deutlich. „Der gesetzliche Mindestlohn muss reichen, um davon bei einer Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. Vor allem ohne dabei auf Bürgergeld als staatliche Unterstützung angewiesen zu sein“, sagt Björn Bauer. Wer nur den gesetzlichen Mindestlohn verdiene, müsse bei einem Vollzeit-Job am Monatsende mindestens 60 Prozent von dem Geld verdienen, das die Gesamtbevölkerung als mittleres Einkommen zur Verfügung hat. Das sehe EU-Recht vor.

Mindestlohn steigt ab Januar nur auf 12,82 Euro

Ab Januar wird der Mindestlohn „um lediglich 41 Cent auf nur 12,82 Euro steigen“, sagt der NGG-Geschäftsführer. Das habe die Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften 2023 beschlossen. Dabei müsste der Mindestlohn eigentlich schon jetzt in Deutschland bei gut 14 Euro liegen - und bald bei mindestens 15 Euro. Das gehe aus der EU-Mindestlohnrichtlinie hervor.

Außerdem gebe die EU-Richtlinie der Bundesregierung eine weitere wichtige Hausaufgabe mit auf den Weg: „Sie muss für eine Erhöhung der Tarifbindung sorgen. Also dafür, dass mehr Menschen von einem Tarifvertrag profitieren.“

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