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Schnee und Eis im Kreis Stade: Was Sie im Winter wissen müssen

Besonders der Biomüll sorgt im Winter für Probleme (Symbolbild).

Besonders der Biomüll sorgt im Winter für Probleme (Symbolbild). Foto: Marijan Murat/dpa

Der Wintereinbruch ist noch immer das beherrschende Thema - und es soll weiter schneien. Wo darf ich rodeln? Wann fällt die Schule aus? Und was muss ich bei der Müllabfuhr beachten?

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Von Anke Settekorn
Mittwoch, 07.01.2026, 17:15 Uhr

Wo darf man Schlitten fahren?

Bereits am vergangenen Wochenende zogen Kinder und Erwachsene im Kreis Stade ihre Schlitten durch den Schnee und hatten viel Spaß beim Rodeln. Aber ist das überall erlaubt? Auf den Deichen, wo am Wochenende viel los war, offiziell nicht. Aber der Deichverband drückt beim Rodeln ein Auge zu. Das teilt der Tourismusverband Landkreis Stade/Elbe e.V. via Instagram mit.

Ist die Schneedecke dick und sogar Eis drauf, kann beim Rodeln laut Oberdeichrichter Wilhelm Ulferts eigentlich nichts passieren. Aber wird der Schnee knapp und die Kufen stoßen auf Gras oder Klei, sollte man mit dem Rodeln aufhören, um die Grasnarbe nicht zu beschädigen. „Ich würde Eltern bitten, das Ganze sofort zu beenden, da dann der Deich Schaden nimmt“, so Ulferts.

Generell sollte eine Rodelbahn nicht an Straßen, Gewässer, Mauern oder Parkplätze grenzen und über genügend Auslauf am Ende verfügen.

Wie wäre es dann im Wald? „Das Rodeln im Wald (wozu auch die Forststraßen oder Waldwege gehören) gilt als Befahren und erfordert daher die Zustimmung der Waldeigentümerin bzw. des Waldeigentümers oder der Erhalterin bzw. des Erhalters der Forststraße.“ Darauf weist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft auf seiner Homepage hin.

Ähnlich sieht es bei Ackerflächen aus: Ohne Erlaubnis sollte man verschneite Flächen nicht einfach nutzen, rät der Versicherer Ergo. Gerade wenn wenig Schnee liege, könne ein Schlitten auf dem Feld erheblichen Schaden anrichten.

Wann friert ein See zu?

Neben dem Schlittenfahren gehört auch das Schlittschuhlaufen zu den Höhepunkten eines Winters. Es war bereits einige Tage kalt, und auch in den kommenden Tagen bleibt es frostig. Reicht das, um sich aufs Eis zu wagen?

Bis ein See weit genug abgekühlt ist, dauert es einige Zeit. Erst ab einer Wassertemperatur von durchgehend 4 Grad in der Tiefe kann sich überhaupt Eis auf der Oberfläche bilden, berichtet der Deutsche Wetterdienst auf seiner Homepage. Dafür braucht es aber mindestens zehn Tage lang Minusgrade – und war es zuvor ein milder Winter, dauert es deutlich länger.

Auch wenn sich auf Seen und Teichen im Kreis Stade bereits eine Eisschicht gebildet haben kann: Das Betreten ist aktuell noch lebensgefährlich. Stehende Gewässer sollte man erst ab einer Eisdicke von 15 Zentimetern und fließende Gewässer ab einer Eisdicke von 25 Zentimetern betreten, rät die DLRG. Allerdings muss man aufpassen: Unter Brücken, in Bereichen von Zu- und Abflüssen, zwischen Schilfbewuchs, über starken Grundwasserzuflüssen und über aufsteigendem Faulgas oder Luft ist das Eis oft weniger dick.

Übrigens: Wann man sich aufs Eis wagen darf, geben die Kommunen offiziell bekannt, wenn das Eis die notwendige Dicke erreicht hat.

