Polizei schnappt fünf betrunkene Autofahrer im Kreis Stade
Bei Kontrollen sind der Stader und Buxtehuder Polizei zahlreiche Betrunkene ins Netz gegangen. (Symbolbild) Foto: Patrick Seeger/dpa
Mit Promille am Steuer waren Auto- und Rollerfahrer in Buxtehude, Neukloster, Heinbockel, Drochtersen und Westerjork unterwegs. Das hat Folgen.
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Landkreis. Bei Kontrollen am Wochenende hat die Polizei im Landkreis Stade mehrere betrunkene Autofahrer erwischt. Darüber berichtet der Stader Polizeisprecher, Rainer Bohmbach.
- In Buxtehude hielten die Beamten am Freitag, kurz vor 23 Uhr, im Mühlenweg einen 25-jährigen Mercedesfahrer an. Mit etwa 1,6 Promille Atemalkohol sei der Mann unterwegs gewesen.
- In der Heinbockeler Dorfstraße wurde in der Nacht auf Samstag, gegen 4.20 Uhr, ein 28-jähriger BMW-Fahrer aus Osten überprüft. Eine Atemalkoholprüfung konnte vor Ort nicht durchgeführt werden, so Bohmbach.
- In Drochtersen hat die Polizei am Samstag, gegen 19.15 Uhr, in der Theisbrügger Straße einen 58-jährigen Mann aus Drochtersen angehalten. Bei dem Opelfahrer stellten die Beamten eine Atemalkoholkonzentration von etwa zwei Promille fest.
- Einen 38-jährigen Rollerfahrer aus Neu Wulmstorf kontrollierte die Polizei in der Nacht auf Sonntag, kurz vor 1.20 Uhr, in der Cuxhavener Straße in Neukloster. Auch hier war eine Atemalkoholprüfung trotz deutlicher Alkoholisierung nicht möglich.
- Der Polizei fiel am Sonntagnachmittag, kurz vor 16 Uhr, in Westerjork schließlich ein Skodafahrer auf. Bei dem 58-Jährigen ergab die Atemalkoholkontrolle einen Wert von über 1,4 Promille.
Alle fünf Fahrer mussten sich nach den Kontrollen einer Blutprobe unterziehen und ihre Führerscheine wurden sichergestellt, sagt der Polizeisprecher. Gegen sie werde jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
Alkohol am Steuer: Diese Strafen drohen
Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Führerschein. Laut ADAC gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Autofahrer bis 21 Jahre in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot: 0,0 Promille.
Bei allen anderen kommt es auf den gemessenen Alkoholgehalt an. Erlaubt sind bis zu 0,5 Promille - wenn man nicht auffällig wird, zum Beispiel durch das Fahren von Schlangenlinien.
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer erwischt wird und bei einer Kontrolle keine Verhaltensauffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem, ob man zum ersten Mal oder wiederholt erwischt wurde, erhöht sich das Bußgeld:
- 1. Mal 528,50 Euro, ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg
- 2. Mal 1053,50 Euro, drei Monate Fahrverbot, 2 Punkte
- 3. Mal 1578,50 Euro, drei Monate Fahrverbot, 2 Punkte.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer auffällig wird: Wer zum Beispiel einen Unfall verursacht, kann sich bereits ab 0,3 Promille strafbar machen.
Fahren mit 1,1 Promille ist strafbar
Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig, so der ADAC. Dies sei unabhängig davon, ob der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht. „Wer mit mindestens 1,1 Promille kontrolliert wird, macht sich strafbar“, warnt der ADAC.
Die Folgen für den Fahrer sind laut Internetportal bußgeld.org mindestens sechs Monate Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und eine vom Einkommen abhängige Geldstrafe - auch eine Freiheitsstrafe sei möglich. (fe/vdb/pm)