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Gastronomie

Verbraucherschützer: Das läuft schief in Restaurants

Die Verbraucherzentralen fordern mehr Informationen und Verbesserungen beim Speisenangebot für Millionen Essensgäste in Restaurants und Kantinen.

Die Verbraucherzentralen fordern mehr Informationen und Verbesserungen beim Speisenangebot für Millionen Essensgäste in Restaurants und Kantinen. Foto: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild

Die wieder gestiegene Mehrwertsteuer mussten Gastronomen und Gäste bereits schlucken. Jetzt wird weitere Mehrarbeit gefordert – weil es ein Großteil der Verbraucher offenbar so wünscht.

Von Redaktion Freitag, 26.01.2024, 05:10 Uhr

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Hannover/Landkreis. Die Verbraucherzentralen fordern mehr Informationen und Verbesserungen beim Speisenangebot für Millionen Essensgäste in Restaurants und Kantinen. Die Chefin des Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, sagte der Deutschen Presse-Agentur, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten es „leichter haben, sich auch außerhalb ihres Zuhauses gesund und ausgewogen zu ernähren“. Erwartet würden unter anderem ein größeres Angebot an gesunden Speisen und mehr Angaben zur Tierhaltung und zur Herkunft von Lebensmitteln.

Im Alltag sei es oft schwierig einzuschätzen, wie gesund das servierte Essen wirklich ist, sagte Pop anlässlich der Agrarmesse Grüne Woche in Berlin. „Es fehlen verbindliche Standards und häufig auch Informationen.“ Die Bundesregierung müsse unter anderem auch dafür sorgen, dass Angaben zu Haltung und Herkunft der Tiere zügig auf Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung ausgeweitet werden. Zum Vermeiden von Lebensmittelabfällen fordert der vzbv mehr Gerichte auch als kleinere Portionen, nicht nur Kinder- und Seniorenteller.

Verbraucherzentralen für Verbesserungen in Restaurants und Kantinen

Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbands ist für 50 Prozent der Befragten gesundes und vollwertiges Essen in Restaurants und Kantinen sehr wichtig und für weitere 40 Prozent eher wichtig. Die Standards der Tierhaltung nannten 49 Prozent sehr wichtig und 38 Prozent eher wichtig. Die Herkunft der Speisen und Getränke ist demnach 30 Prozent sehr wichtig und 45 Prozent eher wichtig. Die Preise der Angebote nannten 26 Prozent sehr wichtig und weitere 51 Prozent eher wichtig. Für die Umfrage wurden den Angaben zufolge 1002 Menschen ab 18 Jahren vom 28. November bis 8. Dezember 2023 vom Institut Forsa befragt.

Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) sieht die Außer-Haus-Verpflegung als wichtigen Hebel, um zu einem breiteren Angebot an gesünderer Ernährung zu kommen. In Kantinen und Mensen sollen mehr pflanzliche, saisonale und möglichst regionale und ökologisch erzeugte Produkte auf die Speisepläne kommen, heißt es in einer vom Bundeskabinett kürzlich beschlossenen Ernährungsstrategie. Die Qualitätsstandards und praktischen Tipps der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollen demnach bis 2030 verbindlich etabliert werden.

Keine Werbung mehr für ungesunde Produkte

Die Strategie enthält auch, dass die Regierung Beschränkungen bei der Werbung für ungesündere Produkte an die Adresse von Kindern plant. Nur steckt das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag seit Monaten wegen Einwänden der FDP fest. Özdemir warb für die überarbeiteten Pläne, über die weiter zu reden sei. „Ich stehe da im Wort“, machte er klar. Es wäre „ein Treppenwitz der Geschichte“, wenn man keine Lösung fände. Özdemir hat die Vorgaben schon enger gefasst. Werbeverbote für Produkte mit zu viel Zucker, Fett und Salz sollen demnach auf Zeiten konzentriert werden, wenn besonders viele Kinder Fernsehen schauen.

Mehrwertsteuer-Anstieg: Manche Speisen bleiben bei 7 Prozent

Seit dem 1. Januar ist der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie wieder angestiegen - von 7 auf 19 Prozent. Restaurantbesucher müssen damit rechnen, dass die Rechnung in ihrem Lieblingslokal deswegen künftig höher ausfällt. Wer allerdings nicht zwingend das Ambiente, sondern vor allem das gute Essen sucht, kann das Lieblingsgericht weiterhin mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer bekommen.

Denn der ermäßigte Satz gilt weiterhin auf Speisen, die entweder für den Verzehr unterwegs mitgenommen, an einem behelfsmäßigen Imbisstisch vor dem Laden verzehrt oder nach Hause bestellt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Von der Regelung sind lediglich Luxusprodukte wie Hummer oder Kaviar ausgenommen.

Sobald ein Gast eine Serviceleistung des Restaurants - zum Beispiel die Sitzmöglichkeiten oder die Bedienung durch Kellner - in Anspruch nimmt, profitiert er nicht mehr vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Dann muss das Restaurant die vollen 19 Prozent in Rechnung stellen.

Für Getränke gilt kein ermäßigter Satz

Auf bestellte Getränke gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent übrigens nach wie vor nicht. Wer diese zu seinem Mitnehm-Essen oder seiner Lieferung konsumiert, zahlt darauf grundsätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Die Unterscheidung müssen Restaurants und Schnellimbisse laut dem Bund der Steuerzahler übrigens auch auf der Rechnung vornehmen - selbst wenn die Getränke Teil eines Fast-Food-Menüs sind.

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie Mitte 2020 auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt worden. Ende des Jahres läuft die befristete Regelung aus. (dpa/tmn)

C
Carl-Heinz Thor Straten Wolf
26.01.202410:47 Uhr

Soso also 1002 Menschen sind ein Großteil der Bevölkerung, naiv wenn Sie mich fragen, und dafür brauchte das Forsa Institut ganze 11 Tage, aber man musste wohl Leute suchen die die Aussagen tätigten und ins Schema passen. Der Mehraufwand beinhaltet noch mehr Bürokratie, statt weniger.

S
Sabine Hellwege
26.01.202406:15 Uhr

So baut man niemals Bürokratie ab!

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