Masern-Fall nach Heinbockel-Party – Landkreis Stade warnt
Nach einer Party im Musikladen Heinbockel ist ein Mann an Masern erkrankt. (Symbolfoto) Foto: Philip Dulian/dpa
Masern gelten als besonders ansteckend. Jetzt meldet der Landkreis Stade einen Fall. Wer jetzt seinen Hausarzt aufsuchen sollte.
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Heinbockel. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Wegen einer Masern-Erkrankung befinde sich ein Mann aus dem Landkreis Stade aktuell in klinischer Behandlung, berichtet ein Landkreissprecher.
Die Recherchen des Amts Gesundheit des Landkreises Stade hätten ergeben, dass der Erkrankte am Sonnabend, 8. November, eine Party in einer Diskothek in Heinbockel besucht habe.
Gäste der Ü44-Party im Musikladen Heinbockel sollen deshalb ihren Impfstatus überprüfen, bittet die Behörde. Im Zweifelsfall sollten sie bei ihrem Hausarzt vorstellig werden, so der Sprecher.
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In Niedersachsen sind in diesem Jahr 41 Masernfälle gemeldet worden (Stand: 4.9.2025). Das seien so viele wie seit 2019 (91 Fälle) nicht mehr, teilte das Niedersächsische Landesgesundheitsamt mit.
Das sind die Symptome bei Masern
Die Viruserkrankung Masern verläuft meist in zwei Phasen: In der ersten Phase haben die Patienten unter anderem grippeähnliche Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Halsschmerzen. „Später treten an der Mundschleimhaut weiße Beläge auf“, sagt Jakob Maske, Kinder- und Jugendarzt in Berlin. Das Fieber steigt, die Mundschleimhaut rötet sich.
Nach einigen Tagen sinkt das Fieber, dann beginnt die zweite Phase mit einem Hautausschlag. Das Fieber steigt wieder an, die grippeähnlichen Beschwerden verstärken sich. Auf der Haut zeigen sich kleine hellrote Flecken. „Hinter den Ohren fängt der Ausschlag an und breitet sich dann über das Gesicht auf den ganzen Körper aus“, beschreibt Hermann Josef Kahl.
Die Flecken verfärben sich später bräunlich bis violett und verblassen nach spätestens sieben Tagen. Anschließend schuppt sich die Haut.
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Bettruhe und Schonung lautet die Therapie bei Masern. Gegen Fieber helfen nach ärztlicher Rücksprache fiebersenkende Mittel. Normalerweise heilt die Erkrankung problemlos aus. Weil jedoch Komplikationen - in Form von Fieberkrämpfen, Atembeschwerden oder Bewusstseinsstörungen - vorkommen können, sollten Erkrankte bei Verdacht auf Masern zum Arzt gehen.
Impfung gegen Masern: Was für Erwachsene gilt
Masern gelten als besonders ansteckend. Wer keine Immunität aufgebaut hat und mit einer infizierten Person in Kontakt kommt, den erwischt es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch.
Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) ruft zu mehr Impfschutz auf. „Aktuell sind die Impfquoten in Deutschland zu niedrig, um eine Herdenimmunität bei Masern oder Diphtherie für die Bevölkerung zu erzielen“, sagte Marion Charlotte Renneberg, stellvertretende ÄKN-Präsidentin.

Eine undatierte Abbildung, die mit Hilfe eines Transmissionselektronenmikroskops genmacht wurde, zeigt Teile eines Masernvirus. Foto: Cynthia Goldsmith/Centers for Disease Control and Prevention/dpa
Übertragen werden Masernviren nämlich meist über Tröpfchen, die beim Sprechen und Husten in die Luft gelangen. Zu einer Ansteckung kann es übrigens auch dann kommen, wenn die erkrankte Person längst nicht mehr im Raum ist, so das Portal „infektionsschutz.de“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Nicht immer bleibt es allein bei Symptomen wie Fieber, Husten, einer Bindehautentzündung und dem typischen Hautausschlag. Masern können auch bei Erwachsenen zu Komplikationen führen, etwa zu Lungen- oder Mittelohrentzündungen. In etwa einem von 1.000 Fällen tritt „infektionsschutz.de“ zufolge eine Gehirnentzündung auf, die zu schweren Folgeschäden wie Lähmungen führen und auch tödlich enden kann.
Nach zwei Impfungen besteht lebenslange Immunität
Gut also, wenn sich das Immunsystem gezielt gegen die Viren zur Wehr setzen kann - weil es durch Impfungen oder eine durchgemachte Infektion darauf trainiert wurde.
Kindern empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) zwei Impfungen gegen Masern, die erste im Alter von 11 Monaten, die zweite im Alter von 15 Monaten. Soll das Kind bereits vorher die Kita besuchen, können die Impfung auch früher erfolgen - schließlich gilt für den Besuch dieser Einrichtungen eine Masern-Impfpflicht. Es kommt ein Kombi-Impfstoff zum Einsatz, der auch vor Mumps und Röteln schützt.
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Wenn diese zwei Pikse passiert sind, ist eine Auffrischung im Laufe des Lebens nicht nötig. „Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen“, schreibt das Robert Koch-Institut auf seiner Webseite.
Doch wer Impflücken hat, sollte sie auch im Erwachsenenalter noch schließen. Entscheidend ist dabei das Geburtsjahr. Hintergrund: In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1974 eine Empfehlung für die Masernimpfung ausgesprochen, in der DDR wurde sie bereits 1970 als Pflichtimpfung eingeführt.
Was bei einer Masern-Impfung gilt, wenn Sie nach 1970 geboren sind
Ihr Impfstatus ist unklar oder Sie haben in Ihrer Kindheit keine oder nur eine Masernimpfung bekommen? Die Stiko empfiehlt in diesen Fällen einen einmaligen Piks, um vor Masern zu schützen.
Eine gesonderte Empfehlung gilt für alle, die zum Beispiel im medizinischen Bereich, in der Pflege oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind und daher ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Sie sollten für bestmöglichen Schutz insgesamt zweimal gegen Masern geimpft sein. Zwischen dem ersten und dem zweiten Piks sollten dabei mindestens vier Wochen liegen.
Was bei der Impfung gegen Masern gilt, wenn Sie im Jahr 1970 und früher geboren sind
Dann gibt es für sie nichts aufzuholen - auch wenn Sie in Ihrem Leben keinen Piks gegen Masern bekommen haben. Warum? Dem RKI zufolge benötigen diese Personen keine Impfung, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern durchgemacht und somit eine Immunität aufgebaut haben.
Was bei Kinderwunsch und Schwangerschaft gilt
Frauen mit Kinderwunsch sollten rechtzeitig den Masern-Impfschutz prüfen - und, falls nötig, vervollständigen. Denn während der Schwangerschaft ist das nicht mehr möglich, da ein Lebendimpfstoff eingesetzt wird, so das Portal „impfen-info.de“. Frauen, die eine Masernimpfung erhalten haben, sollten sicherheitshalber einen Monat abwarten, ehe sie schwanger werden.
Seit 2020 gibt es eine Impfpflicht gegen Masern
Seit März 2020 gilt bundesweit eine Impfpflicht. Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor Beginn des Besuchs von Kindergarten oder Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. (fe/mit dpa)