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Mann beleidigt in Harburg Polizisten und zeigt den Hitlergruß

Die Bundespolizei Hamburg nahm einen 65-Jährigen in Gewahrsam, nachdem er den Hitlergruß gezeigt haben soll. (Symbolbild)

Die Bundespolizei Hamburg nahm einen 65-Jährigen in Gewahrsam, nachdem er den Hitlergruß gezeigt haben soll. (Symbolbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

Erst wurde er aggresiv, dann beleidigte er Polizisten und schließlich hob er den Arm zum Hitlergruß: Am Harburger Bahnhof geriet ein 65-Jähriger außer Kontrolle.

Von dpa Mittwoch, 27.05.2026, 09:45 Uhr

Hamburg. Ein 65 Jahre alter Mann soll am Dienstagabend gegen 19.40 Uhr am Bahnhof in Hamburg-Harburg den Hitlergruß gezeigt haben. Zuvor hätten Beamte der Bundespolizei seinen Zustand überprüft, weil er hilflos auf dem Boden gelegen habe, teilt die Bundespolizei mit. Der 65-Jährige habe aggressiv reagiert und die Beamten beleidigt. Diese forderten ihn daraufhin auf, den Bahnhof zu verlassen.

Alkoholtest ergibt einen Wert von etwa 1,55 Promille

Als der Mann demnach Aussagen mit nationalsozialistischem Bezug den linken Arm zum sogenannten Hitlergruß gehoben habe und die Geste zeigte, nahmen die Bundespolizisten ihn in Gewahrsam. Ein Alkoholtest habe einen Wert von etwa 1,55 Promille ergeben.

Ein Mitarbeiter der DB-Information hatte zuvor gemeldet, dass am Gleis 6 eine hilflose Person liege. Die Einsatzkräfte des Bundespolizeireviers Hamburg-Harburg sprachen den am Boden liegenden Mann an. Die Beamten weckten den Mann und überprüften seinen Zustand. Dabei machte er einen alkoholisierten Eindruck, reagierte nur zögerlich auf Fragen und schwankte.

Als die Einsatzkräfte ihn aufforderten, sich auszuweisen, reagierte er laut Polizei aggressiv und beleidigte sie im weiteren Verlauf massiv mit übelsten Kraftausdrücken. Da er sich nicht beruhigen ließ und ungehalten reagierte, wurde ihm ein Platzverweis für den Harburger Bahnhof erteilt. Der Mann teilte mit, dass er dem Platzverweis nicht nachkommen werde. Anschließend kam es zum Hitlergruß. Um 22:50 Uhr hatte sich der 65-Jährige so weit beruhigt, dass er entlassen werden konnte.

Gegen den Tatverdächtigen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Beleidigung eingeleitet.

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