Phishing-Links und Schock-SMS: Polizei nimmt Betrügerbande hoch

Die Betrüger setzen ihre Opfer telefonisch unter Druck. Foto: dpa
Polizei und Staatsanwaltschaft haben eine mutmaßliche Betrüger-Bande gestellt, die bundesweit Phishing-Links und Schock-SMS verschickt haben soll. Die drei Männer und eine Frau seien in Bremen festgenommen worden, teilten die Behörden mit.
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Kiel. Die Beschuldigten sollen per SMS eine Vielzahl von Phishing-Links verschickt haben, in denen behauptet wurde, dass die Legitimation einer Sicherheits-App für das Online-Banking ablaufe.
Wenn die Geschädigten dem Link folgten und sich auf einer vermeintlichen Bank-Webseite einloggten, riefen die Täter sie an und veranlassten die Freigabe von Überweisungen. Der derzeit nachweisbare Schaden liege bei 33.000 Euro. Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Leipzig geführt.
Eine weitere Masche der Bande sei es gewesen, sich per SMS als Kind auszugeben und um Kontaktaufnahme zu bitten. Ein solcher Fall sei in Leipzig bekannt geworden. Die angebliche Tochter habe ihren „Vater“ dann um Geld gebeten. Ein Mann habe eine vierstellige Summe überwiesen. Wie oft die Täter mit diesem Trick erfolgreich gewesen seien, müsse noch ermittelt werden.
Die drei Männer im Alter von 22, 24 und 30 Jahren sowie die 19-jährige Frau seien eien Anfang Februar in Untersuchungshaft genommen worden. Ihnen wird unter anderem banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.
Schockanruf: 98-Jähriger übergibt Schmuck an Betrüger
Ein 98 Jahre alter Mann hat falschen Polizisten in Kiel nach einem sogenannten Schockanruf hochwertigen Schmuck im Wert von mehreren Tausend Euro übergeben.
Schockanruf: Tochter angeblich verhaftet
Der Senior aus dem Stadtteil Elmschenhagen erhielt am späten Dienstagnachmittag einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte.
Der Anrufer gab demnach vor, dass die Tochter des Mannes einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und gegen eine Kaution in Höhe von 120.000 Euro aus dem Gefängnis freigelassen werden könne. Da der verunsicherte Mann den Angaben zufolge sagte, dass er nicht über so viel Bargeld verfüge, habe sich der Anrufer nach Schmuck und anderen Wertgegenständen erkundigt.
Opfer wird unter Druck gesetzt
Der Betrüger setzte den 98-Jährigen demnach über einen längeren Zeitraum erheblich unter Druck, sodass er im Anschluss einer Frau, die in der Nähe seiner Wohnanschrift erschien, den Schmuck, darunter eine Uhr, Ketten, Ringe, Armbänder und Anhänger, übergab.
Die Polizei erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass die Polizei kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegennimmt. Sie nimmt auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht. Betroffene sollten sofort das Gespräch beenden und die Polizei unter 110 alarmieren, wie es hieß.
Telefon-Betrug: Was die Polizei Senioren rät
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
(dpa)