Wie verhalte ich mich auf dem Eis?

Die DLRG Buxtehude hat Tipps für das Verhalten auf Eisflächen zusammengestellt:

  • Eisflächen nur betreten, wenn sie nachweislich tragfähig sind.
  • Niemals allein aufs Eis gehen.
  • Bei Knacken oder Knistern: Sofort flach hinlegen und vorsichtig zurück ans Ufer robben.
  • Wenn jemand einbricht: Notruf 112 wählen und nur mit Hilfsmitteln (Seil, Ast, Leiter) helfen – niemals selbst ins Wasser gehen.
  • Den Geretteten mit Decken, trockenen Kleidern und warmen Getränken langsam wieder aufwärmen.

Generell sollten Eltern auf ihre Kinder achtgeben und sie über die Gefahren des Einbrechens in zugefrorenen Seen aufklären. „Wir appellieren an Erziehungsberechtigte, ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt an Gewässern, auf denen sich eine Eisdecke gebildet hat, spielen zu lassen“, sagt der stellvertretende Bezirksleiter der DLRG im Kreis Stade, Rainer Bohmbach.

Schnee und Eis: Fällt die Schule aus?

Eis, Schnee und Glätte legten am Wochenende den Verkehr im Kreis Stade lahm. Wie sieht es mit den Schulen aus – wann fällt der Unterricht aus? Ob wegen des Wetters kreisweit die Schule ausfällt oder nicht, das entscheidet Stades Landrat Kai Seefried. Ausschlaggebend ist dabei eine konkrete Gefahrensituation durch Glatteis, Schneefall oder Sturm.

Erziehungsberechtigte dürfen übrigens ebenfalls entscheiden, ob sie ihre Kinder zu Hause behalten, wenn sie auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Das gilt für den Primarbereich ebenso wie für den Sekundarbereich I.

Wo erfahre ich, ob die Schule ausfällt?

Ist die Entscheidung für den Schulausfall im Kreis Stade gefallen, wird sie über den Rundfunk, über www.landkreis-stade.de oder über die App „Schulausfall“ von Nolis (App Store und Google Play Store) sowie über die Social-Media-Accounts des Landkreises Stade bei Facebook und Instagram bekanntgegeben.

Was ist mit Kindern, die nicht zu Hause bleiben können?

Auch wenn der Unterricht ausfällt – die Schulen stellen für Kinder, die nicht zu Hause bleiben können und zur Schule kommen, eine Betreuung sicher.

Müllabfuhr: Wer entscheidet, ob der Müllwagen die Straße anfährt?

Wegen des extremen Schneefalls hatte die Müllabfuhr im Kreis Stade am vergangenen Wochenende mehrere Touren abgesagt. Ob glatte Straßen befahrbar sind oder nicht, entscheidet letztlich der Fahrer des Müllwagens vor Ort, teilte der Landkreis Stade in einer Pressemitteilung mit.

Wie kann man den Müllwerkern die Arbeit bei Schnee und Glätte erleichtern?

Kreissprecher Daniel Beneke zufolge sollten die Bürger vorrangig den Räum- und Streupflichten vor dem eigenen Grundstück nachkommen. Wann, wie und wo geräumt werden muss, legen die Kommunen fest. In Straßen, in denen die Anlieger zusätzlich zum Gehweg auch einen Teil der Straße zu räumen haben, sollte diese rechtzeitig und regelmäßig für die Müllwagen geräumt werden.

Womit streut man am besten bei Glätte?

Das Umweltbundesamt rät auf seiner Homepage dazu, auf den Einsatz von Streusalz im Winter zu verzichten, da das Salz für Bäume und andere Pflanzen, Tiere und Gewässer, aber auch für Autos und Bauwerke sehr schädlich sei. Zudem ist die Verwendung von Streusalz in vielen Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt.

