Autodiebe schlachten BMW und Audi in Buxtehude aus

Die Diebe hatten es auf die Ausstattung des BMW abgesehen (Symbolbild). Foto: pexels/pixabay
Der Schaden geht in die Tausende: Autoknacker haben sich an einem BMW 550d in Buxtehude zu schaffen gemacht. Dabei hatten sie es nicht nur auf die Technik abgesehen.
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Buxtehude. Der BMW parkte in der Schröderstraße in Buxtehude, als er in der Nacht von Freitag (14. März) auf Samstag „gewaltsam geöffnet“ wurde. Das berichtet der Sprecher der Polizeiinspektion Stade, Rainer Bohmbach.
Die Diebe haben demnach aus dem Innenraum das Lenkrad und die seitlichen Lautsprecher entwendet. Auch die Außenspiegel gehörten zur Beute der Autoknacker. Damit nicht genug, bauten sie das Steuergerät aus dem Motorraum aus. Die Täter bockten anschließend das Auto auf Ziegelsteine auf und montierten alle vier Reifen samt Felgen ab. „Der angerichtete Schaden dürfte sich auf über 10.000 Euro belaufen“, schätzt der Stader Polizeisprecher.
Bohmbach bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit der Tat gemacht haben oder die verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, sich unter der Rufnummer 04161/ 647115 bei der Buxtehuder Polizei zu melden.
Auch im Delmer Bogen wurde ein Auto aufgebrochen. Dort haben Unbekannte in der Nacht von Samstag auf Sonntag von einem Audi A6 Avant beide Nebelscheinwerfer ausgebaut und mitgenommen. Der Schaden beträgt laut Bohmbach mindestens 500 Euro. Die Beamten bitten um Hinweise an das Polizeikommissariat Buxtehude unter der Rufnummer 04161/ 647115.
Unbekannte stehlen weißen BMW
In Heidenau (Kreis Harburg) haben sich die Diebe nicht nur mit Autoteilen zufriedengegeben, sondern gleich das ganze Fahrzeug gestohlen. Am frühen Montagmorgen (17. März), in der Zeit zwischen 3.15 und 6.45 Uhr, sind bislang unbekannte Täter in ein Einfamilienhaus in der Tostedter Straße in Heidenau eingebrochen. Das teilt der Sprecher der Polizeiinspektion Harburg, Jan Krüger, mit. Der oder die Täter entwendeten dort unter anderem die Schlüssel eines weißen BMW, der vor dem Haus geparkt war. An dem Auto waren die Kennzeichen MZ-TP 525 angebracht. Es handelt sich laut Polizei um einen BMW 320 d, der im August 2023 erstzugelassen worden ist.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Harburg unter 04181/2850 entgegen.
Auto wurde gestohlen: Was jetzt zu tun ist
Das sind Ihre ersten Schritte zum Melden des Diebstahls:
Schritt 1: Polizei kontaktieren
Ist es ausgeschlossen, dass der Wagen abgeschleppt wurde, sollte der befürchtete Diebstahl sofort der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet werden, rät der ADAC. Das Auto wird dann zur Fahndung ausgeschrieben. Wichtig: Sie brauchen eine Kopie der Anzeige für die Versicherung und das Straßenverkehrsamt.
Die Verkehrsexperten vom ADAC empfehlen, nur diejenigen Angaben zum Auto bei der Anzeigenaufnahme zu machen, die man auch wirklich kennt - also etwa nicht den aktuellen Kilometerstand bloß zu schätzen.
Kann es sein, dass der Wagen doch nur im Halteverbot stand und entsprechend sichergestellt wurde, ist ebenfalls die Polizei der richtige Ansprechpartner, um das herauszufinden.
Schritt 2: Handy und Kreditkarten sperren lassen
Erinnern Sie sich, was alles im Auto lag? Das ist wichtig, wenn zum Beispiel auch Smartphones und Zahlungskarten abhandengekommen sind. Sie müssen nun sofort gesperrt werden.
Schritt 3: Verlustmeldung bei Versicherung und Bank
Die Versicherung sollte umgehend über den Diebstahl informiert werden, laut ADAC am besten schriftlich. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge braucht die Versicherung in der Folgezeit diese Dokumente, um den Schaden übernehmen zu können:
- Kopie der Anzeige bei der Polizei
- Fahrzeugschlüssel und -papiere
- Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle (siehe auch Schritt 4)
- Schriftliche Schadenanzeige des Kunden
- Angaben zum Wert des Fahrzeugs
Wer den gestohlenen Wagen geleast oder mit Hilfe einer Bank finanziert hat, sollte diese jetzt ebenfalls informieren.
Schritt 4: Auto abmelden
Der gestohlene Wagen muss beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden. Dafür braucht man laut ADAC eine Kopie der Diebstahlsanzeige sowie den Kfz-Brief und -Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2). Dieser Schritt sollte spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl erfolgen, so dass man keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien zahlen muss. (set/dpa)