Zähl Pixel
Prozesse

Urteil gegen Ex-Vorstand von Elsflether Werft rechtskräftig

Ein verurteilter Ex-Vorstand der Elsflether Werft hat seine Revision zurückgezogen. (Archivbild)

Ein verurteilter Ex-Vorstand der Elsflether Werft hat seine Revision zurückgezogen. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Die kriminellen Geschäfte rund um die Elsflether Werft werden in mehreren Strafverfahren aufgearbeitet. Das Urteil gegen einen früheren Vorstand ist nun rechtskräftig.

Von dpa Montag, 10.03.2025, 12:35 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

Oldenburg. Das Urteil gegen einen früheren Vorstand der Elsflether Werft ist rechtskräftig. Der 56-Jährige habe seine Revision gegen das Urteil zurückgenommen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg mit. 

Das Landgericht hatte den Mann im Oktober 2024 unter anderem wegen Untreue, Betrugs und Verletzung der Buchführungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. 

Am selben Tag war eine ehemalige Prokuristin unter anderem wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil sei weiter nicht rechtskräftig. Die Angeklagte habe Revision eingelegt, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs stehe noch aus. 

Zweiter Ex-Vorstand ist verhandlungsunfähig

Das Strafverfahren gegen den zweiten ehemaligen Vorstand der Elsflether Werft hatte die Strafkammer abgetrennt, aus gesundheitlichen Gründen musste der inzwischen 56-Jährige bisher nicht vor Gericht erscheinen. In regelmäßigen Abständen werde geprüft, ob der Angeklagte wieder verhandlungsfähig sei, teilte der Sprecher mit.

Die Elsflether Werft bei Bremen sollte für die Marine mehrere Schiffe und Boote instand setzen, darunter auch das Schulungsschiff „Gorch Fock“. Seit dem Jahr 2018 durchleuchten Ermittler das Beziehungsgeflecht zwischen der Werft, Subunternehmern in der Region und der Marine. Es gab inzwischen mehrere Strafverfahren und Urteile.

Weitere Artikel

Hamburgs Verfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht. Nun gibt es ein Urteil.