Zwei Tipps hat das Umweltbundesamt:

  • Den Gehweg möglichst schnell mit Schippe oder Besen vom Schnee befreien – bevor der Schnee sich festtritt und vereist.
  • Ist es glatt, sollen Bürger statt zum Streusalz lieber zu Sand, Splitt oder Granulat greifen. Diesen könne man nach der Schneeschmelze aufkehren und erneut verwenden.

Übrigens: Wer auf das Salz verzichtet, tut auch seinem Haustier einen Gefallen. Denn längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund kann zu Entzündungen der Pfoten führen.

Wohin mit dem Schnee?

Der Landkreis Stade bittet seine Bewohner darum, nach dem Räumen den Schnee nicht auf die Straße zu schieben. Die Straßen würden verengt und es werde für die Müllwagen gefährlich, in die Straße einzufahren. Zudem können Gelbe Säcke nicht mehr gefahrlos erreicht und zum Fahrzeug gezogen werden.

Wohin mit den Tonnen, wenn die Müllabfuhr nicht in die Straße kommt?

Sind Straßen oder Teilabschnitte so glatt, dass Abfuhrausfälle zu erwarten sind, können die Bürger ihre Hausmüll-, Bio- und Altpapiertonnen sowie die Gelben Säcke an die nächste befahrbare (Haupt-)Straße stellen - allerdings nur, wenn in dieser Straße am gleichen Tag die Abfuhr stattfindet. Werden Gelbe Säcke aufgrund einer Fehlbefüllung nicht mitgenommen, müssen sie zurück auf das Grundstück geholt werden.

Biomüll friert in der Tonne fest: Was kann ich tun?

Insbesondere die Biotonnen machen im Winter Probleme. Bei Minusgraden friert der Müll darin oft fest. Um das zu verhindern, sollten feuchte Bioabfälle am besten in Zeitungspapier eingepackt werden, bevor sie in der Tonne landen. Ist doch was festgefroren, müssen die Bürger den Müll am Abfuhrtag vom Tonnenrand lösen, zum Beispiel mit einem Spaten.

Der Landkreis Stade rät seinen Bürgern, die Biotonne möglichst erst am Abfuhrtag (bis spätestens 7 Uhr) an die Straße zu stellen. Bis dahin sollte die Tonne möglichst frostsicher stehen.

Müll wurde am Wochenende nicht abgeholt: Die Nachholtermine

Das Schneetreiben am vergangenen Wochenende hat dazu geführt, dass im Kreis Stade nicht überall Müll abgeholt werden konnte. Der Landkreis informiert über Nachholtouren.

Nachholtouren für Bio-, Haus- und Sperrmüll

  • Sperrmüll in Drochtersen: Mittwoch, 7. Januar 2026
  • Hausmüll in Buxtehude: Dienstag, 6. Januar 2026
  • Biomüll auf der Geest: Dienstag, 6. Januar 2026

Straßen, die mit kleineren Müllfahrzeugen – den sogenannten Bonsaifahrzeugen – angefahren werden (wie Stichstraßen oder Sackgassen mit kleinen Wendemöglichkeiten), haben gesonderte Nachfuhrtermine:

  • Hausmüll: Mittwoch, 7. Januar 2026
  • Biomüll: Donnerstag, 8. Januar 2026, und Freitag, 9. Januar 2026

Nachholtouren für Gelbe Säcke und Altpapier

Weitere Nachholtermine zu ausgefallenen Touren:

  • Gelbe Säcke in Jork: Montag, 12. Januar 2026, und Dienstag, 13. Januar 2026
  • Altpapier in Apensen: Mittwoch, 14. Januar 2026
  • Altpapier in Buxtehude: Donnerstag, 15. Januar 2026
  • Gelbe Säcke und Altpapier in den von Bonsaifahrzeugen angefahrenen Straßen: Dienstag, 13. Januar 2026

Auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landkreises (abfall.landkreis-stade.de) gibt es weitere Informationen zur Müllabfuhr im Winter. (set/pm)

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