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Umwelthilfe klagt

Verbrenner-Aus 2030? BGH prüft Klimaklagen gegen Autobauer

Die Deutsche Umwelthilfe will, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. (Symbolbild)

Die Deutsche Umwelthilfe will, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. (Symbolbild) Foto: Katharina Kausche/dpa

Wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe geht, müssen BMW und Mercedes-Benz 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner einstellen. Worauf sich die Kläger beim Bundesgerichtshof berufen.

Von Jacqueline Melcher und Katharina Kausche, dpa Montag, 02.03.2026, 06:59 Uhr

Karlsruhe/München/Stuttgart. Zuletzt wurde in Deutschland und Europa politisch wieder viel über das geplante Verbot für Verbrenner-Autos diskutiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht einen anderen Weg und wendet sich mit Klimaklagen vor Gericht direkt gegen zwei deutsche Autohersteller. Das Verfahren liegt mittlerweile beim Bundesgerichtshof (BGH). Was ist an dieser Klage besonders? Und was wollen die Umweltschützer erreichen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Verhandlung in Karlsruhe:

Was fordert die Deutsche Umwelthilfe?

Die DUH will, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen: Am besten ab dem 31. Oktober 2030, da die Fahrzeuge im Schnitt etwas mehr als 14 Jahre in Betrieb seien und Deutschland 2045 treibhausgasneutral sein will, erklärt DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger. Die Kläger hätten aber auch mehrere Hilfsanträge mit alternativen Zeiträumen gestellt - zum Beispiel bis 2045, oder sogar 2050.

Das Problem sei, dass BMW und Mercedes sich bislang zu überhaupt keinem Datum verpflichten wollten, solange es ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werde. Genau darum gehe es nun am BGH, sagt Klinger: „Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?“. Aus Sicht der Kläger ist die Antwort klar: Nein. Unternehmen müssten sich auch über staatliche Regulierung hinaus an Sorgfaltspflichten halten, wenn in die Rechte Dritter eingegriffen werde.

Auf welche Rechte berufen sich die Kläger?

Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Ihre Argumentation stützen sie auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Jürgen Resch klagt als Geschäftsführer der DUH gegen BMW und Mercedes.

Jürgen Resch klagt als Geschäftsführer der DUH gegen BMW und Mercedes. Foto: Uli Deck/dpa

Was hat das Bundesverfassungsgericht damals entschieden?

Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“

Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Davon sei „praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen“, erklärten die Richterinnen und Richter. Zur Wahrung der grundrechtlich gesicherten Freiheit müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.

Worum geht es nun am Bundesgerichtshof?

Während es bei der wegweisenden Klimaschutz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um eine Verpflichtung des Staates ging, geht es am BGH darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. Im Verfahren gehe es um eine bisher nicht geklärte Grundsatzfrage, sagt DUH-Anwalt Klinger: „Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?“

Was sagen die beklagten Unternehmen dazu?

BMW argumentiert, das Pariser Klimaschutzabkommen lege kein rechtlich verbindliches CO2‑Budget für einzelne Unternehmen fest, sondern umfasse ausschließlich nationale Selbstverpflichtungen der Staaten. Die DUH versuche im vorliegenden Rechtsstreit, „den parlamentarischen Prozess bei der Durchsetzung ihrer politischen Anliegen zu umgehen“, erklärte ein Sprecher des Unternehmens. Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse aber im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. „Hier geht es auch um die Rechtssicherheit der in Deutschland tätigen Unternehmen“, sagte der Sprecher nach der mündlichen Verhandlung.

Mercedes-Benz begrüßte es, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen klären werde - so etwa die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachhaltigkeit und Klimaschutz seien zentrale Bestandteile der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien dagegen Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung, erklärte Mercedes nach der Verhandlung.

Mit Klimaklagen will die Umwelthilfe die Autobauer zum Verbrenner-Aus bringen.

Mit Klimaklagen will die Umwelthilfe die Autobauer zum Verbrenner-Aus bringen. Foto: Uli Deck/dpa

Wie lief das Verfahren bisher?

Bisher hatte die DUH mit ihren Klagen gegen die Autohersteller vor Gericht keinen Erfolg. Sowohl die Landgerichte in München und Stuttgart, als auch die entsprechenden Oberlandesgerichte wiesen die Klagen ab. Immerhin: Der BGH ließ die Revisionen zu, sodass die zugrundeliegenden Rechtsfragen in Karlsruhe geklärt werden können.

Worum ging es in der Verhandlung? 

In der mündlichen Verhandlung ging es am Montag vor allem um die Frage, wer in Sachen Klimaschutz Vorgaben machen darf - nur der Gesetzgeber, oder auch Zivilgerichte wie der BGH? Der Anwalt aufseiten der DUH erklärte: „Das Pendel in der Politik schwingt zurück vom Klimaschutz“. Solange der Gesetzgeber seinen Auftrag nicht wahrnehme, müsse dieser gerichtlich auch von Einzelpersonen durchgesetzt werden können. Die Gegenseite hielt dagegen: Nur der demokratisch legitimierte Gesetzgeber könne die notwendige Interessenabwägung vornehmen. Ein Urteil soll am 23. März fallen.

Ist mit einem BGH-Urteil das letzte Wort gesprochen?

Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine Entscheidung des BGH an sich nicht mehr anfechtbar. Wenn potenziell Grundrechte betroffen sind, bleibt aber der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die Umwelthilfe behalte sich diese Option offen, falls ihre Klage vor dem BGH keinen Erfolg haben sollte, sagte Anwalt Klinger vor der mündlichen Verhandlung.

Wie steht es politisch um das Verbrennerverbot?

Bisher war das Ende von Verbrennern in der Europäischen Union (EU) für 2035 vorgesehen. Die Verordnung, auf die sich Unterhändler der EU-Staaten und das Europaparlament vor rund drei Jahren verständigten, schrieb vor, dass danach faktisch keine neuen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor zugelassen werden dürfen. Ende 2025 nahm die EU-Kommission von diesen Plänen aber Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor.

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