Urteil: Grundstückseigentümer erhält Geld fürs Laubfegen

Ein Mann entfernt mit einem Laubbläser das Herbstlaub von einem Gehweg. Foto: Marcus Brandt/dpa Foto: Marcus Brandt/dpa
Massen von Laub von Nachbars Baum landet im eigenen Garten. Gibt es jetzt für die Entsorgung Geld?
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Landkreis. In aller Regel blitzt ein Grundstückseigentümer vor Gericht ab, wenn er von seinem Nachbarn Geld verlangt, weil der Laubfall dessen Baums im Herbst einen hohen Reinigungsaufwand auf seinem Grundstück sowie auf Gehwegen und Straßen davor verursacht. Dies teilt jetzt Haus & Grund Stade unter Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mit. Nur in Ausnahmefällen kann es Entschädigungen in Geld für erhöhten Reinigungsaufwand geben, so Rechtanwalt Mathias Schröder, so etwa dann, wenn Dachrinnen ständig verstopft werden und laufend gereinigt werden müssen, und auch dann, wenn mit einem normalen Arbeitseinsatz ohne maschinelle Hilfe die Massen herabfallenden Laubs nicht mehr beseitigt werden können. Hinzukommen muss aber stets, dass der landesrechtlich geregelte Grenzabstand des Baumes rechtswidrig unterschritten wird und dagegen Ansprüche auf Rückschnitt, auf Versetzung oder gar auf Fällung des Baumes ausgeschlossen oder verjährt sind. Im Ergebnis bedeutet das: Der beeinträchtigte Eigentümer muss die Beeinträchtigung hinnehmen - allerdings dann nicht ohne Geldentschädigung. (sal)