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Blaulicht

Fahrradfahrer in Stade verletzt – Autofahrer flüchtet

Ein 23-Jähriger wurde bei einem Unfall in Stade verletzt (Symbolbild).

Ein 23-Jähriger wurde bei einem Unfall in Stade verletzt (Symbolbild). Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Ein 23-Jähriger wurde bei einem Verkehrsunfall in Stade-Campe verletzt. Jetzt sucht die Polizei nach einem älteren Mann.

Von Redaktion Freitag, 30.08.2024, 17:05 Uhr

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Stade. Die Stader Polizei sucht den Verursacher eines Verkehrsunfalls auf der Harburger Straße in Stade. Am Dienstag, den 27.08. ist es gegen 17:30 h in Stade in der Harburger Straße zu einem Verkehrsunfall gekommen, für den die Polizei jetzt den Verursacher und Zeugen sucht.

Ein 23-jähriger Stader fuhr am Dienstag mit seinem Rennrad auf dem Radweg an der Harburger Straße in Richtung Innenstadt. Ein Autofahrer bog gegen 17.30 Uhr im Bereich der Einmündung „Priorsgarten“ ab, ohne den Radfahrer zu beachten.

Gesuchter Mann ist zwischen 60 und 70 Jahre alt

Der Stader musste ausweichen, stürzte und verletzte sich, berichtet die Polizei. „Der circa 60 bis 70 Jahre alte Autofahrer war dann noch aus einem silbernen Auto ausgestiegen und hatte den Radfahrer angesprochen, war dann aber weggefahren ohne seine Personalien zu hinterlassen“, sagt Rainer Bohmbach, Stader Polizeisprecher.

Gegen den Mann werde wegen Verkehrsunfallflucht und Körperverletzung ermittelt. Der Verursacher sowie Zeugen können sich bei der Stader Wache (Telefon 04141-102215) melden. (fe/pm)

S
Sabine Wigbels
31.08.202411:54 Uhr

Norbert Wigbels schreibt:

@Michael Bowe: Es ist davon auszugehen, dass beide Unfallbeteiligte unter Schock standen und vermindert urteilsfähig waren.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man als Radfahrer - dann angesprochen - schnell sagt: Alles in Ordnung... Erst viel später erkennt man oft die Schäden und/oder Verletzungen.

Wenn man Zeuge eines Unfalls wird, sollte man das immer im Hinterkopf behalten. Egal ob Verursacher oder Geschädigter - man steht neben sich...

M
Michael Bowe antwortete am
31.08.202416:43 Uhr

Das stimmt insofern, als daß ich als unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, wahrscheinlich gar nicht so schnell realisiere, warum mir das passieren musste; jedoch als Verursachen der ist bei allem Verständnis für die Schrecksituation eigentlich selbstverständlich, daß ich bei der durch mich geschädigten Person bleibe, bis die Lage/Befindlichkeit und der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten geklärt sind. De
Das Schockargument kann sehr leicht zur Generalabsolution missbraucht werden.
Somit wünsche ich dem Radfahrer Gute Besserung und dem Autofahrer eine reuige Einsicht, die zur Selbstanzeige führt!

M
Michael Bowe
30.08.202419:06 Uhr

Sollte der gesuchte "ältere" Mann dies lesen:
SIE sind eine Schande für (ältere) Autofahrer!!!

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