Weiter Glasfaser-Ärger – Jetzt geht‘s um den Router

Ein Zwang zu einem vom Netzbetreiber gestellten Router oder Modem ist in der EU seit 2016 verboten. Foto: Fabian Sommer/dpa
Die Glasfaser-Offensive hat auch ihre Schattenseiten: Jetzt werden weitere Beschwerden über die Anbieter laut. Diese setzen dabei Kunden unter Druck. Das sind die Hintergründe.
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Im Landkreis Stade wird nicht nur über den Glasfaser-Ausbau geredet – bei vielen Bürgern kommt der schnelle Internetanschluss inzwischen tatsächlich ins Haus. Doch oft begegnet dem frisch gebackenen Glasfaserkunden dabei ein Phänomen, das längst der Vergangenheit angehören sollte: Der Glasfaser-Anbieter verbietet dem Kunden die Verwendung eines eigenen Routers und schließt stattdessen sein eigenes Glasfaser-Modem an. Auf diese Praxis weisen jetzt das Portal Teltarif.de sowie die Verbraucherzentralen hin.
Ein derartiger Zwang zu einem vom Netzbetreiber gestellten Router oder Modem ist allerdings in der EU seit 2016 verboten. Seither hat jeder Verbraucher das Recht, seinen eigenen Router am Internetanschluss zu Hause zu betreiben. „Die Glasfaser-Anbieter behaupten allerdings oft, das würde bei ihren Anschlüssen nicht gehen, da durch die Kunden-eigenen Router ,Störungen‘ im Netz auftreten würden“, berichtet Teltarif.de aus zahlreichen Beschwerden.
„An der Behauptung, dass freie Glasfaser-Router das Netz stören, ist aber nichts dran, und darum dürfen die Netzbetreiber einen selbst gekauften Router nicht verbieten“, erläutert Alexander Kuch von teltarif.de. „Alle Bemühungen der Netzbetreiber, die freie Wahl des Routers zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur inzwischen offiziell abgeblockt.“
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Ob Modem oder Router: Man darf immer eigene Geräte nutzen
Im Telekommunikationsgesetz ist festgelegt, dass das Netz des Anbieters an der Anschlussdose endet, das ist der sogenannte passive Netzabschluss. Nach der Idee der Netzbetreiber hätten diese gerne an der Dose ihr eigenes Glasfaser-Modem angeschlossen, und erst danach hätte der Kunde seinen eigenen Router betreiben dürfen. „Doch warum sollte man zwei Geräte (Modem und Router) verwenden, wenn ein platzsparendes Kombigerät ausreicht, das mit einer Steckdose auskommt? Darüber hinaus verbraucht ein Kombigerät wesentlich weniger Strom als zwei Geräte“, gibt Alexander Kuch zu bedenken.
Der Experte hat eine Vermutung, was hinter der Strategie der Netzbetreiber stecken könnte: „Ein Grund könnte das eigene Mietrouter-Geschäft sein, wie wir es aus dem VDSL- und besonders aus dem Kabelbereich kennen. Rechnet man die Miete über zwei bis drei Jahre zusammen, so ist der Kaufpreis meist schnell überschritten. Zudem gibt es Anbieter, die am Vertragsende bei nicht zurückgeschickter Hardware auch nochmal kräftig mit Schadenersatzforderungen zulangen.“
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Nicht abwimmeln lassen!
„Die Glasfaser-Netzbetreiber hatten bei der Bundesnetzagentur sogar frecherweise eine Regulierungsverfügung beantragt, nach der der Zugang nur am optischen Netzabschluss, also am Glasfaser-Modem angeboten werden sollte“, sagt Kuch. Die Netzbetreiber hatten behauptet, nur so könne sichergestellt werden, dass die Netze vor störenden Geräten geschützt werden könnten.
Doch dieses Vorhaben scheiterte. Kluch: „In diversen technischen Erörterungen und Live-Demonstrationen konnten die Glasfaser-Netzbetreiber ihre Behauptungen nicht ausreichend verifizieren, und so lehnte die Bundesnetzagentur den Regulierungsantrag der Lobby kürzlich komplett ab.“
„Glasfaser-Kunden sollten sich also unter keinen Umständen abwimmeln lassen und auf ihrem Recht der freien Routerwahl bestehen“, so der Experte abschließend. „Der Glasfaser-Provider muss die Daten für den Internetzugang und die Telefonie für die Einrichtung des eigenen Routers an den Kunden herausgeben und darf diesem keine Steine in den Weg legen.“
Unsichere Router: Hersteller rät zur Entsorgung
Drei Sicherheitslücken bedrohen aktuell den sicheren Betrieb einer ganzen Reihe älterer Router des Herstellers Zyxel. Angreifer könnten sich darüber die Kontrolle über die Geräte verschaffen.
Doch ein Update soll es nicht geben. In einer Mitteilung rät der Hersteller, die Geräte durch neuere Modelle zu ersetzen. Sie sind überwiegend mehr als 10 Jahre alt und haben nach Herstellerangaben bereits End-of-life-Status, werden also nicht mehr mit neuer Software versorgt.
Zu den betroffenen Modellen gehören unter anderem:
- VMG1312-B10A
- VMG1312-B10B
- VMG1312-B10E
- VMG3312-B10A
- VMG3313-B10A
- VMG3926-B10B
- VMG4325-B10A
- VMG4380-B10A
- VMG8324-B10A
- VMG8924-B10A
- SBG3300
- SBG3500
Wer Eigentümer eines betroffenen Routers ist, dem rät der Hersteller zu einem neuen Gerät. Wer einen solchen Router noch über seinen Internetzugangsanbieter erhalten hat, sollte den Kundendienst kontaktieren. Als Notmaßnahme für den Weiterbetrieb kann in den Einstellungen zumindest der Fernzugriff über das Netz abgestellt werden, außerdem rät Zyxel zu regelmäßigem Ändern des Zugangspassworts.
Nach Angaben des Sicherheitsdienstleisters Vulncheck sind einige der veralteten Router nach wie vor im Onlinehandel erhältlich. Wer günstig im Netz nach Netzwerkhardware sucht, zieht solch mögliche Sicherheitsprobleme durch nicht mehr aktuelle Betriebssoftware besser in die Kalkulation mit ein. Das vermeintliche Schnäppchen könnte schnell zum Fehlkauf werden.
Router sicher einrichten: Das ist wichtig
Als zentrales Gerät zwischen Heimnetz und Internet ist es wichtig, den Router gut abzusichern und auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät hierfür zu diesen Schritten:
- Das Standardpasswort für die Web-Oberfläche des Routers ändern. Ein sicheres Passwort hat mindestens acht Zeichen. Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Es sollte nicht im Wörterbuch stehen oder eine gängige Zahlenfolge enthalten.
- Nicht benötigte Dienste wie UPNP deaktivieren.
- Regelmäßig Firmware-Updates installieren.
- Am besten automatische Updates aktivieren, sofern vom Hersteller unterstützt.
Aber was kann passieren, wenn ein Router wie im Fall der veralteten Zyxel-Geräte von außen angreifbar ist? Das BSI nennt drei mögliche Folgen:
- Datenklau ist möglich. Angreifer könnten also den Datenverkehr mitlesen und etwa Kreditkarten- oder Bankzugangsdaten ausspähen.
- Über gekaperter Router könnten teure Auslandsanrufe oder Anrufe bei Sonderrufnummern durchgeführt werden.
- Der Router könnte Teil eines Botnetzes aus vielen zusammengeschalteten Netzwerkgeräten werden, das für elektronische Angriffe auf andere Computer verwendet wird. (dpa/tmn/tip)