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2000 Euro Schaden: Jorker flüchtet nach Parkhaus-Rempler in Stade

Ein Autofahrer ist nach einem Unfall in einem Stader Parkhaus geflüchtet (Symbolbild).

Ein Autofahrer ist nach einem Unfall in einem Stader Parkhaus geflüchtet (Symbolbild). Foto: Matthias Bein/dpa

Das ist dreist: Obwohl er auf den Schaden hingewiesen wird, setzt ein Skodafahrer seine Fahrt fort. Jetzt sucht die Polizei die Frau, die den Unfall im Stader Parkhaus beobachtet hat.

Von Redaktion Donnerstag, 05.02.2026, 05:50 Uhr

Stade. Die Polizei Stade sucht eine wichtige Zeugin für den Unfall am Montagmittag (2. Februar 2026) im Parkhaus in der Wallstraße.

Beim Einparken touchiert

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand wollte ein 69-jähriger Jorker gegen 12 Uhr mit seinem grauen Skoda Enyaq 80 rückwärts einparken. Dabei touchierte er einen danebenstehenden schwarzen Volvo XC 60. Das Auto wurde laut Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach durch den Zusammenstoß beschädigt.

„Als der Mann von einer aufmerksamen Passantin auf den Unfall hingewiesen wurde, kümmerte er sich aber nicht weiter um die Schadenregulierung - und fuhr einfach weg“, sagt Rainer Bohmbach.

„Wichtige Zeugin“: Passantin soll Polizei kontaktieren

Jetzt sucht die Polizei die unbekannte Frau. Um die Ermittlungen abschließen zu können, wird die Passantin gebeten, sich als wichtige Zeugin bei der Stader Wache unter der Rufnummer 04141-102215 zu melden.

Gegen den Skodafahrer läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht und Verursachen eines Verkehrsunfalls. „Der durch den Unfall angerichtete Schaden wird auf ca. 2.000 Euro geschätzt“, teilt Bohmbach mit.

Unklarer Unfallhergang: Wann muss die Versicherung zahlen?

Auch wenn der ganz genaue Hergang eines Unfalls unklar bleibt, haben Kaskoversicherte Anspruch auf Leistung. Es reicht aus, wenn die Schäden typisch für einen Unfall sind und der Versicherer den Vorwurf der Manipulation nicht beweisen kann.

Das zeigt zumindest der Fall, über den das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe zu entscheiden hatte. (AZ: 12 U 12/24) Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert darüber.

Ablauf des Unfalls bleibt unklar - es ging vor Gericht

Der Fall: Eine Frau gab an, ihr Auto sei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen und beschädigt worden. Allerdings ließ sich der exakte Ablauf des Unfalls nicht ohne Zweifel aufklären. Darum weigerte sich die Versicherung, zu zahlen. Begründung: Möglicherweise läge ein manipulierter Unfall vor. Die Sache mussten Gerichte klären.

Vor dem OLG Karlsruhe bekam die Klägerin recht. Die Schäden am Auto konnten - nach Art und Beschaffenheit - nur durch einen Unfall entstanden sein. Der Unfall selbst war damit nicht strittig. Da die Versicherung ihren Vorwurf der Manipulation nicht beweisen konnte, reichte das dem Gericht, sie zur Zahlung zu verdonnern.

Versicherer muss Manipulation belegen

Die Verkehrsrechtsfachleute des Anwaltvereins heben als Fazit hervor, dass Kaskoversicherte nicht in jedem Fall den detaillierten Unfallhergang beweisen müssen, um Leistungen der Kasko zu erhalten: „Es genügt, wenn die Schäden typischerweise auf einen Unfall zurückzuführen sind und der Versicherer den Verdacht der Manipulation nicht belegen kann.“ (set/dpa)

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