Ehrliche Finderin aus Freiburg tauscht 2000 Euro gegen einen Kaffee

Neben den mehr als 2000 Euro befanden sich auch Ausweise und Karten in dem Portemonnaie. (Symbolbild) Foto: Klose/dpa-tmn
Eine Geldbörse im Dreck vor Schauen & Kaufen und eine völlig aufgelöste Frau. Das ist der Ausgangspunkt für ein Happy End am Dienstagvormittag.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Hemmoor/Freiburg. So viel Ehrlichkeit dürfte die Polizei wohl nicht jeden Tag erleben: Eine 57-jährige Frau aus dem Landkreis Stade hat am Dienstagvormittag ein Portemonnaie vor der Sonderpostenfiliale von Schauen & Kaufen in Hemmoor gefunden. „In der Geldbörse befanden sich neben diversen persönlichen Dokumenten auch mehr als 2000 Euro Bargeld“, berichtet Polizeisprecher Stephan Hertz.
Der Weg führte die ehrliche Finderin aus Freiburg prompt zur Wache in Hemmoor. Noch während die Beamten dort die Personalien der 57-Jährigen aufnahmen, sei die laut Polizei „sichtlich aufgelöste“ Besitzerin des Portemonnaies erschienen.
2000 Euro gefunden: Freiburgerin verzichtet auf Finderlohn
Anschließend sei die Freude riesig gewesen - und die Freiburgerin blieb sich offenbar treu. Sie verzichtete auf einen Finderlohn. Immerhin 60 Euro hätten ihr zugestanden, drei Prozent der gefundenen Gesamtsumme.
Die Freiburgerin nahm stattdessen eine Einladung auf einen Kaffee beim nahe gelegenen Bäcker an.
Glück im Unglück
Ehrlicher Finder gibt 16.000 Euro Bargeld bei Polizei ab
Warum die Frau so viel Bargeld bei sich hatte, wurde nicht mitgeteilt.
Fundsachen: Ehrlichkeit zahlt sich aus
Fundsachen müssen abgegeben werden. Finder dürfen Sachen, die mehr als 10 Euro wert sind, laut Gesetz nicht einfach behalten. Wer sich daran nicht hält, macht sich strafbar. Denn das gilt als Unterschlagung.
Allerdings müssen die Finder dafür nicht alles stehen und liegen lassen. Die Sachen müssen in einer angemessenen Frist abgegeben werden, also zum Beispiel nach der Arbeit.
Abgegeben werden können Fundsachen im örtlichen Fundbüro, bei der Polizei oder dem Bürgeramt. Dabei sollten auch der Fundort und der Zeitpunkt angegeben werden, an dem die Sachen entdeckt wurden. Wer seinen Namen und seine Adresse hinterlässt, kann auf Finderlohn hoffen.
Den bekommen ehrliche Finder, wenn die Eigentümer ihre Wertsachen zurückbekommen. Bei Fundsachen mit einem Wert bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent, drei Prozent bei Fundsachen, die mehr als 500 Euro wert sind.
Wenn sich niemand meldet, können die Fundsachen nach sechs Monaten vom Finder abgeholt werden. Die Sachen gehen dann in ihr Eigentum über. Nicht abgeholte Fundsachen werden versteigert. (tip/red)