Apensen: Autodiebe stehlen BMW im Wert von 30.000 Euro

In Apensen waren Autodiebe am Werk (Symbolbild). Foto: Axel Heimken/dpa
Auf einen BMW hatten es Autodiebe in Apensen abgesehen. Sie entwendeten am frühen Morgen ein Fahrzeug im Wert von 30.000 Euro.
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Apensen. Am frühen Donnerstagmorgen sei der weiße BMW 540xDrive gegen 4 Uhr im Roggenkamp gestohlen worden, berichtet der Sprecher der Polizeiinspektion Stade, Rainer Bohmbach.
Die Autodiebe haben demnach den auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses geparkten BMW aufgebrochen, anschließend entwendeten die bisher unbekannten Täter das Fahrzeug.
„Der weiße BMW 540xDrive hat das Kennzeichen STD-DS 555 und stellt einen Wert von ca. 30.000 Euro dar“, sagt Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach.
Die Polizei bittet um Hinweise auf die Autodiebe und den Verbleib des Fahrzeuges an das Polizeikommissariat Buxtehude unter der Rufnummer 04161-647115.
Autodiebe im Landkreis Stade nehmen VW-Bulli ins Visier
In der Nacht vom 3. auf den 4. April wurde in Kutenholz in der Diedrich-Speckmann-Straße ein VW-Multivan entwendet. Der schwarze VW-T6 hat das Kennzeichen STD-OO255 und einen Wert von rund 20.000 Euro. Danach versuchten vermutlich dieselben Täter, im Bullenholzer Weg einen weiteren Multivan zu stehlen. Die Polizei vermutet, dass die Autodiebe dabei gestört wurden und flohen.
Luxuskarossen und SUV im Fokus der Autoknacker
Im März haben Diebe in der Altländer Straße in Buxtehude einen Hyundai Tucson von einem Stellplatz gestohlen. Der blaue Tucson hat das Kennzeichen STD-M 1920 und einen Wert von circa 30.000 Euro.
Ebenfalls im März wurde nach Angaben der Stader Polizei in Stade ein Mercedes AMG C43 gestohlen. Das Auto mit dem Kennzeichen STD-S 2809 sei auf einem Privatgrundstück im Buchholzer Weg in Riensförde geparkt gewesen. Die mit einem Keyless-Go-System ausgestattete Luxuskarosse sei aus der Heidesiedlung auf unbekannte Art entwendet worden, so Polizeisprecher Daniel Kraus.
Wagen weg: Erste Schritte nach möglichem Autodiebstahl
Oh Schreck, das Auto ist weg. In so einem Moment gilt: Ruhe bewahren. Gerade in fremden Städten kann es beim Parken schon mal vorkommen, dass man den Standort des Autos verwechselt.
Die Suche bleibt erfolglos? Dann wurde es vielleicht abgeschleppt: Das kann ein Anruf bei der nächsten Polizeidienststelle klären. Stand das Auto auf privatem Grund wie einem Supermarktparkplatz, ist oft ein privates Unternehmen für Infos zuständig. Der Kontakt ist meist auf Schildern vor Ort zu erfahren. Falls nicht, können gegebenenfalls auch hier Polizei oder Ordnungsamt Auskunft geben.
Anzeige bei der Polizei machen und Versicherung kontaktieren
Ist es ausgeschlossen, dass der Wagen abgeschleppt wurde, sollte der befürchtete Diebstahl sofort der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet werden, rät der ADAC. Das Auto wird dann zur Fahndung ausgeschrieben.
Wichtig: Sich von der Polizei eine Kopie der Anzeige geben lassen. Die ist für die Vorlage bei der Kfz-Versicherung und beim Straßenverkehrsamt nötig.
Die Versicherung sollte umgehend über den Diebstahl informiert werden. Dort kann man das weitere Vorgehen besprechen. Bei Diebstahl kann eine Teilkasko eintreten, die auch Bestandteil einer Vollkasko ist.
Wer etwa sein Handy oder seine Kreditkarte im Auto hatte, sollte diese sofort sperren lassen. Ist das Auto geleast oder wird über eine Bank finanziert, sind auch diese Stellen zu benachrichtigen.
Diese Dokumente braucht die Versicherung
Spätestens zwei Wochen nach dem Diebstahl sollte der Wagen abgemeldet werden, damit keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien anfallen. Zudem braucht man die Abmeldung für die schriftliche Schadenmeldung an die Versicherung. Benötigt werden laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in der Regel:
- Bestätigung der Polizei über die Anzeige
- Sämtliche Autoschlüssel und die Auto-Papiere
- Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle
- Eine schriftliche Schadenanzeige
- Angaben zum Wert des Fahrzeugs
In der Regel bekommt man den Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt. Eine Selbstbeteiligung wird abgezogen. Es gibt aber auch Tarife, die eine Neuwertentschädigung leisten. (set/dpa)